Bürger Glas Klar

Die Steuerveranlagungsbehörde macht eine Stichprobe:

Sie prüft die Vermögensveränderung gegenüber der letzten Veranlagung (eine IT-basierte Routinearbeit) und stellt fest, dass das Nettovermögen um 300’000 CHF zugenommen hat, kann sich aber nicht erklären, woher die Zunahme kommt. Kein aussergewöhnlicher Zugang aus Kapitalabfindung, Erbschaft oder Schenkung, keine Wertpapierkurs-, Grundstück- oder Lotteriegewinne. Der Steuerexperte nimmt mit dem Steuerpflichtigen Kontakt auf und gibt ihm Gelegenheit, die Herkunft für den Nettovermögenszugang von 300’000 CHF zu erhellen. So die Praxis heute.

Und nun ein Schritt in die Zukunft, ins Steuerjahr 2025, nach Einführung AIA (Automatischer-Informationsaustausch) Etappe 1 für Ausländer und AIA Etappe 2 für Inländer. 2025 erhält die Veranlagungsbehörde alle Steuerfaktoren aus dem AIA. Unnütz, den Steuerpflichtigen auch noch eine Steuererklärung machen zu lassen. Genauso überflüssig  – ein Veranlagungsexperte – ausser bei unplausiblen „verdächtigen“ Datenkonstellationen. In solchen Fällen hat er zukünftig die Möglichkeit, alle über AIA zufliessenden Daten eingehend zu prüfen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Es übermitteln folgende Datenquellen (Schnittstellen):(Klicken Sie zum Weiterlesen)

  • der Arbeitgeber: Erwerbseinkommen, Spesenvergütungen (erfolgt in einer Vielzahl von Kantonen schon heute)
  • die Pensionskasse: Altersrente, Kinderrente, Witwenrente u.a. (erfolgt teilweise schon heute)
  • die inländischen und ausländischen Finanzinstitute: Depotauszüge mit Finanzvermögen bzw. Kontokorrente, Spareinlagen, Finanzanlagen zu Kurswerten (per Ende Steuerjahr), Vermögenserträge und Kapitalgewinne, Kursgewinne (der Steuerperiode), Hypothekaranlagen (per Ende Steuerjahr) und Hypothekarzinsen (der Steuerperiode), alle aussergewöhnlichen Finanztransaktionen (der Steuerperiode). Versicherungsinstitute melden alle abgeschlossenen Versicherungsverträge (per Ende Steuerjahr) sowie die ausbezalten Renten (der Steuerperiode)
  • das Grundstückamt: Liegenschaften (per Ende Steuerjahr) und Ertrag aus Liegenschaften bzw. Eigenmietwert (der Steuerperiode), belehnte und unbelehte Schuldbriefe (per Ende Steuerjahr)
  • das Sozialamt: Erwerbsunterbruch, Arbeitslosenentschädigung, Ersatzeinkommen wie AHV und Invalidenrente, EO (Militär-, Schutz- und Zivieldienst)
  • die Einwohnerkontrolle: Wohnort, Zivilstand, Kinder
  • der Krankenkassenverband: Arzt- und Spitalkosten, Krankenkassenprämien

Ergänzend fliessen über das Steuer-Inkassobüro alle Informationen über bezahlte und ausstehende Steuern.

Der „double check“ führt zu keinen neuen Erkenntnissen. Der Nettovermögenszugang von 300’000 CHF bleibt „out of the blue“, unerklärbar. Auch die Berechnung des Privatverbrauchs – nach Einführung des Bargeldverbots ein Leichtes für die Steuerverwaltung – hilft nicht weiter.

Rodolfo Buletti aus Magliaso erhält die von der IT-Abteilung der Veranlagungsbehörde erstellte Vermögensnachweisberechnung mit der Aufforderung, innerhalb der nächsten 20 Tagen nachzuweisen, woher der differenzberechnete Vermögenszugang von 300’000 CHF komme. Andernfalls würden diese 300’000 CHF als steuerpflichtiges Einkommen aufgerechnet und ein Strafverfahren eingeleitet.

Es ist nun an ihm, den Sachverhalt zu klären, er hat die Beweispflicht, und nicht mehr die Veranlagungsbehörde, und dafür 20 Tage Zeit.

