Der Bund vom 20.10.2018. „Drei Milliarden vor dem Fiskus versteckt“. Das ist unwidersprochen eine hohe Summe, mehr als ein Fabian Christi im Leitartikel des „Bund“ von heute wohl vermutet hat. Er schreibt auch gleich noch den Kommentar zum Leitartikel „Es braucht einen Mentalitätswandel“. Und in der ersten Überschrift zitiert er die Finanzdirektorin Simon mit „Das Bankgeheimnis muss weg“.
Kein Wort darüber, dass die meisten europäischen Staaten gar keine Vermögenssteuer erheben und dass die Steuerhinterziehung dann zunimmt, wenn die Höhe der Steuer als ungerecht empfunden wird. In diesem Zusammenhang von Interesse wäre auch noch, dass im Kanton Bern 20% der Steuerpflichtigen gar keine Steuern bezahlt, von der Gemeinde Bern schon gar nicht zu sprechen (bis 40%). Eine weitere Überschrift verdient hingegen, dass die „Anzahl Steuerfahnder sinkt“ und die „Knacknuss Bankgeheimnis“ die Steuerfahndung verhindert. Offenbar hat Fabian Christi selbst den Mentalitätswandel geschafft.
„Der Bund“ war einmal eine selbständige liberale Zeitung, heute ist es nur noch eine der vielen getakteten Zeitungen der Tamedia-Gruppe. Da darf auch eine lachende Ursula Wyss auf die Titelseite mit “Wie die Gemeinderätin Berner Velo-Muffel dazu animieren will, auf den Sattel zu steigen“. Passt gut zur Aufhebung der Parkplätze.
Postauto: SonntagsZeitung vom 24.06.2018. Der Verwaltungsrat der Post hat nicht nur Mühe mit der Compliance, auch die Independence fällt ihm schwer. Dass der Untersuchungsbericht einer Anwaltskanzlei übertragen wurde, die im Kernbereich der Probleme beratend tätig war, ist unverständlich, wirkt unprofessionell. Zwar hat Kellerhals Carrard in Memoranden auf die Unterscheidung zwischen anwaltlicher Beratung und unternehmungsinterner Untersuchung hingewiesen, die Schnittmenge dürfte jedoch gross sein. Es ist nicht nur eine Frage der Interessenkonflikte bzw. eine rechtliche Frage, es ist auch eine Stilfrage. Wie werden die Ergebnisse der Untersuchung von aussen verstanden, von Dritten? Der eigene Präsident, der die Untersuchung auf jene Zeit beschränkt, die ihn nicht betrifft, stützt sich auf den Untersuchungsbericht einer Anwaltskanzlei, die in diesen Fragen beratend tätig war. Offenbar wusste Urs Schwaller nichts davon, als er im Februar 2018 die Untersuchung an sich zog, von den Memoranden, datiert vom 19. Juli 2017 und später. Hätte er nicht die Handbremse ziehen müssen, als er davon erfuhr, eine Second Opinion in Auftrag geben müssen? Er musste damit rechnen, dass die Independence in Frage stehen würde.
Die Nabelschau geht weiter. Irgendwie geht dem Präsidenten das Gespür für die Situation völlig ab, er versteht es einfach nicht, Vertrauen zu schaffen. Unwissen oder Arroganz?
05.06.2018 „Ritter entscheidet Duell für sich“ (Der Bund von heute). Ein mutloses Duell im Schatten mächtiger Interessen. Er war chancenlos, Johann Schneider Ammann im Kampf gegen einen Ritter (Markus) ohne Rüstung, jedoch mit starker Eskorte.
Um was geht es? Freihandelsabkommen unter Ausschluss der Agrarpolitik sind immer schwieriger. Wir brauchen sie für die Exportindustrie. Auch die Hochpreisinsel Schweiz ist davon betroffen. Und die Abschöpfung der Kaufkraft durch hohe Zölle und Kontingente ist ein unausgewogener, einseitiger Eingriff in den Wohlstand vieler zur Strukturerhaltung weniger.
Die Nationalräte wagen es nicht, Farbe zu bekennen. Sogar Stimmenthaltung erscheinen ihnen vertretbar. Wie leblos. Es sollen sich andere die Finger verbrennen.
