Hochpreisinsel Schweiz Teil 2: Stellvertreterkrieg im Parlament

Aus den Überschriften der letzten Wochen:

„Regulierungswut auf der Hochpreisinsel“ – „Eine eingebildete Krankheit“  „Liberale Politiker auf dem Holzweg“

Kartellexperten, Patentanwälte und Politiker profilieren sich. Seiten werden bezogen, Claims gesteckt und Wagenburgen geschlossen. Es geht um viel Geld in einem lukrativen Markt für Berater und Lobbyisten.

Die Kunst der Professionalität gebietet, den Sachverhalt zu komplizieren, von allen Seiten zu beleuchten, denkbare Vor- und Nachteile in allen Schattierungen zu würdigen. Doch so schwierig ist es eigentlich nicht. Ein kurzer Refresher zum Thema Kartellabsprachen:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Preisdifferenzierung ist ein altes und bewährtes Instrument im Marketing-Mix. Dazu stehen verschiedene Kriterien zur Verfügung, wie die Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Lieferung (saisonale Preisunterschiede) oder die Differenzierung nach der Menge (Rückvergütungen und Rabatte). Bei der räumlichen Preisdifferenzierung (Gebietsabsprachen) verkaufen ausländische Produzenten (in gewissen Fällen auch inländische) ihre Erzeugnisse in der Schweiz mit einem Zuschlag, sei es über Tochtergesellschaften oder über unabhängige Importeure. Man spricht dabei von vertikalen Kartellabsprachen (dem Absatzkanal entlang) im Unterschied zu den horizontalen Kartellabsprachen (unter Konkurrenten).

Die bisherige Praxis

Nach der alten Bundesverfassung waren vertikale und horizontale Kartellabsprachen erlaubt, soweit sie nicht schädlich für das Gemeinwohl waren (Missbrauchsgesetzgebung). Um den Missbrauch zulasten der Konsumenten zu begrenzen, wurde 1995 das Kartellgesetz verabschiedet (Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995, KG).(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Das KG bezweckt nach Art. 1: „volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern“.

Der Geltungsbereich wird in Art. 2 wie folgt definiert: „Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen“(Abs. 1).

Im Jahre 2004 wurden einige Revisionen sowie die Verordnung über die Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft gesetzt.

Die Wettbewerbsbehörde

Die Wettbewerbskommission (Weko) trifft die Entscheide, erlässt die Verfügungen und gibt Empfehlungen, Stellungnahmen und Gutachten an die politischen Behörden (KG Art. 18 Abs. 3). Die Zusammenarbeit mit dem Preisüberwacher geht aus Art. 3 hervor: „Verfahren zur Beurteilung von Wettbewerbsbeschränkungen nach diesem Gesetz gehen Verfahren nach dem Preisüberwachungsgesetz vom 20. Dezember 1985 (PüG) vor, es sei denn, die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher treffen gemeinsam eine gegenteilige Regelung“ (Abs. 3). Gemäss PüG(Klicken Sie zum Weiterlesen)

beobachtet der Preisüberwacher „die Preisentwicklung (Art. 4 Abs. 1), „verhindert oder beseitigt die missbräuchliche Erhöhung“ (Abs. 2) und „orientiert die Öffentlichkeit“ (Abs. 3). Art. 5 regelt die Zusammenarbeit mit der Wettbewerbskommission. Nach Art. 12 Abs. 1 liegt ein Preismissbrauch dann vor, „wenn die Preise auf dem betreffenden Markt nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind“.

Und hier sind wir beim Thema und vor den Beispielen. Das KG führt Verhaltensweisen auf, bei denen vermutet wird, dass diese volkswirtschaftliche oder soziale Schäden verursachen. Verkaufen beispielsweise alle Tankstellen einer Region ihre Produkte zu denselben Preisen (horizontale Preisabsprache) wird vermutet, der Wettbewerb sei eingeschränkt. Desgleichen: wenn ein Produzent einer Ware allen ausländischen Händlern verbietet, in die Schweiz zu liefern (vertikale Gebietsabsprache). Es gibt keine „Per-se“-Erheblichkeit und der Nachweis der schädlichen Beeinträchtigung obliegt der verantwortlichen Behörde. Was das heisst und wie schwierig die griffige Durchsetzung sein kann, zeigt das Beispiel der Buchpreisbindung in aller Dramatik:

