EL’FE das Steuerreform-Paket

Steuern Schweiz Teil 3: Die Steuerreform im Paket

Das Steuersystem der Schweiz ist historisch gewachsen. Notwendige Anpassungen waren das Ergebnis politischer Vorstösse und Kompromisse. Heute stehen wir vor einem Wildwuchs von Steuergesetzen, -verordnungen und -entscheiden. Teil 1 und 2 der Trilogie Steuern Schweiz sollten aufzeigen, dass jetzt eine strukturelle Steuerreform dringend ist.

Fünf vor zwölf 

Unser Wohlfahrtsstaat: er sollte ursprünglich allen Bedürftigen eine Stütze sein. Ist er immer noch. Er verhindert den freien Fall ins Ungewisse. Doch mehr noch ist er heute Ursache und Quelle für einen breiten Strom universeller, billig oder gratis zugänglicher Leistungen.

Die Erwartungen aller, nicht nur der Bedürftigen, sind inzwischen derart gestiegen, dass man sich fragen muss, wer diese erstens in naher Zukunft noch finanzieren soll, dazu zweitens in der Lage ist und drittens es ohne Widerstand tut. Denn irgendeinmal wird der gebeutelte Steuerzahler die Bringschuld verweigern. Irgendeinmal genügt es ihm nicht mehr, als Steuernomade von Steueroase zu Steueroase zu ziehen. Irgendeinmal möchte er „zuhause“ bleiben, in einem verträglichen Steuerklima in Steuerehrlichkeit leben.

Die strebsamen und wirtschaftlich Erfolgreichen ermatten, seien es Entrepreneure die sich feiern lassen oder stille Führungskräfte aller Stufen, die sich voll einbringen. Sie fühlen sich fiskalisch ausgenommen und persönlich ausgegrenzt von einer breiten Bevölkerung, welche die Vorteile des Wohlfahrtsstaates in Anspruch nimmt ohne sich darüber Gedanken zu machen, wer diese finanziert(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Sie reduzieren ihre Arbeitszeit oder gehen frühzeitig in Pension. Oder sie hören auf die Stammtischvorschläge zur Steuer“optimierung“ und überschreiten dabei die Schwelle zwischen Steuerumgehung und Steuerhinterziehung contre coeur. Den Gedanken folgen Taten, den Taten ein schlechtes Gewissen, Schlaflosigkeit und die Angst, jederzeit „auffliegen“ zu können. Jeder kennt solche Fälle.

Auf der anderen Seite die Max Wolle’s (Steuern Schweiz Teil 2), die wenig bis gar keine Steuern bezahlen und mit gutem Gewissen innert Minuten einschlafen (auch am Arbeitsplatz). Die gebeutelten Steuerzahler nennen sie

„Gratisbürger“

ein nicht sehr schmeichelhafter Terminus, der auch nicht zutreffend ist. Alle Steuerpflichtigen bezahlen Steuern.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Abgesehen von einer allfälligen „Kopfsteuer“ fallen Mehrwertsteuern an, dazu Gebühren und Abgaben aller Art. Davon sei nachfolgend nicht die Rede. Im Vordergrund stehen die kantonale Einkommens- und Vermögenssteuer und die direkte Bundessteuer; aus Kompensationsgründen eingeschlossen ausserdem die Erbschaftssteuer. Und wenn schon reformieren, dann auch richtig: inklusive Unternehmenssteuern.

Die Macht der Steuerbefreiten

Viele bezahlen wenig bis keine Steuern, mehr als Sie denken. Steuerbefreite und -begünstigte verspüren keinen Steuer-Leidensdruck. Ihre persönliche Situation vor Augen kämpfen sie mit anderen Problemen: Unsicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit, Schulden, gesundheitliche und andere Probleme. Finanzielle Engpässe stehen im Vordergrund ihrer Gedanken. Alleinerziehende, Jugendarbeitslose, schlecht Ausgebildete, ältere Arbeitskräfte, sie würden gerne mit Ihnen tauschen, wenn es um Ihre Steuern geht. Mehr Steuern, dafür höheres Einkommen? Tönt gut.

Ohne auf die sozialen Aufgaben des Staates eingehen zu wollen geht es hier möglichst emotionslos zur Kenntnis zu nehmen: Ein grosser Teil der Bevölkerung erwartet keine Steuerreform, die andere entlastet. Sie würden die Reform auch nicht unterstützen, im Gegenteil.

Wer sind diese Steuerbefreiten? Ab welchem Bruttoeinkommen sind Steuern fällig? Dazu liegen umfangreiche Auswertungen vor(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Für Doppelverdiener mit 2 Kindern beginnt die Steuerpflicht im Appenzell ab einem Bruttoeinkommen von CHF 24’638 (nicht zu verwechseln mit dem steuerbaren Einkommen). In Zürich ab CHF 47’924, in Bern ab CHF 43’380 und in Genf erst ab CHF 79’010! Dabei unberücksichtigt ist die allenfalls erhobenen Mindest- bzw. Personal- oder „Kopfsteuern“, wie eingangs erwähnt (Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung bei den Kantonshauptorten 2015, vom 18.07.2016).

Während in Genf jeder Dritte steuerbefreit ist leiden Grossverdiener unter  Spitzenbelastungen!