14.05.2018 – Da schreibt der Bund von heute in einer Überschrift: Die Schweiz möchte die Forschungszusammenarbeit mit dem Iran vertiefen. Welche Schweiz möchte das? Da stimmt man über jede Schulhaustreppe ab, zu dieser Frage lässt man die Schweiz nicht abstimmen. 600 Iraner sollen an unseren Hochschulen studieren, nach China und Indien zahlenmässig die drittgrösste Fraktion aus Asien. Würde bitte jemand abklären, wie viele Schweizer an Iranischen Hochschulen studieren.
Ausgerechnet jetzt will die Schweiz das Vakuum füllen. Wäre es nicht naheliegender, sich gelegentlich wieder die Frage zu stellen, auf welcher Seite unsere „Freunde“ stehen, wenn wir überhaupt noch Freunde haben.
13.052018 – Da drückt man jedem Leistungsträger der Wirtschaft den letzten Franken aus dem Sack, erhöht jedem Rentner den Eigenmietwert auf der abgezahlten Immobilie, findet das in Ordnung, und lässt die wirklich hohen Beteiligungsgewinne fast steuerfrei. Nach der SonntagsZeitung von heute erhält die Familie Burkard 3,22 Milliarden Franken und entrichtet darauf eine Steuer von 10 Millionnen Franken (steuerfreier Beteiligungsgewinn auf Privatvermögen. Offenbar stand die Steuerbehörde unter Druck und lenkte nach Vorlage kreativer Steuervarianten ein). 10 Millionen Franken Steuern auf einem Gewinn von gegen 3,22 Milliarden Franken.
Sind wir in einer Bananenrepublik! Natürlich wollte die Linke den Beteiligungsgewinn längst steuerbar machen, es hätte dann aber wieder jeden Leistungsträger und jeden Rentner betroffen, der für ein paar Franken Aktien gekauft und trotz hohen Risiken ein paar Franken verdient hätte. Schön wäre, wenn man über die Steuersituation der Schweiz einmal nachdenken würde.
das Steueruniversum des Rodolfo Buletti
die Leistungsträger in der Steuerfalle
12.05.2018: – Das gute Ende für Sika: Die Sika-Erben wollten verkaufen, die französische Saint-Gobain kaufen. Die Verlockung für den Käufer: mit nur 16.1% des Aktienkapitals erhält er eine Stimmenmehrheit von 52.4%. Mit dieser Kontrollmehrheit kann er fusionieren oder nur die strategischen Stärken übernehmen, mit den entsprechenden Folgen für die Arbeitsplätze in der Schweiz.
Die Verlockung für den Verkäufer: er verkauft die Kontrollmehrheit (materiell faktisch die gesamte Gesellschaft). Die Aktionärsminderheit (83,9% des Aktienkapitals) erhält keine Kaufofferte mit vergleichbaren Kaufpreisen, geht „leer“ aus.
Es sah nicht gut aus für Sika. Das Verhalten der Sika Erben war unverständlich, ethisch nicht nachvollziehbar. Doch das Problem liegt eigentlich in der Kombination von Stimmrechtsaktien und Opting-out Klausel. Die Klausel im Finanzmarktinfrastrukturgesetz ermöglicht, dass der Käufer kein Pflichtangebot (an die Minderheitsaktionäre) machen muss.
Man kann davon ausgehen, dass eine Schweizer Familiengesellschaft diese Kombination nicht bis ans Äusserste ausreizen will. Kann man eben nicht. Der Gesetzgeber muss über die Bücher. Das Vorgehen der Sika Erben darf keine Vorlage für weitere Verkäufe sein.
10.05.2018 – der Bündner Bauskandal. Es war nicht der Tatort Krimi vom Sonntag, es war die Rundschau vom Mittwoch, den 9. Mai 2018. Im Fokus: die Kantonspolizei Graubünden im Sondereinsatz gegen einen Schweizer Whisteblower. Schockierend, unglaublich. Dass sowas in der Schweiz überhaupt möglich ist.
Die Polizei mit Nebelpetarden und Gummischrot, filmreich. Und Benebelt? Auf jeden Fall dem Image der Polizei nicht förderlich, dem falschen Image dienlich. Doch hinter den Polizisten steht die Einsatzleitung, am Schreibtisch, bis hinauf zum BDP-Regierungsrat Jon Domenic. Was um Gottes Willen hatten die im Kopf, wessen Interessen machten sie blind bis lächerlich.