Die Buchpreisbindung – gemeinsam voll auf die Bremse

Leicht gekürzt immer noch eindrücklich:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Weko eröffnete am 28. September 1998 eine Untersuchung über die Preisbindung für deutschsprachige Bücher. Einbezogen waren der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Die Weko befand die horizontal koordinierte vertikale Wettbewerbsabrede über die direkte oder indirekte Festsetzung der Verkaufspreise als kartellrechtlich unzulässig. Auf eine Beschwerde hin vom 21. Mai 2001 bestätigte die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen diesen Entscheid. Dagegen haben die beiden Verbände am 21. Juni 2001 Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht u.a. mit dem Antrag, den Beschwerdeentscheid der Rekurskommission aufzuheben. Die Weko wiederum hat erwartungsgemäss den Antrag gestellt, diese Beschwerden abzuweisen. Nun konnte nur noch die Politik weiterhelfen.

Aus den Argumenten der Lobbyisten in Richtung Parlamentarier: es bestehe die Gefahr, dass die Kultur unseres Landes aus ökonomischen Interessen verschachert und schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Schweizer Literatur erfolgen würden. Eine wissenschaftliche Studie „Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz“ im Auftrag des Bundesamtes für Kultur in Verbindung mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft sollte die letzten Kulturbanausen in die Knie zwingen, mit Erfolg: das Bundesgericht hiess die Beschwerden teilweise gut und wies die Anträge zur erneuten Beurteilung an die Weko zurück.

Vier Jahre nach Abschaffung der Buchpreisbindung nahm das Parlament im Frühling 2011 das „Bundesgesetz über die Buchpreisbindung“ an und die Buchpreisbindung fand ihre Wiedergeburt. Dagegen hatten die Jungparteien SVP und FDP erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 11 März 2011 entschieden sich die Stimmbürger mit 56,1% gegen die Wiedereinführung der Buchpreisbindung.

Einfach nur peinlich

Eine unglaubliche Zwängerei und ein trübes Beispiel, wie sich die Parlamentarier herumschieben lassen. Eine Strukturerhaltungspolitik, die völlig an der Marktentwicklung und an den Konsumenteninteressen vorbei aufrechterhalten werden sollte. Heute findet der Vertrieb weitgehend ohne Verkaufsflächen statt, grenzüberschreitend über Internetplattformen. Immer mehr Leser verzichten auf ein Print-Produkt und greifen zum E-Book. Standort-Buchhandlungen im bisherigen Sinn (Fach-und Allgemeinsortimenter) können sich nur noch als Ketten oder in Nischen behaupten. Was für ein Kampf für Vertriebswege von gestern!

Früher war die Schweiz der typische Testmarkt für ausländische Produzenten. Heute ist die Schweiz der typische Abschöpfungsmarkt zur Aufmischung der Gewinne.

Die reichen Schweizer und die Hochpreisstrategie der internationalen Markenartikelkonzerne

Ausländische Produzenten verlangen von ihren Schweizer Kunden höhere Preise als für ihre Kunden in Nachbarländern. Preisdifferenzen von 20, 30 und 50% sind dokumentiert. Als Rechtfertigungsgründe werden die hohen Lohn- und Raumkosten genannt, eher selten die höhere Kaufkraft. Noch gut in Erinnerung bleibt das Beharrungsvermögen, als es darum ging, die Währungsgewinne aus der Wechselkursdifferenz Franken/Euro an die Endkunden weiterzugeben. Inzwischen liegen aufsehenerregende Weko-Entscheide vor, darunter:

Der Fall Elmex – vertikale Absprachen

Denner hatte im Jahre 2005 versucht, die Zahnpasta Elmex billig aus Österreich zu beziehen, am Hersteller vorbei parallel zu importieren und dann in der Schweiz billiger zu verkaufen (als Coop und Migros). Eine klassische Wettbewerbsstrategie. Doch Elmex konnte es verhindern. Busse 4.8 Mio Franken. Vor Bundesgericht hängig.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Das Bundesverwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass der Hersteller der Zahnpasta Elmex (vormals GABA, die heutige Firma Colgate-Palmotive) den Preiswettbewerb zu verhindern versuchte (Entscheid vom Dezember 2013).