Im Gegensatz dazu der Kanton Schwyz: Für Grossverdiener ein Steuerparadies, für tiefe Einkommen eine Steuerhölle.

Bei der direkten Bundessteuer bleiben 30 Prozent der Haushalte ohne Steuerbelastung. Ledige Steuerpflichtige bezahlen Steuern ab CF 24’230, Doppelverdiener mit 2 Kindern erst ab CHF 114’470, vorher nicht!(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Finanzwissenschaft beschäftigt sich u.a. mit dem optimalen Steuersatz, der irgendwo zwischen zwei Grössen liegt: Bei null fallen keine Steuereinnahmen an, bei einem Steuersatz von gegen Hundert ist niemand mehr bereit, steuerpflichtiges Einkommen zu erwirtschaften. Dazwischen liegt das Optimum. Wird es überschritten, nehmen die Steuereinnahmen ab. Zu progressive Steuersätze hält Erfolgreiche davon ab, aktiver zu werden.

Je höher der Anteil der Steuerbefreiten, je grösser die Gefahr, in eine „Tyrannei der Steuerbefreiten“ zu schlittern. Denn diese bestimmen die Steuerlast der Steuerzahler, rein demokratisch! Als treffendes Beispiel dazu wird oft Frankreich erwähnt, wo nur 47% der Haushalte Einkommenssteuern bezahlen. Steht uns das bevor? Ist uns das bekannt?

Die Leistungsträger der Gesellschaft fallen in die Steuergrube

Die Höhe der kantonalen und kommunalen Steuern ist progressiv gestaffelt, unterschiedlich stark je nach Kanton (und Gemeinden). Das heisst: Mit jedem zusätzlich verdienten Einkommen (und mit jedem zusätzlich angesparten Vermögen) fliesst ein höherer Anteil an die Steuerverwaltung. Extrem progressiv bis hinauf zur Maximalbelastung ist die direkte Bundessteuer. Wohlhabende Steuersubjekte tragen auf diese Weise mehr zur Finanzierung der Allgemeinheit bei als weniger wohlhabende. Diese Ungleichheit ist sozialpolitisch erwünscht und grundsätzlich unbestritten. Nur das Ausmass ist bestritten.

Als Folge der Progression rutschen immer mehr Durchschnittsverdiener, insbesondere aber Leistungsträger mit variablem Lohnanteil, in eine höhere Steuerbelastung. In der Hochpreisinsel Schweiz mit sicherem Teuerungsausgleich und fast sicherer Reallohnerhöhung erhält die Steuerverwaltung auf diese Weise jedes Jahr höhere Steuern (welche die Politiker in der Absicht Wählerstimmen zu erhalten auch bereits wieder ausgegeben haben), und zwar auch ohne Erhöhung der Steuersätze. In Ergänzung dazu wird in die Trickkiste gegriffen. So wird beispielsweise der Eigenmietwert des Wohneigentums erhöht, indexiert über ganze Gebiete, und –  was für ein Wunder – zusätzliche Einkommenssteuern fliessen auch ohne zusätzliche Einkommen. Sehr verwaltungseffizient.

Werden auf Druck der Bürgerlichen die Steuern gesenkt, sprechen linke Kreise von Steuergeschenken, die man sich nicht leisten könne. So kam es, dass der Kompromiss zwischen links und rechts bisher zum Ergebnis hatte, in erster Linie mehr Gratisbürger zu erhalten. Um die Steuerbelastung auf der Extrameile kümmerte sich niemand. Ehrgeizige (Klassenbeste) hat niemand so richtig gerne.

Der Staat wäre gut beraten, in erster Linie die Leistungswilligen zu fördern und nicht die Lebenskünstler

Wer seine Leistung reduziert und seine Lebensziele ändert („work life balance“), sollte das tun können, aber eben nicht zulasten der Leistungsträger. Doch was tun die Politiker in ihrem Kampf um Wählerstimmen?

Im Stehen erstarrt

Zwei Schritte nach links, ein Schritt nach rechts, zwei Schritte nach rechts, ein Schritt nach links. Doch da war man schon! Wer immer nach links schaut, vorprescht, dann leicht nachgibt, oder eben nach rechts vorprescht und dann nachgibt, hat den Kopf nicht frei für einen Schritt nach vorne. Und nur der Schritt nach vorne bewegt, verändert.

Die notorischen „Schrübeler“ sind ein Auslaufmodell

Gefragt sind neue Perspektiven, neue Horizonte, unverbrauchte Politiker. Politiker, die mehr oder weniger selbstlos die Schweiz für die nächsten Jahrzehnte fit trimmen wollen. Ohne Flickwerk. Die noch an Argumente glauben und ihr Heil nicht in der Parteitaktik suchen. Die neue Netzwerke bilden, über links und rechts hinaus, um das Treten an Ort zu überwinden, um den Schritt nach vorne zu wagen. Politiker die begeistern können.

Es muss sie geben, es gab sie immer. In dieser Erwartung:

Fundamente für das Steuerreform-Paket EL’FE

Das Reformpaket soll methodologisch ähnlich strukturiert sein wie die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III: Mit einem Overruling für alle und einem Baukasten für die Kantone.