Es wird eine Untersuchung geben. Die Frage ist nur, wie viele Jahre die Kommission untersuchen will. Solange, bis alle den Zusammenhang aus den Augen verloren haben? Wenn es richtig ist, dass die Weko (Wettbewerbskommission https://imvisier.ch2016/09/ ) bereits 2012 von den Absprachen wussten, wieso reichen 5 Jahre nicht aus, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das kann doch – hoffentlich – nicht wahr sein. 5 Jahre, um alles zu vertuschen, sich reuig und bemüht zu zeigen. Da muss der Raiffeisen-Vinzens in Untersuchungshaft, den Bündner Bauunternehmer und ihren Verbündeten lässt man alle Zeit, Gegenmassnahmen zu ergreifen: wie den Adam Quadroni so richtig einzuschüchtern durch einen fürchterlichen Polizeisondereinsatz.
Ein übles Spiel im Schatten der Polizeigrenadiere macht wieder einmal die KESB (Kinder- und Erwachsenschutz Behörde). Sie sorgt dafür, dass der Whistleblower, der im übrigen Recht hatte, was nur wenige interessiert, in die Psychiatrische Klinik kommt. Um es zu wiederholen: um Gottes Willen!
06.05.2018 – Die Post im Affentheater. Da verspricht man einer gereizten Öffentlichkeit, eine Untersuchung einzuleiten und darüber Bericht zu erstatten – um vorerst die Wogen zu glätten. Nur um wenig später die Post-Sprecherin sagen zu lassen, die Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit werde eingeschränkt erfolgen, aus welchen Gründen auch immer („Zensur“: Postauto-Bericht wird geschwärzt, SonntagsZeitung vom 6. Mai 2018). Man kann davon ausgehen, dass genau jene Berichtsteile geschwärzt werden, die von Interesse sind.
Das hätte man sich früher überlegen müssen. Denn was rechtlich möglich und nicht möglich ist, stand schon damals fest, beim Auftrag zur Untersuchung. Das Ganze ist also – ein Affentheater – und schadet damit dem Image der Post.
Was war und wer ist dafür verantwortlich – das will die Öffentlichkeit wissen, und nicht raten über die Namen hinter den geschwärzten Teilen (was sowieso keine schwierige Aufgabe sein dürfte).
Wer für dieses Affentheater die Verantwortung trägt, soll vorerst einmal gehen, denn das Vertrauen hat er endgültig verloren.
06.03.2018 – Überteuerte Presseerzeugnisse. „Der Spiegel“ kostet in Deutschland Euro 5.10, in der Schweiz CHF 7.50. Als Grund gibt der Verlag die zusätzlichen Vertriebskosten an. Wie die NZZ heute berichtet (Zeitschriften sollen günstiger werden, NZZ vom 6. März 2018) liegt die Differenz jedoch nicht in der Vorgabe der Endwerkaufspreise durch die Verlage allein begründet. Dazwischen schieben sich „Distributoren“, die über eine Verhandlungsmacht verfügen bzw. ein quasi Alleinvertriebsrecht anstreben und damit den Preiswettbewerb verhindern. Erwähnt wird eine Firma 7 Days (7 Days Media Services GmbH, Frankfurt/Main, mit Zweigniederlassung in Egerkingen). Die Inhaber gehen aus der Homepage nicht hervor.
Der Nationalrat soll nun diese Preisdifferenzen verhindern, was hoffentlich über unser Wettbewerbsrecht möglich sein wird (Hochpreisinsel Schweiz).
22.02.2018 – Landauf und landab sind sie am Wirken, im Auftrag ihrer Netzwerke in Politik und Wirtschaft, unterstützt von Lobbyisten: Die Oberschrübeler der Nation. Sie geben Interviews und stellen sich für Diskussionen zur Verfügung.
Die Fakten interessieren weniger, im Zentrum der Berichterstattung sind die politischen Geländegewinne und -verluste. Grundsätzliche Überlegungen trifft kaum jemand, die Chance zu Reformen ergreift niemand. Deshalb:
Unternehmenssteuern sind Kosten vergleichbar mit den Kosten für Sachversicherungen. Solche Kosten werden in der Kostenrechnung erfasst und auf die Kostenträger übertragen (auf die zu produzierenden Erzeugnisse bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen). Um langfristig überleben zu können müssen sämtliche Kosten (so auch die Unternehmenssteuern) über die Einnahmen bzw. über die Verkaufspreise gedeckt sein. Somit enthält jedes Produkt und jede Dienstleistung einen Anteil Unternehmenssteuern.