Für Kartellgegner ein gefährlicher Muster-Entscheid. Die liberale NZZ veröffentlichte vor Kurzem mehrere Artikel mit der Grundhaltung, das Bundesgericht sei über das Ziel hinausgeschossen und habe faktisch ein Verbot für vertikale Absprachen zwischen Hersteller und Händler ausgesprochen. Das Parlament habe indessen vertikale Absprachen nie verbieten wollen.

Der Fall BMW – Lieferverbote für Händler

Der Autohersteller BMW hatte seinen Händlern aus dem europäischen Wirtschaftsraum untersagt, Fahrzeuge an Schweizer Kunden zu verkaufen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Hier nicht relevant und doch ausgesprochen werden soll: Müsste es für die Schweizer Reputation des Autoherstellers BMW nicht abträglich gewesen sein, wenn in aller Offenheit darüber diskutiert wird, dass der Schweizer Konsument mit einem Schweiz-Zuschlag (von bis zu 33% gegenüber Deutschland) abgezockt werden soll und man an dieser Praxis festhalten wolle. Müsste sich ein potentieller Schweizer Käufer nicht als düpiert, veräppelt und verkaspert vorkommen?

Die Weko hat BMW mit einer Busse von 154 Mio Franken bestraft, wogegen BMW Beschwerde erhob. Das Bundesverwaltungsgericht kam im November 2015 zum Schluss, dass Gebietsschutzklauseln automatisch als erhebliche Wettbewerbsabreden zu gelten haben. Vor Bundesgericht hängig.

Die rätselhaften Vertriebswege der Sanitär-Grosshändler

Das jetzt abgeschlossene Verfahren erfolgte auf Hinweise der Bevölkerung (2011). Wer einmal mit der Sanitärbranche zu tun hatte kann sich sicher noch gut erinnern, was für merkwürdige und aussergewöhnliche Vertriebswege sie antrafen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Weko büsste den Schweizer Grosshandelsverband und 8 Gesellschaften (darunter Sanitas Troesch und die Sabag-Gruppe) mit insgesamt rund 80 Mio Franken. Die Weko wirft den Gesellschaften vor, über den Verband preisbestimmende Faktoren wie Margen und Rabatte vereinbart zu haben. Gesellschaften, die ihre Produkte nicht über den Grosshandel verkaufen wollten, seien am Markteintritt gehindert worden.

Geschädigt nach Weko seien die Konsumenten und einzelne Sanitärinstallateure. Die detaillierte Begründung ist noch ausstehend. Danach wollen die betroffenen Gesellschaften die Busse rechtlich bestreiten.

Die Argumente: Pros und Cons

BundeshausTeilansichtKeine Lösung hat nur Vorteile, immer sind auch Nachteile hinzunehmen. Für rechtsliberale Kreise sind vertikale Absprachen sinnvoll, da der Wettbewerb in vielen Fällen nicht behindert werde, dies umso mehr, als Bagatellfälle vermieden und unschädliche Formen der Koordination zugelassen werden sollen. Die höhere Marge mache es ausserdem möglich, in Beratung,  Imagepflege, Innovation und Expansion zu investieren. Beispiele aus Theorie und Praxis untermauern die positiven Aspekte der vertikalen Absprachen aus ihrer Sicht. Unwidersprochen: was für Importeure gilt, gilt auch für Schweizer Exporteure. Auch sie nehmen Preisdifferenzierungen vor. Auch ihnen kann es an den Kragen gehen, von inländischen und ausländischen Kartellbehörden.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Es kann sein, dass der Schweizer Konsument für das inländische Produkt mehr bezahlen muss als der Konsument im Ausland für das gleiche Schweizer Produkt. Nicht zur Freude der Schweizer Konsumenten, doch zum Wohle der Schweizer Produzenten. Wer über die Grenze Schweizer Pharmaprodukte einkauft, und das tun viele, kennt die Preisdifferenzen aus eigener Erfahrung.

Die Argumente der Kartellgesetzgegner lassen dann erstaunen, wenn von Nachteilen für die Schweizer Konsumenten die Rede ist. Behauptet ein Autor in allem Ernst, fallende Importpreise (fallender Schweiz Zuschlag) führten zu tieferen Löhnen sollte fairerweise anfügen, dass mit sinkenden Löhnen auch sinkende Einkommenssteuern verbunden wären.