Fünf Massnahmen:

1. Bund und und Kantone senken die stark progressiven Steuersätze für steuerbare Einkommen zwischen CHF 100’000 und CHF 500’000. Ergänzend zimmern die Kantone einen Rahmen, um die Vorteile für Steuernomaden in Grenzen zu halten 

Die kantonalen Unterschiede bei der Steuerbelastung der Leistungsträger sind gewaltig. Zwar soll der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen (und den Gemeinden) grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch durch Leitplanken in engere Bahnen geführt werden.


2. Die Kantone unterstützen die Vermögensbildung durch ergänzende Steuererleichterungen. Der Vermögensertrag wird zum reduzierten Einkommenssteuersatz besteuert. Auf die Vermögenssteuer selbst ist zu verzichten

Dass viele erstens über kein Eigentum verfügen (mit Ausnahme der blockierten PK-Guthaben) und dieses zweitens sehr konzentriert bei wenigen liegt, ist ethisch untragbar und politisch brisant.

Leistungsträger wollen Eigentum. Eigentum fördert die Sicherheit, eine vorübergehende Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Doch es soll keine massgeschneiderte Lösung für Leistungsträger alleine sein. Der Staat soll vielmehr verpflichtet werden, Eigentum über das bisherige hinaus für alle zu fördern, beispielsweise durch steuervorteilhafte Bausparmodelle.

Der Eigenmietwert als Steuerbasis für die Einkommenssteuer ist ersatzlos zu streichen. Ebenso die Vermögenssteuer. Der Vermögensertrag selbst wird zum hälftigen Einkommenssteuersatz besteuert.

Sparen soll sich wieder lohnen.


3. Die Altersrenten sind reduziert steuerpflichtig

wie das teilweise schon früher der Fall war. Diese Steuerwohltat trägt erstens der Entwicklung Rechnung, dass die Kaufkraft der Pensionierten laufend abnimmt (durch die vom Staat erwünschte Teuerung). Die Massnahme trägt zweitens dazu bei, dass das gesparte Vermögen länger ausreicht, um die überbordenden Kosten für Alters- und Pflegeheime zu decken. Und drittens wirkt sie als Korrektiv für voraussichtlich sinkende Altersrenten.


4. Die wegfallenden Steuererträge (aus den Massnahmen 1 bis 3) sind zu kompensieren durch eine eidg. Erbschaftssteuer (auch für Nahestehende) und eine Beteiligungsgewinnsteuer

Die Erbschaftssteuer (an Nahestehende) dient im Reformpaket als Kompensationsmassnahme. Sie ist in keiner Weise nur zusätzliche Quelle für Steuereinnahmen, wie linke Kreise dies heute immer wieder vorschlagen.

Von einer Kapitalgewinnsteuer wie früher ist abzusehen. Hat der Kleinaktionär den Mut, Wertpapiere zu kaufen und Risiken einzugehen, soll er unterstützt und nicht steuerlich bestraft werden. Hingegen ist es wenig verständlich, dass Grossaktionäre beim Verkauf von ganzen Beteiligungspaketen Milliardengewinne einstreichen ohne jede Steuerfolgen. Denn hinter den Milliardengewinnen stehen in der Regel Tausende von Mitarbeitern und nicht nur Ankeraktionäre. Mit der Beteiligungsgewinnsteuer (für nicht Buchführungspflichtige) geht ein Teil der Gewinnschöpfung an die Allgemeinheit zurück.


5. Auf Unternehmenssteuern ist zu verzichten

Unternehmenssteuern sind in der Schweizer Bevölkerung vom Grundsatz her unbestritten. Die Mehrheit geht davon aus, dass damit die Steuerlast der natürlichen Personen entlastet werde bzw. eine Senkung der Unternehmenssteuern zu einer höheren Belastung der natürlichen Personen führen müsste. Diese Hypothese war im Übrigen ein im Vordergrund stehendes Kriterium im Kampf gegen die Unternehmenssteuerreform III. Sie beruht auf einem kapitalen Denkfehler, der jedoch nicht ganz einfach nachzuweisen ist.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Unternehmung hat wirtschaftliche Ziele. Sie handelt gewinnorientiert und sichert auf diese Weise ihre Weiterführung. Für die Unternehmung sind Unternehmenssteuern Kosten (Mittelabflüsse). Sie werden ähnlich wie die Verwaltungskosten auf die Kostenträger überwälzt (Produkte und Dienstleistungen). Auf diese Weise sind die Steuern im Verkaufspreis enthalten, oder mit anderen Worten, der Kunde trägt die Unternehmenssteuern über die Endverkaufspreise (ähnlich wie die Mehrwertsteuern). Kann die Unternehmung die Unternehmenssteuern nicht auf die Verkaufspreise überwälzen, beispielsweise aus Konkurrenzgründen, reduziert sie die Löhne ihrer Mitarbeiter oder die Dividenden ihrer Aktionäre.

Es sind immer die Stakeholder, welche die Steuern tragen, allerdings ohne es bewusst zu tun. Die Kunden bezahlen mehr, die Mitarbeiter und Aktionäre erhalten weniger.