Einfacher gesagt holt sich die Unternehmung die Unternehmenssteuern von ihren Kunden. Minimiert man die Unternehmenssteuern gegen Null, so mein Vorschlag im Reform-Paket Steuern, hat die Unternehmung vier Möglichkeiten: Sie senkt erstens die Verkaufspreise und wird wettbewerbsfähiger, was namentlich im Export wünschenswert wäre. Oder zweitens sie erhöht die Löhne, was über die Einkommenssteuern zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Oder sie maximiert drittens die Unternehmensgewinne, was bei der Ausschüttung über die Dividenden auch wieder zu mehr Steuereinnahmen führt. Macht sie gar nichts und lässt sie viertens die Gewinne stehen, nimmt der Steuerwert der Unternehmen zu, was erhöhte Vermögenssteuern (der Inhaber) zur Folge hätte.
Die Vertreter vom linken Rand sollten zur Kenntnis nehmen, dass die heute über die Verkaufspreise abgewälzten Unternehmenssteuern alle trifft, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Entlastet man die Unternehmen von den Unternehmenssteuern, ergäbe sich eine bedeutende Stärkung im Export (ein strategischer Steuervorteil) und damit die Erhaltung und Förderung neuer Arbeitsplätze. Es ist, um es wiederholt zu sagen, nicht Aufgabe der Unternehmen, den Staatshaushalt zu finanzieren, es ist ihre Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen und leistungsgerecht zu entlöhnen.
Entlastet man die Verwaltung von der Erhebung der Unternehmenssteuern wäre es überdies ein willkommener Beitrag zur Reduzierung der Staatsquote.
Wieviel bei den natürlichen Personen (Steuersubjekten) als Ausgleich wieder hereingeholt werden müsste, liesse sich abschätzen. Der Transparenz wäre es auf jeden Fall dienlich. Wer weiss schon, dass er mit dem Kauf von Produkten und Dienstleistungen nicht nur Mehrwertsteuern bezahlt, sondern zusätzlich auch Unternehmenssteuern?
Vielleicht ist aber genau dies Sinn der Übung: er soll es nicht merken. Die Oberschrübeler werden es ihm nicht auf die Nase binden. Und da wären nach die ausländischen Käufer von Produkten und Dienstleistungen. Sie bezahlen Schweizer Steuern, jedenfalls so lange, als sie nicht zur Konkurrenz abwandern.
02.02.2018 – Der Spitzensport unter dem Dach der farbigen Ringe verträgt kein Doping. Doping schadet der Gesundheit, benachteiligt die Konkurrenten, führt zu unfairen Ergebnissen. Erwischte werden suspendiert, gesperrt und geächtet. Proben genommen, Urteile gefällt und Massnahmen getroffen – und wieder aufgehoben.
Alles auf einer Weltbühne mit politischen und wirtschaftlichen Kulissen im Vordergrund und heimatlichen Vorhängen im Hintergrund. Es geht um viel, es geht um Stolz und um die nationale Ehre. Vergessen wird, wie sportliche Höchstleistungen erzielt werden: die Wettkämpfer müssen schnell oder weit oder mit Hilfe von Dingen am richtigen Ort sein, oder ihre Sportgeräte müssen es sein. Es geht um Zentimeter und Zentisekunden, die den Atem zum Stocken bringen.
Das Wetteifern unter den Ringen setzt sich auf der regionalen Bühne fort. Nur müssen es dort nicht Bürger sein, nicht unbedingt. Es können auch Söldner sein, die zwar nicht wie Bürger aussehen oder wie Bürger sprechen, aber das gleiche Outfit tragen. Ihr Ziel muss nicht der regionale Ruhm sein, ihr Ziel darf auch ein Supersportwagen sein.
Verdienen sie Superlöhne wird es verziehen. Verdienen Leistungsträger der Wirtschaft Superlöhne, ist es nicht das gleiche, denn diese haben die Ringe unter den Augen und einen unsympathischen Auftritt dazu. Spitzensportler der werbewirksamen Kernsportarten haben vor Freude Tränen in den Augen, sind zum Anfassen süss, vorbildhaft, lachen uns aus den Medien entgegen. Oder lachen sie uns aus?
Wohin die Werbeeinahmen fliessen, wieviel Steuern sie bezahlen, wird unter dem Deckel gehalten. Privatsache. Leistungsträger der Wirtschaft hingegen, die Steuern optimieren, das geht entschieden zu weit.