Und wer die auf die Spitze getriebene Vereinfachung trommelt: Wohlstandsinseln sind Hochlohninseln sind Hochpreisinseln – nuschelt leicht dümmlich. Was ansatzweise für autarke Volkswirtschaften richtig sein könnte, gilt sicher nicht für exportorientierte Volkswirtschaften (wie die Schweiz) und sicher nicht für grenznahe Regionen. Hinterfragt man indessen die berufliche Herkunft und Ausrichtung vieler Kartellbefürworter kann man zum Schluss kommen: alleiniger Zweck der Vorstösse ist die Beweishürde für die Wettbewerbsbehörde möglichst hoch zu halten. Das gibt Spielraum für die Berater(-honorare).

Revision – zurück zum Start

Im Parlament wurde eine Reihe von Vorstössen eingereicht, die kritische Punkte der gescheiterten Revision von 2014 wieder aufgreifen.

Das zu revidierende Kartellgesetz sollte nach gewissen Vorstellungen die preisliche Meistbegünstigung der Schweiz festschreiben. Schweizer Kunden sollten zu den jeweils weltweit tiefsten Preisen beliefert werden. Dass man ausländischen Lieferanten die Preise nicht vorschreiben kann (und wer soll diese Preise festlegen), ist unschwer erkennbar. Interventionen dieser Art sind rechtlich auch gar nicht durchsetzbar. Andere Vorschläge, wie das Kriterium Marktbeherrschung auf die relative Marktmacht auszuweiten, finden im politischen Machtkampf keine ausreichende Unterstützung.

Weko-Präsident Vincent Martenet fordert eine Revision in vier Punkten: Striktere Fusionskontrolle, Zulassung von Zivilklagen, Bussenrabatte bei wirksamer interner Kontrolle, stärkeres Widerspruchsverfahren (Der Bund, 29.04.2016).(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wünschenswert wäre auch, dass die guten Erfahrungen unserer Nachbarn im Sinne einer Best Practice vermehrt in die Überlegungen einbezogen würden. Das deutsche Bundeskartellamt hat beispielsweise erste Erfahrungen gesammelt mit einem elektronischen Hinweisgebersystem für anonyme Eingaben. Ein solches System mag an sich als unsympathisch und unschweizerisch empfunden werden, steigert aber mit grosser Sicherheit das unternehmerische Bewusstsein für die Kartellrechtsproblematik. Und dieses Bewusstsein fehlt noch weitgehend, historisch begründet im Umgang mit Kartellabsprachen in den letzten 50 Jahren.

Die Schweizer Exportindustrie riskiert zunehmend auch global in Kartellverfahren verwickelt zu werden, die Finanzindustrie allen voran (die Manipulationen der Devisenkurse sind letztendlich Absprachen unter Grossbanken zur Schädigung der Bankkunden). Die ausländischen Wettbewerbsbehörden treten immer aggressiver auf, eine Eskalation der Bussgeldentscheide und -volumen ist zu vermuten. In diesem Sinne wäre es sicher empfehlenswert, Überlegungen zur Kartellrechtsproblematik in das Risk-Management bzw. in die Compliance der Unternehmung aufzunehmen.

Doch in der Schweiz wird unverdrossen weitergemauert unter der Maxime, die Handels- und Gewerbefreiheit (zeitgemässer: die unternehmerische Freiheit) dürfe nicht eingeschränkt werden. Was aus Sicht der Einzelunternehmung (mikroökonomisch) noch verständlich sein könnte, ist volkswirtschaftlich (makroökonomisch) weitgehend unbestritten falsch. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen die fatalen Folgen auf lange Sicht (Diskussionsvorschlag für Biertischliberale: das Schweizer Bierkartell und das Ende der überregionalen Bierproduzenten).

Die Schlacht im Bundeshaus – der Stellvertreterkrieg

In der Arena stehen nicht Unternehmer und Konsumenten. Gefightet wird über Stellvertreter. Doch dieser Kampf ist ungleich. Einer produzierenden Wirtschaft (teilorganisiert über Verbände) mit einem gewaltigen Potential an finanziellen Mitteln und einem auf Abruf bereiten Heer von Rechtsberatern und Lobbyisten stehen wenige Konsumentenschutzorganisationen mit bescheidenen Mitteln und eine unendlich grosse Schar unorganisierter Konsumenten entgegen, die kollektiv (noch) nicht klagen können. Kommt dazu, dass die Gewerkschaften die Lösung immer noch im Lohnausgleich sehen. So werden die Schweizer Konsumenten weiter über den Tisch gezogen, von ausländischen wie auch von inländischen Produzenten. Und wie es aussieht, verhindern (die vom Schweizer Volk gewählten) Politiker in der Mehrheit eine starke Wettbewerbsbehörde nach ausländischem Vorbild.