Folgerichtig könnte man die Steuern der natürlichen Personen leicht anheben und auf die Unternehmenssteuern ganz verzichten. Dann bezahlt der Konsument weniger für die Produkte und Dienstleistungen, alternativ erhält der Mitarbeiter mehr Lohn und der Aktionär mehr Dividende (vgl. dazu auch: Auf Unternehmenssteuern sollte verzichtet werden, Pierre Bessard in Finanz und Wirtschaft vom 01. 02. 2017). Pierre Bessard sagt zu Recht, dass über die Unternehmenssteuern die wahre Belastung verschleiert wird, was zwar im Interesse des Staates liegen mag, der Steuerpflichtige die volle Steuerbelastung jedoch unterschätzt.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die effektive Lastenverteilung zu kennen und zu regulieren dürfte jedoch schwierig sein. Vertiefte Abklärungen wären erforderlich.

Die Vorteile wären gewaltig. Bei einem vollen Steuerverzicht würden erstens die internationalen Wettbewerbsvorteile für in der Schweiz ansässige Unternehmen dramatisch zunehmen. Eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III wäre obsolet. Zweitens würden die Unternehmen im administrativen Bereich stark entlastet. Drittens ist es die primäre Aufgabe der Unternehmen, Arbeitsplätze zu schaffen und leistungsgerechte Löhne zu bezahlen, und nicht die Ausgaben des Staates zu finanzieren. Und viertens könnten Bund und Kantone massiv an Verwaltungskosten einsparen.


Der Weg zum Erfolg ist steinig, die Übergangslösungen

Ohne Zweifel, die Kunst liegt im Detail. Und ohne Planrechnungen geht es auch nicht. Übergangslösungen erleichtern die politische Machbarkeit. Damit die Steuerparadiese nicht von heute auf morgen entvölkert werden, sind stufenweise Anpassungen vorzusehen, im gleichen Zug Steuerhöllen zu entlasten.

Wer bisher Jahr für Jahr, ein Leben lang, Vermögenssteuern bezahlt hat, darf mit der neuen Erbschaftssteuer nicht doppelbesteuert werden. Gestreckte Übergangslösungen sollen dies verhindern (beispielsweise eine nach Jahren gestaffelte Erhöhung der Erbschaftssteuersätze oder eine Anrechnung der bisher bezahlten Vermögenssteuern an die Erbschaftssteuern). Mit der Digitalisierung von heute sind Lösungen möglich, die verwaltungstechnisch früher undenkbar waren.

Gestandene Berufspolitiker werden der Auffassung sein, ein Steuerreform-Paket der skizzierten Art gehöre in die Märchenwelt der Fabelwesen. EL’FE ist ein solches Fabelwesen: Ein weibliches Geschöpf mit Zauberkraft.

In einem Land der „Schrübeler“, wo alle Lösungen über Kompromisse gesucht werden, seien fundamentale Eingriffe in bestehende Strukturen reines Wunschdenken. Vermutlich schon. Wir sagen zwar, Frankreich sei reformunfähig, Italien auch, Griechenland sowieso, doch die Schweiz …

Eben: Und das Steuerrefom-Paket hat eine einfache, verständliche und klar definierte Botschaft:

EL’FE

Entlastung der Leistungsträger ‚ Förderung der Eigentumsbildung

Der Wunsch nach Anerkennung der persönlichen Leistung auf der einen Seite und nach einem gewissen Vermögen auf der anderen Seite ist eine starke Plattform für ein Generationenprojekt. Der über Jahrzehnte gewachsene und vielfältigen Interessen tragende Dschungel an Steuergesetzen, -verordnungen und -entscheiden würde fundamental aufgeforstet.

Vorbehalt

Mit verständlichen Aussagen und klar formulierten Empfehlungen riskiert man, „aus dem Zusammenhang“ zitiert zu werden. Ich bin nicht für die Einführung einer Erbschaftssteuer (für Nahestehende) und nicht für die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer als solche. Ich bin für diese Massnahmen nur und ausschliesslich als Gegenfinanzierung für die steuerliche Entlastung der Leistungsträger, für den Verzicht auf die Vermögenssteuer und den Verzicht auf die Vermögensertragssteuer zum vollen Einkommenssteuersatz.

Ich bin für die Vermögensbildung auch für jene, die dazu bisher nicht in der Lage waren

Und ein Ausblick auf demnächst

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Die aufgeführten Argumente zum Steuerreform-Paket kommen nicht aus dem politisch linken oder rechten Minenfeld. Massgabend waren ethische und staatspolitische Überlegungen. Doch es ist eine Binsenwahrheit, dass mit Argumenten keine Schlacht gewonnen wird, der politische Lösungsprozess folgt anderen Gesetzen.

Lobbying – die Unwucht der Argumente

16.05.2017/Renzo Zbinden

 

 

 

 

Die Leistungsträger in der Steuerfalle

Steuern Schweiz Teil 2: Die Leistungsträger

Sie erinnern sich: Rodolfo Buletti aus Cadro (Gemeinde Lugano seit 2014) hat Steuern hinterzogen. Das gegen ihn eröffnete Verfahren hat sich in die Länge gezogen. Zurück bleibt für ihn das Gefühl, Unrechtes erfahren zu haben. So seien die Nach- und Strafsteuern unverhältnismässig gewesen (ein Mehrfaches der hinterzogenen Steuern). Seither misstrauisch verhält sich auch die Steuerverwaltung. Sie will neuerdings alles belegt haben.