28.02.2018 – Das Steueruniversum des Rodolfo Buletti. Der CEO des Gucci Labels, Marco Bizzarri, erhält eine Netto-Jahreskompensation von 8 Mio Euro. Damit die Steuern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gedrückt werden können, trifft man folgendes Steuerkonstrukt: Einen Arbeitsvertrag einer unbekannten Gruppengesellschaft in Luxemburg. Da Bizzarri in Luxemburg beruflich nicht tätig ist, ist sein Einkommen in Luxemburg steuerfrei. Einen Wohnsitz in Vito Morcote (bei Lugano). Da Bizzarri auch in der Schweiz nicht berufstätig sein soll, fallen für ihn (als Pauschalierten) 146’000 Franken Steuern an. Wie die Steuersituation in Italien aussieht, geht aus der Quelle (SonntagsZeitung von heute) nicht ausführlich hervor. Doch für die Schweiz stellen sich folgende Fragen:
Wie ist es möglich, dass ein leitender CEO, der bekanntlich rund um die Uhr tätig sein müsste, ein Pauschalabkommen mit dem Kanton Tessin abschliessen kann (wonach er in der Schweiz keine berufliche Tätigkeit ausüben darf). Bizzarri ein Unbekannter? Seine offizielle Tätigkeit bei Gucci kann der Behörde nicht entgangen sein.
Der Kanton Tessin steht mit diesem Promi-Fall im Schaufenster. Es ist derselbe Kanton, der vor wenigen Jahren den Eigenmietwert auf Wohneigentum für Schweizer Bürger mit Papieren ausserhalb des Kantons (und nur für diese) ohne nähere Benachrichtigung und Rechtsmittelbelehrung rückwirkend um über 40% erhöht hat.
Es sieht so aus: Für lächerliche 146’000 Franken p.a. war die kantonale Steuerverwaltung bereit, ethische Bedenken über Bord zu werfen und eine Konfliktsituation mit Italien zu begründen.
Dass Bizzarri für eine Immobilie in Vito Morcote jeden Fantasiepreis zahlen kann, ist ein Nebeneffekt. Seine Steuerersparnis ist so gross, dass ein Schweizer Steuerzahler nicht mehr mithalten kann.
27.12.2017 – Unternehmenssteuern. Die Steuerreform des US-Präsidenten führt zu Milliardenverlusten bei Schweizer Grossbanken CS und UBS (gemäss Finanz und Wirtschaft vom 6. Dezember 2017 zu 5 Mia Franken).
Wie kann es sein, dass Steuersenkungen eines fremden Staates zu Verlusten führen? Müssten sie nicht Gegenteiliges bewirken, zu Gewinnen führen (wenn die Steuern sinken)? Ein Erklärungsversuch: Wenn per Ende Jahr nicht alle in Rechnung gestellten Steuern bezahlt sind, erscheinen die unbezahlten Steuerrechnungen unter den Schulden (Kreditoren). Hat die Unternehmung mit den Akontozahlungen zu viel bezahlt, hat sie per Ende Jahr ein Steuerguthaben (Debitoren). War Sie erfolgreich und übersteigen die effektiven die in Rechnung gestellten Steuern, bildet sie Steuerrückstellungen. Soweit noch leicht verständlich.
Verluste aus den Vorjahren (in der Finanzkrise die Regel), welche nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden konnten (bzw. nur bis zu einem Nullergebnis in der Steuerbilanz), können steuerlich während einer gewissen Zeit vorgetragen werden (Verlustvortrag). In einer nach true and fair view erstellten Bilanz (bzw. nach definierten Rechnungslegungsstandards) haben diese Verluste Guthabencharakter und sind demzufolge als Steuerguthaben zu aktivieren.
Die US-Steuerguthaben sind mit der Steuerreform auf einen Schlag weniger Wert. Statt wie bisher rund 35% auf den Verlustvorträgen sind es neu nur noch rund 20%. Die alten höheren Steuerguthaben sind demzufolge ertrags- bzw. gewinnwirksam abzuschreiben. Dass sie seinerzeit gewinnwirksam gebildet wurden, macht das Verständnis für den Bilanzleser nicht einfacher. Und auch nicht, dass dabei das regulatorische Kapital und das Dividendenpotenzial erhalten bleiben.
Die Rechnungslegungsstandards sind in den letzten Jahrzehnten immer komplexer geworden. Man kann sich zu Recht fragen, wem dienen sie noch und wozu?