Rodolfo Buletti, heute mit Steuererklärung im Gespräch mit der Veranlagungsbehörde, morgen ohne Steuererklärung ein ertapptes Steuersubjekt in Beweispflicht: er wird es nicht einfach haben, wenig spricht für ihn. Ein Bürger Glasklar. Wie kam es dazu?

AIA Etappe 1 – der Abschied vom Bankgeheimnis für Ausländer mit Schweizer Bankkonten

Der Steuerstreit mit dem Ausland ist entschieden.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 zwei Botschaften zu den zentralen Rechtsgrundlagen überwiesen (dabei die „Botschaft vom 5. Juni 2015 zur Genehmigung der multilateralen Vereinbahrung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung“. Das entsprechende „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen“, das AIA-Gesetz, ging in die Vernehmlasung. Die parlamentarischen Beratungen haben stattgfunden. Die ersten beiden AIA-Abkommen betreffen die EU und Australien, es folgen Japan und andere Länder.

Der AIA (Etappe 1) soll gewährleisten, dass das Finanzvermögen, das Steuerpflichtige im Ausland anlegen (Ausländer in der Schweiz und Schweizer im Ausland) nach nationalem Steuerrecht besteuert wird. Dazu müssen die einheimischen Banken (von Steuerpflichtigen, die Finanzvermögen im Ausland haben) folgende Daten übermitteln:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Steuer-Identifikationsnummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, alle Kontonummern, Kontostand und Einkommensarten. Die Saldo- und Ertragspositionen müssen u.a. beinhalten: Zinsertrag, Dividenden, Renten, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen (wie Lebensversicherungen) und Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen.

Der mit dem AIA verbundene Verwaltungsaufwand wird – wenn einmal alle OECD Staaten mitmachen – gewaltig sein. So sind die Schweizer Finanzinstitute verpflichtet abzuklären, in welchen Ländern ihre Inhaber von Bankkonten steuerlich Domizil haben (gestützt auf Selbstauskünfte). Betroffen sind Privatpersonen, Firmen, Stiftungen. Die Banken liefern die Daten an die nationalen Steuerbehörden, welche diese automatisch an die Herkunftsländer (Steuerdomizile) der Steuerpflichtigen weiterleiten. Wie die Schweizerische Bankiervereinigung bestätigt, werden die Daten ab dem 1.1.2017 erhoben und 2018 grenzüberschreitend ausgetauscht. Frühere Daten werden nicht automatisch ausgetauscht.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Im Rahmen des Fatca-Abkommens werden schon heute Daten an die USA übermittelt. Der Druck der USA war letztlich auch der Grund, den von der OECD erarbeiteten globalen AIA-Standard zu übernehmen (für die Schweiz hiess das weg von der Quellensteuer, den Finanzdienstleistungs- und den wenigen Abgeltungssteuer-Abkommen). Ergänzend und hier nur am Rande erwähnt seien die laufenden Bestrebungen für einen spontanen und grenzüberschreitenden AIA betreffend internationale Konzerne (Beps – „Base Erosion and Proft Shifting“) ohne vorgängige Gesuchstellung des Übereinkommensstaates, beispielsweise bei bloss vermuteten steuerverkürzenden Gewinnverlagerungen (transfer pricing).

Es darf vermutet werden, dass der eine oder andere Schweizer noch böse Überraschungen erleben wird

Der AIA soll das Aufdecken von Steuerhinterziehung erleichtern (bzw. die Steuerhinterziehung erschweren), besser noch Anreiz dafür sein, im Ausland angelegtes Geldvermögen im Inland zu deklarieren. Noch nicht alle haben es gemerkt: Dies betrifft natürlich auch Schweizer Steuerpflichtige mit Finanzvermögen im Ausland! Der Bundesrat wollte, dass die einheimischen Steuerbehörden (die Steuerverwaltung der Kantone) die aus dem Ausland erhaltenen Daten weiterverwenden dürfen, was für die Linke ohnehin selbstverständlich war (die Informationen fliessen vom Ausland an die eidgenössiche Steuerverwaltung, welche diese an die kantonale Steuerverwaltung weiterleitet).