Die modernen Steuernomaden ziehen weiter

Als ihm sein Arbeitgeber (eine grosse Versicherungsgesellschaft) die Möglichkeit eröffnet, in Bern zu arbeiten, sogar noch verbunden mit einer Beförderung, beginnt er zu rechnen. Mit folgenden steuerrelevanten Daten:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Verheiratet, 2 Kinder, Konfession röm-kath, Nettogehalt neu p.a. CHF 160’000, aufgerechnete Spesen CHF 10’000, Nebenerwerb aus selbständiger Tätigkeit CHF 30’000, Nettogehalt seiner Frau Stella CHF 45’000, Vermögensertrag CHF 5’000, Eigenmietwert Cadro nach Pauschalabzug Unterhalt CHF 22’000, Hypothekarzinsen CHF 12’000, übrige Berufs- und Sozialabzüge CHF 10’000

Steuerbares Einkommen p.a. insgesamt CHF 250’000, steuerbares Vermögen (inklusive Steuerwert der Liegenschaft Cadro) CHF 900’000. Damit ist er noch nicht bei den Grossverdienern und weit davon entfernt, sich reich zu fühlen. Nach seiner Meinung gehört er zum oberen Mittelstand. Für die Steuervergleichsrechnung stehen ihm verschiedene Modellrechner zur Verfügung. Er wählt den Steuerrechner der homegate-Plattform und kommt zu folgendem Ergebnis:

Rodolfo Buletti bezahlt in der Gemeinde Lugano Steuern (Kanton, Bund, Kirche) im Betrage von CHF 72’700. Zieht er nach Bern, bezahlt er CHF 82’200 (CHF 9’500 oder 13,1% mehr). Seine in Aussicht gestellte Lohnerhöhung ginge zum grossen Teil an die Steuerverwaltung. Wie wäre es, wenn er statt nach Bern noch Zug ziehen dürfte?

In Zug bezahlt er noch CHF 48’700 (33.0% oder CHF 24’000 weniger), eine massive Steuerentlastung!(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Doch jetzt kommen alle und sagen, dafür seien die Wohnkosten in Zug höher. Das trifft zu, jedoch nur für Mieter. Rodolfo Buletti kauft eine Wohnung mit Blick auf den Zugersee, die zwar mehr kostet als sein Einfamilienhaus in Cadro. Damit nehmen die Hypothekarzinsen (steuerlich abzugsfähig) leicht zu. Doch verkauft er seine Wohnung später, erhält er den Kapitaleinsatz zurück (mit ein wenig Glück sogar noch mehr). Bleibt er in Lugano (mit massiv mehr Steuern) und zieht erst später weiter, erhält er von der Steuerverwaltung rein gar nichts zurück. Die Steuern sind weg, für alle Zeiten! Die höheren Wohnkosten in Zug haben keinen Einfluss auf die Steuerersparnis.

Rodolfo Buletti „spart“ in Zug jedes Jahr CHF 24’000 an Steuern! Reinvestiert er diese Steuerersparnis über Jahre kommt er auf diese Weise auf ein stattliches Vermögen. In Lugano wäre es verloren.

Glas Klar zügelt

Lassen wir im Vergleich noch Glas Klar zügeln, Informatiker, ledig, keine Kinder, keine Konfession, kein Vermögen, als Mieter wohnhaft in Bern, mit folgenden steuerbaren Daten: Nettoeinkommen CHF 110’000, Berufs- und Sozialabzüge CHF 10’000, steuerbares Einkommen p.a. insgesamt CHF 100’000.

In Bern bezahlt er Steuern von CHF 24’700, in Zürich wären es noch CHF 18’700 (24,3% weniger). Zieht er von Bern nach Zug sind es noch CHF 13’200 (oder 46,5% weniger!).

Diese Steuervorteile irritieren. Steuerpflichtige aus den Hochsteuerkantonen wünschen eine Steuerharmonisierung, vermutlich verbunden mit der Hoffnung, die persönliche Steuerbelastung auf diese Weise zu reduzieren. Auch die Linke fordert eine Steuerharmonisierung, nur geht diese in Richtung einer Lückenschliessung zu den Hochsteuerkantonen. Das ist nicht das Gleiche, überhaupt nicht!

Nur wenige sind sich der massiven Unterschiede bewusst. Massgebend für die Wohnsitzwahl sind andere Faktoren, wie die Höhe der Mietkosten (da weiss man Bescheid bis hinab auf die Quartiere), die Entfernung zum Arbeitsort, die Umgebung und andere. Dabei wäre die Berechnung der Steuerbelastung ohne nähere Kenntnis der Steuersätze (und deren Anwendung) mit Hilfe des Internet keine Herausforderung.

Comparis hilft Ihnen, die unterschiedliche Steuerbelastung zu berechnen. Unter vielen anderen stellt auch noch die  Bundesverwaltung einen Steuerrechner zu Verfügung. Der Umzug (datahaus Demo Version) kann sich lohnen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wechselt ein Kadermitglied der Schindler Aufzüge (steuerbares Einkommen CHF 500’000, steuerbares Vermögen CHF 3’000’000, ledig) seinen Wohnsitz von Luzern ins nahe Hergiswil (NW), spart er CHF 39’600 oder 25,6% an Steuern), jährlich!