22.12.2017 – Hochpreisinsel Schweiz. Alle wissen es: unsere Lebensmittelpreise sind stark überhöht, überreguliert durch politische und wirtschaftliche Interessen. Alle vermuten es: die Lebensmittelpreise sind die Folge der Strukturerhaltungspolitik für die Landwirtschaft.
Kaum jemand hat es begriffen: Die Einfuhrzölle für Lebensmittel gelten nicht für alle! Die Detailhändler erhalten bei der Einfuhr von Agrarprodukten massive Zollreduktionen. Das Bundesamt für Landwirtschaft erteilt auf Verlangen Generaleinfuhrbestätigungen (GEB), kostenlos. Aufgrund dieser GEB erhalten die Händler Kontingente auf viele Produkte wie Fleisch, Wurstwaren, Schnittblumen, Früchte, Gemüse, Kartoffeln und Milchprodukte. Besitzt der Lebensmittelhändler einen Kontingentsanteil (beispielsweise aus Vorjahren), so kann er die Lebensmittel zu einem tieferen Kontingentzollansatz einführen (KZA, bis zum Nullzoll).
Direktimporte durch Konsumenten werden andererseits durch massive Importzölle erschwert bis verhindert. In diesen Fällen nicht zugunsten der Bauern, sondern zugunsten der Detailhändler. Und diese hinterlassen den Eindruck, die hohen Lebensmittelpreise seien begründet in den hohen Zollansätzen (die sie nicht oder nur teilweise entrichten) zum Schutze der einheimischen Landwirtschaft. Reiner Eichenberger spricht von der Bauernlüge des Detailhandels (Sonntagszeitung vom 17. Dezember 2017).
Im Schweizer Lebensmittelhandel herrschen oligopolähnliche (wettbewerbsfeindliche) Verhältnisse, schon bisher und trotz Aldi und Lidl auch weiterhin. Die Folgen der Hochpreisinsel – who cares?
01.11.2017 – Lobbying. Zu den Fakten: Der Truppentransporter und Kleinlaster Duro ist in die Jahre gekommen. Er soll ersetzt oder saniert werden. Neupreis in den 90er Jahren 140‘000 Schweizer Franken pro Fahrzeug, Sanierungskosten 210‘000 Schweizer Franken pro Fahrzeug. Anzahl Fahrzeuge: 2‘200, Gesamtsanierungskosten rund eine halbe Milliarde Schweizer Franken. Produzent und Lieferant die thurgauische Mowag, eine Tochtergesellschaft des amerikanischen Rüstungskonzern General Dynamics. Auf eine Ausschreibung oder Konkurrenzofferte wurde verzichtet.
Auf Anhieb war das Rüstungsgeschäft kaum zu vermitteln. Entscheidend für das Parlament war offenbar das Einräumen von Gegengeschäften im Umfang von rund 200 Mio Schweizer Franken. Welche Kantone wieviel an Unteraufträgen erhalten sollen findet sich auf einer Liste, welche die Mowag erstellt haben soll. Eine solche Liste habe auch die Thurgauer Ständerätin Brigitte Häberli in Umlauf gebracht. Der Entscheid nach welchen Kriterien die Verteilung erfolgen soll, bleibt der Mowag vorbehalten. Alles nach der BZ vom 31. Oktober 2017.
Die Erwartungen des heimischen Gewerbes sind nun offenbar nicht erfüllt. Insbesondere fürchtet man, dass die Mowag bei der Vergabe an Leistungen an Unterakkordanten ihre eigenen Interessen wahrnimmt.
Im Grunde der Dinge ist das Rüstungsgeschäft ein Debakel erster Güte. Da wird eine halbe Milliarde Schweizer Franken über einen Armee-Oldtimer von 25 Jahren gestülpt, mit dem man später in den Krieg ziehen soll. Da kaum jemand damit rechnet, wird das Geschäft zum Gegenstand wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Interessen, zum Kampffeld für Lobbyisten. Das Ganze zulasten des Armeebudgets und zulasten der Glaubwürdigkeit der Kampfbereitschaft der Schweizer Armee. Der Schweizer Soldat und Steuerzahler wird es nie begreifen. Was er aber sieht ist, welchen Interessen das Parlament zuneigt. Dass die mit der Liste der Gegengeschäfte argumentierende Ständerätin Brigitte Häberli auch noch Präsidentin der Mowag-Vorsorgestiftung sein soll, macht sprachlos.