Eine weitere Volksinitiative?

Es muss einmal mehr das Schweizer Stimmvolk über die nächste Revision des Kartellrechts entscheiden.

Demnächst Teil 3 der Trilogie zur Hochpreisinsel Schweiz: der grösste Preistreiber

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15.09.2016/Renzo Zbinden

 

Hochpreisinsel Schweiz Teil 1: Wischiwaschi im Schattentheater

Unvergesslich: In den frühen 70er-Jahren hat Paul Stocker, Professor für Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik an der Universität Bern in seiner Einführung in die Volkswirtschaftslehre von der Schweiz als dem Eldorado der Kartelle gesprochen. Wenn das so war zu jener Zeit, was waren die Folgen, über vierzig Jahre später? Heute stehen wir auf einer beängstigenden Hochpreisinsel!(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wobei nicht die absolute Höhe der Preise die Tragödie ist, sondern die relative gemessen am Festland. Um drei Beispiele zu nennen: Bei uns sind gemäss Preisbarometer des Konsumentenschützers

  • Nahrungsmittel 32 bis 37%
  • Zeitschriften und Kosmetikprodukte rd 70%
  • rezeptfreie Medikamente bis zu 7 Mal

teurer als im grossen Kanton (Deutschland).

In einer Antwort auf einen Vorstoss von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer zum Thema „Erodiert die Mittelschicht?“ kommt der Bundesrat zum Schluss, dass im Vergleich zu den EU-Kernländern (EU15) die Preise in der Schweiz (im Jahr 2013) durchschnittlich um 41.4% höher waren. Unglaublich, und doch wenig kommentiert!

Da wurde ein halbes Jahrhundert lang lobbyiert, gemobbt, gestochen und gefightet, geschwiegen, getäuscht und gelogen, Besserwisser mit Gutachten zugemüllt, stumpfe Messer wie Konsumentenschutz und Preisüberwacher idealisiert. Das Wischiwaschi unserer Wirtschaftspolitiker und Lobbyisten war ein Graus, eine Schande und nimmt kein Ende. Noch vor kurzem hat die NZZ in einer Folge von Artikeln die Meinung vertreten, Preisabsprachen (vertikale) zwischen Herstellern und Händlern seien sinnvoll. Und unser Parlament lässt sich herumschieben von links nach rechts und wieder zurück, je nach Teilaspekt und Stärke der im Augenblick vorherrschenden Partikularinteressen, ein Parlament notabene mit bürgerlicher Mehrheit!

Da wird die Frankenstärke thematisiert und dramatisiert. Hinz und Kunz sprechen heute von den Auswirkungen des teuren Schweizer Frankens auf die Konkurrenzfähigkeit der Exportindustrie, der Nationalbank wird Untätigkeit oder gar Unfähigkeit unterstellt, Scheingefechte geführt in einem absurden Schattentheater. Und verlogen argumentiert: Solange die Schweizer Konsumenten die hohen Preise mit den hohen Löhnen bezahlen können ist doch eigentlich alles in Ordnung. Oder verkehrtherum: was nützen den Konsumenten im Ausland die tiefen Preise bei ihren tiefen Löhnen. Alles paletti Schweizer, kein Grund zur Sorge! Die Kaufkraft ist entscheidend, wir sorgen dafür, dass du angemessen entlöhnt wirst.

Ein Brett vor dem Kopf?

Die hohen Löhne gehen in die hohen Lohnkosten der Exportindustrie ein und katapultieren uns aus dem Weltmarkt, Arbeitsplätze gehen verloren. Dabei stellt sich naheliegend die wichtige Frage, inwiefern die hohen Löhne selbst die Ursache für die hohen Preise sind bzw. in welchem Verhältnis die hohen Löhne und weitere Ursachen bestimmend sind für die hohen Preise.