Konzernzentralen ziehen nicht nach Bern

Noch vor wenigen Wochen – im Zusammenhang mit der Unternehmungssteuerreform III – fanden sich querbeet Hinweise auf das Kriterium „Standortvorteile“ für zuziehende Unternehmen. Mehrheitlich war man der Auffassung, die Steuerbelastung als Kriterium sei wichtig, wenn auch nicht ausschlaggebend. Im Rückblick gesehen war  merkwürdig, dass kaum jemand auf den Entscheidfindungsprozess auf Stufe Konzernspitze hingewiesen hat.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Nicht nur die Steuerbelastung der Unternehmung ist wichtig, auch die Steuerbelastung der Konzernleitungsmitglieder ist essenziell. Naheliegend, dass darüber nach aussen wenig kommuniziert wird. Ehrlich gesagt: die Konzernleitungsmitglieder werden sich doch nicht für einen Standort entscheiden, bei dem die persönliche Steuerbelastung vergleichsweise unerträglich wäre. Und der Steuerberater der Unternehmung wird alles tun, um sie davon zu überzeugen.

Wieso in aller Welt sollten sie nach Bern ziehen? Ein wirtschaftliches Randgebiet, nicht unbedingt als unternehmerfreundlich bekannt. Zwar wunderschön, doch im harten Kampf um die Konkurrenzfähigkeit ungeeignet.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Für die Kantons- und Bundesbetriebe stimmt es. Das zeigen auch die zahlreichen Neubauten rund um Bern, architektonisch beeindruckend. Doch wo steht die Region Bern in 50 Jahren, oder die Grossregion Espace Mittelland? Suchen wir nicht zu weit: es genügt schon, die bisherige, die heutige und die zukünftige Situation und Entwicklung des Flughafens Bern-Belp zu studieren (BERN Airport).

Bern, eine Verwaltungsstadt, fernab der technischen Speerspitze. Wie dramatisch ist der Talentabfluss (Braindrain) in Richtung Grossregion Zürich? Und wer greift korrigierend ein? Niemand?

Steuerfallen für Grossverdiener

Grossverdiener mit einem steuerbaren Einkommen über CHF 300’000 meiden die Spitzenbelastungen. Spitzensteuersätze finden sich in den Zentrumsstädten Basel (37,5%), Zürich (40,0%), Bern (41,4%) und Genf (45,0%) – (Der Mythos vom Steuerparadies Schweiz, Hansueli Schöchli, NZZ vom 31. Januar 2017). Zu diesen Spitzensteuersätzen kommen bei Grossverdienern noch die AHV- und die IV-Beiträge hinzu von insgesamt rund 10% sowie das Solidaritätsprozent für die Arbeitslosenversicherung (und allenfalls die Kirchensteuer). Zieht man auch noch die Vermögensertrags- und die Vermögenssteuern hinzu (Steuern Schweiz Teil 1) liegen wir bei den steuerlich gefürchteten skandinavischen Hochsteuerländer (52 bis 57%, diese teilweise inklusive Krankenversicherungsprämien). Die Wissenden ziehen weiter in steuervorteilhafte Gebiete, die Politiker schauen weg und schweigen.

In einer Demokratie sind es immer die Minderheiten, die zur Kasse gebeten werden, wie hier eben die Grossverdiener. Der Mehrheit kann es nur Recht sein.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wer der Steuerverwaltung Millionen an Steuern bezahlt (sowie Hunderttausende an AHV-Beiträgen) kann in der Schweiz nicht auf Nachsicht hoffen. Er wird als Leistungsträger nicht bewundert oder geachtet, er wird mehrheitlich von einer breiten Bevölkerung verachtet. Auch die Steuerverwaltung packt ihn hart an. Wer in der Steuerberatung tätig ist kennt die Beispiele.

Wer im Kanton Bern defekte oder verschmutzte manuelle Sonnenstoren durch elektrische ersetzt, muss damit rechnen, dass die Hälfte dieser „Unterhaltskosten“ steuerlich aufgerechnet wird. Oder die geltend gemachten Kosten für das neue Dusch-WC, welches das alte ersetzt, werden zu einem Drittel aufgerechnet (Komfortverbesserung). „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ hört der Steuerberater beim Versuch, auf die Proportionen „aufgerechnete Kosten zu steuerbarem Einkommen“ hinzuweisen.

Eine gewisse Kulanz gegenüber Grosssteuerzahler (als natürliche Personen) ist politisch nicht vertretbar. Die Linke will keine Steuergeschenke machen, die ewigen Neider wollen den harten Vollzug sehen und einige Journalisten warten nur auf willkommene Schlagzeilen. Überdies müssen die Steuerexperten der Veranlagungsbehörden fürchten, zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn sie Verständnis zeigen und Hand bieten für einen Kompromiss. Und dass vor dem Gesetz alle gleich sind stimmt grundsätzlich nicht und bei Steuerpflichten im Besonderen.