13.10.2017 Die neue 10er Banknote ist da. Die Zeitungen sind wieder voll mit Fehlüberlegungen bezüglich Gewinnfolgen (und Eigenkapital) für die Nationalbank. Stellvertretend die NZZ vom 12.10.2017, „Ein Kopf weniger im Portemonnaie“. Im Durchschnitt belaufen sich die Produktionskosten einschliesslich Entwicklungskosten „auf etwa 40 Rappen pro Note. Bei Nennwerten von 10 bis 1000 Franken liegen also üppige Margen drin. Diese Gelddruckgewinne kassiert die Nationalbank allerdings nur bei der Ausweitung des Notenumlaufs und nicht beim Auswechseln der Serien.“ Falsch.
Richtg ist: „Geht ein Stapel Banknoten erstmals in den Bargeldumlauf, verbucht die SNB den Nominalwert der ausgegebenen Banknoten unter dem Passivkonto „Notenumlauf“. Liefert sie den Stapel an die Geschäftsbanken aus, belastet sie die Konten dieser Geschäftsbanken.
„Girokonten Banken“ an „Notenumlauf“
so der Buchungssatz in der Buchhaltung. Die Giroguthaben der Geschäftsbanken sinken, während der Notenumlauf im Gegenzug steigt. Kein Gewinn in der Erfolgsrechnung, keine Neubildung von Eigenkapital, nur ein Passivenaustausch“(aus ImVisier Die Solvenz der SNB). Die Produktionskosten werden der Erfolgsrechnung belastet. Die Neuemission verursacht Kosten, keinen Gewinn.
09.10.2017 Die Schweiz und seine Bauern – eine Liebesbeziehung? in Hochpreisinsel Teil 3. Wenig bekannt ist, dass die Schweizer Bauern einen Eigenmietwert versteuern, der markant tiefer ist als der Eigenmietwert bei „gewöhnlichen“ Hausbesitzern. Noch weniger bekannt ist, dass sie ihre Wohnung als Geschäftsvermögen versteuern (Betriebswohnung) und hierauf Abschreibungen vornehmen dürfen. Festgehalten wird all dies in einem 174 seitigen Monstrum mit dem Titel „Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes“, dem sog. Grünen Buch (Ein Steuerprivileg der Bauern soll fallen, der Bund vom 9. Oktober 2017). Könnte es sein, dass damit bei der bevorstehenden Abschaffung des Eigenmietwertes die Bauern ins Boot geholt werden sollen?
01.10.2017 Hochpreisinsel Schweiz In der Volksinitiative „Stopp der Hochpreisinsel – für faire Preise“ konzentrieren sich die Initianten auf die Bereiche, die den geringsten Preisunterschied zum Ausland aufweisen. Unberührt bleiben dagegen „jene Bereiche, die das Haushaltsbudget am stärksten belasten, wo die Preise dauernd steigen und wo sie extrem viel höher sind als im Euroland: Lebensmittel (51 Prozent), Fleisch (105 Prozent), staatliche Dienstleistungen (81 Prozent), Wohnen (66 Prozent), Gesundheit (78 Prozent), Spitäler (123 Prozent), Bildung (139%) und persönliche Dienstleistungen (115 Prozent). Das sind alles Märkte, wo wenig Wettbewerb herrscht, der Staat bestimmt (Bildung, Gesundheit, Energie, Verkehr, Landwirtschaft) …“ (Armin Müller in der SonntagsZeitung vom 1. Oktober 2017).
Es fehlen die Worte!
13.09.2017 Lobbying. Der Ständerat hat mit 27 gegen 12 Stimmen eine parlamentarische Initiative seiner eigenen Staatspolitischen Kommission versenkt, welche die volle Abstimmungstransparenz einführen wollte (Der Bund vom 13.09.2017). Unter den Stimmen gegen die volle Transparenz finden sich Namen wie Filippo Lombardi (CVP), Karin Keller-Sutter (FDP), Christian Levrat und Daniel Jositsch von der SP, welche im Oktober die Initiative „Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung“ einreichen will.
Natürlich haben alle ihre Gründe: Ratings, Kompromisse, Parteidisziplin u.a. Doch im Einzelfall wollen sie gegenüber der Öffentlichkeit nicht dazu stehen, nicht zu ihrem Abstimmungsverhalten. Wie nennt man das? Durchtriebenheit, Schlauheit, Gerissenheit, Mutlosigkeit, Befangenheit, Feigheit?