Der Bundesrat schreibt (in der erwähnten Antwort, S.16):(Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Generell lässt sich festhalten, dass höhere Preise nicht zwangsläufig das Ergebnis eines im internationalen Vergleich hohen Lohnniveaus sein müssen. Sowohl die längere Wochenarbeitszeit als auch die im europäischen Vergleich hohe Arbeitsproduktivität erlauben ein höheres Lohnniveau in der Schweiz. Die höheren Preise dürften damit weniger Ausdruck eines hohen Lohnniveaus, sondern insbesondere auch das Resultat einer hohen Kaufkraft der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sein, welche die Produzenten und Händler abzuschöpfen wissen.“

Fleiss, Zuverlässigkeit, Effizienz- und Qualitätsbewusstsein sind sicher Vorteile. Sie können aber nicht ins Unendliche gesteigert werden, und fleissig sind auch andere. In der Antwort des Bundesrates aufschlussreich ist hingegen das „insbesondere“:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Nicht die Eingriffe in die freie Wirtschaftsordnung, nicht die Strukturerhaltungspolitik und keine Partikularinteressen sind Schuld, meint der Bundesrat, sondern die (raffgierigen) Produzenten und Händler, welche die Kaufkraft der Konsumenten (wie Sahne) abschöpfen. – Wenn man sie lässt, vermutlich schon, wie in jüngster Zeit das Beispiel Weitergabe der Währungsgewinne deutlich aufzeigt!

Welche Preistreiber?

Es ist vermutlich schwierig, eine Reihenfolge nach Wirksamkeit allumfassend bzw. allgemeingültig empirisch zu belegen. Unsere im Vergleich zum Ausland geringere Intensität des Wettbewerbs (infolge Strukturerhaltung und Kartellabsprachen) kann nicht alleine Ursache sein, wie vielleicht vermutet werden könnte. Partikularinteressen (an hohen Preisen) spielen ebenso eine wichtige Rolle. Wenig bestritten ist die Auffassung, je reicher eine Volkswirtschaft (wie die schweizerische), desto einfacher lassen sich Preiserhöhungen durchsetzen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Der hohe Wohlstand bewirkt eine tiefe Preiselastizität der Nachfrage (je höher die Preiselastizität, desto stärker reagiert die Menge auf die Preisänderung). Leicht einsichtbar am Fahrzeugverkauf: Schweizer kaufen im Gegensatz zu Konsumenten benachbarter Staaten leistungsstärkere Fahrzeuge mit mehr Ausstattungs-Optionen – es darf ruhig ein wenig mehr kosten! BMW konnte es sich beispielsweise leisten, seine Fahrzeuge 33 Prozent teurer zu verkaufen als in Deutschland (der Fall BMW – vertikale Preisabsprache – ist vor Bundesgericht hängig). Der BMW Käufer nahm es hin.

Preistreibend ähnlich den Kartellabsprachen sind politisch erzwungene Hindernisse im internationalen Handel wie Zölle (im Rahmen der Agrarpolitik), technische und andere Sondervorschriften (um Parallelimporte zu verhindern) und nicht zuletzt die relativ hohen Produktionskosten im Inland ausserhalb der Lohnkosten aus hoher Regulierung und Bürokratisierung (gewollt und heftig verteidigt), nebst hohen Boden- und Mietpreisen. Ein ganzer Mix von Ursachen, der einfache Lösungen ausschliesst und einen politischen Konsens als Lösungsansatz voraussetzt. Hoffnung auf Preissenkung kam schliesslich auf mit dem Auftreten externer Faktoren.

Der Markteintritt von Aldi und Lidl – die dritte Kraft – sollte es richten

Migros und Coop wirkten lange Zeit oligopolähnlich im Markt der Lebensmittel, sie teilten sich die Märkte auf und taten sich nicht übermässig weh(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Darf man sich fragen, wie hoch die Gewinne aus oligopolähnlicher Struktur der Schweizer Discounter in all den Jahren waren (eine Art Konsumentenrente aus Marktmacht) oder schlachtet man dabei heilige Kühe? Das Kulturprozent der Migros in Ehren, aber war und ist es Aufgabe eines Schweizer Discounters, Kulturpolitik zu betreiben? Wäre es nicht angebrachter, den Konsumenten (und Genossenschaftern) weniger Geld aus der Tasche zu ziehen? Auf jeden Fall fiel auf wie es plötzlich möglich war, die Preise massiv zu senken und dabei immer noch Gewinne auszuweisen.