Die schönsten Aussichten den Pauschalierten

„Luftig“ wäre ein schönes Zweitdomizil, blauer Himmel, Wintersport, Sommerwanderungen, gepflegte Umgebung, Diskretion, Ruhe. Sie werden es sich nicht leisten können

Wer kennt sie nicht, die Superreichen. Sie verlassen ihr Heimatland und kommen in die Schweiz um Steuern zu sparen. Hier werden sie nach dem „Lebensaufwand“ besteuert  (und nicht mehr nach dem Welteinkommen und dem Weltvermögen wie zuhause). Aufwandbesteuerung oder Pauschalbesteuerung nennt sich das. Da man den effektiven Lebensaufwand nicht kennen will (man macht sich schon gar nicht die Mühe darüber nachzudenken), dient der Eigenmietwert der Wohnstätte bzw. ein Mehrfaches davon als Basis für die Steuerveranlagung. Die Steuerersparnis kann märchenhaft sein. Natürlich müssen Interessenten bestimmte Anforderungen erfüllen (wie kein Erwerbseinkommen aus der Schweiz).

Es geht hier nicht darum, ob die offizielle Schweiz den Steuerflüchtlingen helfen oder aus Rücksicht auf die Heimatländer ein solches Verhalten verhindern soll. Und richtig ist es, dass auch andere Staaten ähnliche Lösungen anbieten(Klicken Sie zum Weiterlesen)

(wie Grossbritannien, Frankreich, neuerdings auch Italien). Internationale Anwaltskanzleien stehen zahlungskräftigen Kunden mit erfahrenen Experten zur Verfügung.

Nein, es geht hier darum ob es ethisch vertretbar ist, dass die Schweiz den hier ungeschränkt Steuerpflichtigen schlechter behandeln soll als den reichen Ausländer auf der Steuerflucht. „Ich die Schweiz bin ein Schlitzohr und nehme von diesen Leuten was ich kriege“, jetzt unabhängig vom Leistungsprinzip, ohne Rücksicht auf die allgemeine Steuerpraxis. Einfach als Ausnahme (wobei je nach Kanton die Ausnahmen zahlreich sind). Der Pauschalierte schafft Einkommen für die nahe Umgebung, Einkommen für den Liegenschaften Händler, den Bauunternehmer, den Gärtner, den Bäcker, den Metzger …(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wollen zwei Interessenten eine Liegenschaft in „Luftig“ erwerben, ein Schweizer Steuerpflichtiger und ein steuerflüchtiger Ausländer, sind die finanziellen Spiesse krass ungleich. Der Ausländer wird den Schweizer Steuerpflichtigen krass überbieten können, ein Superreicher kann gemessen an der Steuerersparnis jeden Kaufpreis aufbringen. Dafür sorgt die Schweiz (mit kantonalen Ausnahmen), sie benachteiligt den hier unbegrenzt Steuerpflichtigen und bevorzugt den zuziehenden Ausländer. Ganze Gebiete werden für steuerpflichtige Inländer unbezahlbar. Die schönsten Aussichten den Pauschalierten. Die Gemeinde wird zur Schlafstätte, Schulen ohne Kinder, Infrastrukturausgaben für Spitzenzeiten und noch schlimmer: die Gemeinden werden von den Pauschalierten abhängig. Sie kennen die Argumente aus der Zweitwohnungsinitiative.

Zeigen sich die Pauschalierten noch grosszügig (und unterstützen Tourniere, sanieren Bergbahnen, errichten Stiftungen) erhalten sie die besondere Zuneigung vom Gemeindepräsidenten, der Bauunternehmer lobt sie, die Gemeindemitglieder grüssen sie auf der Strasse, ehrfurchtsvoll. Der Schweizer Grossverdiener und Grosssteuerzahler vor Ort muss sich indessen gegen eine weitere Erhöhung des Eigenmietwerts wehren. Die Gemeinde zeigt sich erstaunt. Der Gemeindepräsident von „Luftig“ erstattet ihm keinen Besuch zu seinem runden Geburtstag (die Steuererträge gehen überwiegend an die Wohnsitzgemeinde im Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und nicht an die Gemeinde „Luftig“).

Ein Schlitzohr von Staat, der seine eigenen guten Steuerzahler bedrängt, den steuerflüchtigen Ausländer aber auf Händen trägt. Ist das nicht billig, unwürdig? Und was ist mit Herrn Schweizer, der darüber abstimmen durfte und es mehrheitlich zuliess? Es wurde ihm gesagt, es entlaste seine Steuern.

Szenenwechsel: Max Wolle, ein alternatives Lebensmodell

Glas Klar trifft ihn zu später Stunde in einer Berner Altstadtbar. Es geht um Gott und die Welt, um die Sinngebung in einer sinnlosen Zeit, um all das, was für Glas Klar, den Informatiker, bisher eher unwichtig war. Max Wolle, Landschaftsgärtner von Beruf, lebt mit seiner Partnerin in einer subventionierten Altstadtwohnung direkt unter dem Bellevue mit wunderbarer Sicht auf die Aare und den Hausberg von Bern. Er kennt sich in der Berner Szene aus, trifft überall Freunde und Bekannte, hat immer Zeit für ein gescheites Gespräch, weiss viel, sieht erst noch gut aus, geht regelmässig „isele“ (in die Eisen), kurz: Max Wolle überzeugt Männlein und Weiblein. Dem introvertierten Glas Klar öffnet er eine neue Welt.