Wollen wir Winkelpolitiker, die es schon irgendwie richtig machen, im Sinne von – das dürfen wir eben nicht wissen!
02.09.2017 Hände hoch – der Kampf ums Bargeld. Die UBS arbeitet zusammen mit anderen Grossbanken an der Entwicklung einer Krytowährung auf der Basis der Blockchain-Technologie. Einfach gesagt ist die „Blockchain eine digitale und dezentralisierte Datenbank, die eine ständig wachsende Zahl von Datensätzen wie eine Kette fortführt und verwaltet. Die Informationen werden dabei zur gleichen Zeit auf unterschiedlichen Rechnern dezentral abgelegt. Dadurch wird eine schnelle Transaktion gewährleistet, die nur äusserst schwer manipuliert werden kann“ (Das UBS-Projekt für digitales Bargeld blüht, NZZ vom 1. September 2017).
Wie die NZZ erwähnt, möchten die Grossbanken von heute dabei sein, wenn es um Standards und Stossrichtungen zukünftiger digitaler Währungen geht. Die Gefahr, von einer neuen Entwicklung unvorbereitet überrascht zu werden, ist andernfalls einfach zu gross.
19.08.2107 Lobbying. Was Isabelle Moret wirklich verdient (Der Bund vom 19. 08.2017). Die Nationalrätin ist offenbar nicht „nur“ Präsidentin beim Spitalverband H+, sondern auch Vizepräsidentin bei Swissgrid, Präsidentin des Vorstands bei Fial, … Der Bund kommt auf geschätzte 300’000 Franken. Wieso muss der Bund recherchieren, mutmassen? Nach Parlamentsgesetz Art. 11 Offenlegungspflichten sind National- (und Ständeräte) verpflichtet, ihre Mandate in Körperschaften und Stiftungen zu deklarieren. Ein Blick in das Register, und die Transparenz ist da.
11.08.2017 AIA. Die SVP will korrupte und autoritär geführte Staaten vom Informationsaustausch ausschliessen. „Steuerprofessor René Matteotti, ein AIA-Befürworter, schrieb in einem Gutachten für den Bund vor zwei Jahren, die Schweiz dürfe den Datenaustausch nur vollziehen, wenn die Daten ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet würden, der Datenschutz gewährleistet sei und der Partnerstaat eine faire Möglichkeit zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung biete“(Der Bund vom 11.08.2017)
Sicher, nur setzt es eine für alle Banken bekannte Liste der korrupten und autoritär geführten Staaten voraus: China, Polen, Russland … oder sind es dann doch nur Nordkorea, Südafrika …!
08.08.2017 Lobbying. Lobbyisten in den Bundesrat? Der freisinnige Tessiner Ignazio Cassis präsidiert den Krankenkassenverband Curafutura. Die freisinnige Waadtländerin sitzt in der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates und präsidiert seit November 2016 den Spitalverband H+. („Böser Lobbyist, gute Lobyistin“ (NZZ vom 08.08.2017).
19.07.2017 Das Steuerreform Paket. „Heute wird die Arbeit von Alten bestraft, indem ihr Arbeitseinkommen sehr hoch besteuert wird, weil es mit ihren Renteneinkommen zusammengezählt wird, und sogar weiterhin den AHV-Abzügen unterliegt. Die Alten zahlen also richtig gerechnet oft 45 bis 55% Steuern auf ihr Arbeitseinkommen. Das schafft gewaltige Fehlanreize, nicht über 65 hinaus zu arbeiten“. Die Einkommenssteuern auf Arbeitseinkommen von über 65-Jährigen müsste deshalb stark gesenkt werden, z.B. halbiert.
„Dies würde den Anreiz der Alten stärken, weiter zu arbeiten, und mit jeder zusätzlichen Arbeitsstunde stiege die volkswirtschaftliche Produktion, womit für Alt un Jung mehr Güter und Dienstleistungen zur Verfügung stünden. Zudem würden die Einnahmen des Staates und der Sozialwerke steigen, weil die Alten ja immer noch mehr Steuern und Abgaben leisten, als wenn sie nicht arbeiten würden“. („Altersvorsorge – Krise als Chance“, Reiner Eichenberger und David Stadelmann, in Finanz und Wirtschaft, 05.07.2017)