Kommen neu deutsche Hard-Discounter dazu (heute vor rund 10 Jahren), als dritte Kraft, werden die Preise sinken, so die damals vorherrschende Meinung. Und tatsächlich, vor Eintritt der Deutschen sanken die Lebensmittelpreise massiv, und als flankierende Abwehrmassnahme bildeten beide Schweizer Discounter eine Billiglinie (M-Budget und Prix-Garantie).  Die Warnungen „liberaler“ Wirtschaftspolitiker waren nicht zu übersehen: Preiskrieg, eine Verarmung des Sortiments, eine Konzentration auf Schnelldreher, eine Abnahme an Qualität, Frische und Dienstleistung. Ist das passiert? Oder war es nicht so, dass die Schweizer Discounter die Qualität gesteigert haben, Bio- und Fair-Trade Label einführten, Premium-Produkte? Und auf der anderen Seite Aldi und Lidl die Swissness (Brotausback-Stationen in den Filialen) und die hohe Qualität pflegten (Aldi-Produkte erhielten von den Konsumentenorganisationen immer wieder die Auszeichnung „Kauftipp“). In der Retrospektive hat sich nicht Wesentliches verändert und kaum überwiegend im negativen Sinne. Der Preisdruck der letzten Jahre kam weniger aus dem Konkurrenzverhalten und mehr aus der Frankenstärke. Relativ zum Ausland steht die Hochpreisinsel Schweiz unverändert da. Ein Beispiel gefällig?

Der Einkaufstourismus ist unleugbar und legt die Probleme schonungslos offen

Dass die Hochpreisinsel Schweiz weiter besteht, sieht jeder Schweizer spätestens dann, wenn er ein Aldi-Produkt auf das Kassenband legt, einmal in der Schweiz und einmal im Ausland. Machen Sie es!

Die Schweizer Konsumenten in Grenznähe handeln, Appelle an die Fairness prallen ab. Einerseits überzeugen die Argumente nicht und andererseits will man sie nicht befolgen. Die Zunahme der Kaufkraft der Schweizer Konsumenten in den letzten Jahren aufgrund der Frankenstärke begünstigt den Einkaufstourismus zusätzlich. Je nach Datenquelle sollen die Schweizer Konsumenten im Jahr 2015 Einkäufe von bis zu 11 Mia Franken im grenznahen Ausland vorgenommen haben, ein Vielfaches der Umsätze von Aldi und Lidl (nach GfK im Jahr 2014 zusammen rund 2.6 Mia Franken).

Damit die Preise fallen, müssten die Discount- und Detailhändler die gleichen Möglichkeiten haben, im Ausland einzukaufen (Parallelimporte).

Und da wäre noch das Faktum, dass viele Preise gar nicht über den Wettbewerb bestimmt werden, sondern direkt oder indirekt über den Staat (administrierte Preise überall, beim öffentlichen Verkehr, bei der Post, beim Gesundheitswesen). Wir sind beim Agrarsektor (Zölle) und bei den kantonalen Bau- und Umweltvorschriften, bei den Regulierungskosten und Verpackungsvorschriften, bei der Gebühren- (von den Radio- und Fernsehgebühren bis zum Abfallsack) und Steuerpolitik (Auswirkungen der Steuerprogression). Wer hat eigentlich ein Interesse daran (ausser der Exportindustrie), die Hochpreisinsel Schweiz zu schleifen?

Und dann sind wir bei den Schweizer Konsumenten ohne Lohnausgleich, bei den Rentnern: sie steigen immer mehr in die Holzklasse und verlassen die Schweiz.

Cabin2Einmal in Pension mit Renten ohne Teuerungsausgleich, was ausserhalb der staatlicher Betriebe die Regel ist, müssen immer mehr Rentner ins Ausland, da die Schweiz zu teuer geworden ist.

Zwar haben wir heute keine Teuerung (die Massgeblichkeit des Konsumentenpreisindexes ist ein späteres Thema), doch was auf uns zukommt aufgrund der gegenwärtigen Geld- und Währungspolitik schweiz- und weltweit gibt Anlass zu Sorge. Ist die Wettbewerbspolitik der Schweiz die richtige Anwort auf die zukünftigen Probleme? Hat sie nicht in der Retrospektive total versagt? Und ist die Agrarpolitik von heute nicht ein trauriges Beispiel für die Wahrung von Partikularinteressen.  Demnächst

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Hochpreisinsel Schweiz Teil 2: Gemeinsam voll in die Klötze

09.08.2016/Renzo Zbinden