Max Wolle hat ein paar Semester Volkswirtschaft studiert an der Uni Bern, dann aber das Studium abgebrochen. Zuviel Mathe, zu abstrakte makroökonometrische Modelle, zu wenig Bezug zum wahren Leben. Nicht sein Ding. Er will etwas schaffen das man sieht am Ende des Tages, seine Hände benutzen, draussen sein, im Wetter stehen. Er will sein Leben, von Gott geschenkt, richtig leben. Seine Partnerin sieht es ähnlich, sie arbeitet im Auftragsverhältnis für Fernsehen und Theater (Kulissenbau, Aussenbau, Modellbau). Beide wollen keine Kinder, unabhängig bleiben, keine unnötigen Verpflichtungen eingehen. Max Wolle arbeitet Teilzeit, gerade so viel, dass er dieses Leben führen kann. Mit einer Teilzeitarbeit von 50% und gelegentlicher Schwarzarbeit für seine zahlreichen Freunde und Bekannten kann er sein steuerbares Einkommen minimieren auf wenige Tausend Franken pro Jahr.

Eigentlich stösst er mit diesem Leben auf grosses Verständnis. Er macht nicht mit in dieser hirnlosen Leistungsgesellschaft, in dieser ewigen Tretmühle. Vernetzt bei den Linksalternativen kämpft er für den weiteren Ausbau des Sozialstaates.

Darf man Fragen stellen die niemand beantworten will, für die niemand zuständig ist

oder ist schon die Frage an sich unerhört, der Fragesteller politisch unkorrekt, vom rechten Spektrum?

  • Wieso kann Herr Jedermann sein Einkommen so weit minimieren, dass keine Steuern mehr anfallen?
  • Wieso darf Max Wolle die Leistungsgesellschaft, von der er lebt, unkommentiert kritisieren?
  • Wie sähe Max Wolle’s Schweiz aus?

Einschub: Die Höhe der Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit. Wobei der Begriff  „Leistungsfähigkeit“ beinhaltet, dass jeder nach Massgabe seiner individuellen ökonomischen Voraussetzungen zur Finanzierung der Staatsaufgaben (inklusive der Sozialaufgaben) beiträgt. Max Wolle ist zwar leistungsfähig, aber nur teilweise leistungswillig. Er nutzt die Einrichtungen des Wohlfahrtsstaates (wie die universitäre Ausbildung), hilft aber nicht, diese zu finanzieren. Das sollen jene tun, die es gerne machen, die Freude an der Arbeit haben, seiner Meinung nach die Mehrheit. In diesem Sinne war er auch aktiv in der Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen.

Der Vielarbeiter, der Leistungsträger dieser Gesellschaft, verzichtet auf vieles, vor allem aber auf die Freizeit. Max Wolle hat sie. Ist diese Freizeit ein Konsumgut, das man besteuern sollte? Absurd? Doch: wer früher in Pension geht, zahlt weiterhin AHV, auch ohne Erwerbseinkommen (auf dem Vermögen und der kapitalisierten Rente).(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Zugegeben, dass wissen viele nicht und merken es erst kurz vor der vorzeitigen Pensionierung. Dass der Höchstbetrag für diese AHV (Steuer) vor kurzem massiv angehoben wurde, wissen sie erst recht nicht. Alle haben geschwiegen, auch die Presse, und die Politiker haben es kommentarlos „durchgewunken“. Wieder eine Minderheit, die sich schutzlos und unorganisiert melken lässt!

Konsumieren, was andere finanzieren

Wieso erhält der Bünzli, der zwar nicht freiwillig, aber eben doch massiv Steuern bezahlt, nie ein Dankeschön (von der Regierung, vom Nachbar, vom Parteigegner?). Ist nicht das Gegenteil der Fall? Je mehr Steuern er bezahlt, je mehr wird er kritisiert. Bedauern hat niemand. Alle würden gerne mit ihm tauschen, Hauptsache, sie erhalten sein Einkommen. Er könnte sogar noch mehr bezahlen, eigentlich. Und um Gottes Willen keine „Steuergeschenke“ für solche Typen.

Was ist das für eine irre Welt, die nicht mehr zur Kenntnis nimmt, wer diesen Wohlstand möglich macht, die nicht mehr weiss, wer die Staatsaufgaben finanziert. Es ist unsere Welt. Der Vorschlag, die Freizeit zu besteuern, ist politisch ausgeschlossen. Aber darüber nachzudenken, vor dem Einschlafen, würde niemanden schaden.

„Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber“

Sind wir schon so weit oder besteht noch Hoffnung? Wer die berühmte Extrameile rennt muss mehr Anerkennung erhalten. Und es gibt sie, diese Leistungsträger, in der Unternehmung, in der Verwaltung, in der Politik, in Ihrer Nähe. Und eigentlich kennen wir sie, jeder in seiner Umgebung. Nicht immer lockere Sympathieträger wie Max Wolle. Wir brauchen sie um wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten. Zum Überleben im Wohlfahrtsstaat Schweiz.

Als Denkanstoss das Steuerreform-Paket EL’FE, demnächst Logo_ImVisier312.04.2017/zb