Wer als in der Schweiz Steuerpflichtiger unversteuertes Vermögen im Ausland besitzt, tut gut daran, seine Vermögensverhältnisse noch in diesem Jahr zu bereinigen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Dies betrifft u.a. Bankkonten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb ausländischer Immobilien errichtet wurden oder zur Regelung von ausländischen Erbschafts- und Rentenansprüchen dienen. Bankkonten, die per 31.12.2016 aufgelöst sind, werden nicht gemeldet. Alternativ wäre die straflose Selbstanzeige. Dabei wird das hinterzogene Vermögen im Nachhinein versteuert (für bis 10 Jahre), ergänzend kommen Verzugszinsen dazu. Die Strafsteuern, die ein Mehrfaches der geschuldeten Steuern ausmachen können, entfallen.

Bei der breiten Bevölkerung findet der AIA (Etappe 1) grundsätzlich Zustimmung, solange jedenfalls, als das Bankgeheimnis für Schweizer Bürger nicht zur Disposition steht. Doch das ist vermutlich nur eine Frage der Zeit.


Der politische Druck auf das inländische Bankgeheimnis wird zunehmen

Die nächste Etappe 2 führt dazu, die erprobten Prozesse der Erfassung und -übermittlung von Finanzdaten auch auf inländische Bankkunden auszudehnen. Linke Parteien meinen schon heute, es könne doch nicht sein, dass für inländische Steuerpflichtige andere Kriterien gelten sollen als für ausländische. Die Steuergerechtigkeit sei nicht teilbar. Wer ehrlich deklariere, habe nichts zu befürchten. Auf reiche Steuerhinterzieher dürfe man keine Rücksicht nehmen. Im Gegenteil: es sei eine willkommene Gelegenheit, mit diesen Mehrsteuern die zunehmenden Staatsaufgaben zu finanzieren und die Steuerbelastung für den Mittelstand zu reduzieren. Rational könne man sich dieser Auffassung nicht verschliessen. Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, die fehlbaren Steuerpflichtigen seien zur Rechenschaft zu ziehen. Doch, wenn dem so ist, fliessen auch die Daten von unbescholtenen Steuerzahlern (der Mehrheit aller Steuerzahler) ebenso hin und her, eine riesige Datenmenge, die es prozessorientiert zu verwalten gilt, ein Bündel letztlich privater Transaktionen unter einer Nummer, Bürger Glas Klar, Steuer-Identifikationsnummer x’xxx’xxx. Vorschläge gehen dahin, die bestehende AHV-Nummer zu verwenden. Und über diese Nummer laufen dann alle Daten, aus allen Quellen, über alle Lebensbereiche, von der Geburt bis zum Tod, pausenlos und dauerhaft.


Bürger Glas Klar

Zahlen4
Bürger Glas Klar

Kommen diese Daten zusammen mit den Daten zum Konsumverhalten, gibt es kein Halten mehr. Denn für Bürger Glas Klar interessieren sich auch andere Behörden. Der Staat kontrolliert, wer über die Grenze einkaufen geht, der Krankenkassenverband, wie er sich ernährt (Junkfood, Alkohol), das Sozialamt, wo er sich aufhält. Sicherheitsprüfungen, Baugesuche, was auch immer, der Griff zum digitalen Dossier ist der erste Schritt für alle Belange. Ein schreckliche Vision.

Was an Daten vorliegt, wird gehackt, gestohlen und verkauft. Nicht vergessen, wir leben in einer Zeit, wo deutsche Behörden mit Datendieben höchst offiziell Verkaufsverhandlungen führen!(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Hier nicht unerwähnt bleiben darf die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“. Der Gegenentwurf der nationalrätlichen Wirtschaftskommission soll den Initiativtext glätten und im wesentlichen den Status quo festlegen.

Bürger Glas Klar wehrt sich, wehrt sich nicht, wehrt sich …

Nicht aus Überzeugung, aus purer Not hat die Schweiz das Bankgeheimnis für ausländische Bankkunden fallen gelassen. Es besteht das grosse Risiko, dass es dabei nicht bleiben wird. Es ist hier nicht der Ort, um über Vor- und Nachteile der Weissgeldstrategie zu diskutieren oder über alternative Anlageformen zur Steueroptimierung. Es geht hier um den Schutz der Privatspähre.

AIA Etappe 2 würden wir nicht aus äusserem Druck einführen, sondern aus innerem Pressing, aus politischen Motiven, die unkritisch betrachtet erst noch überzeugen können: Steuerehrlichkeit, Steuer- und Prozessgleichheit, Fairness.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Der politische Wunsch nach mehr Umverteilung wird nicht ausbleiben: es genügt ein leichtes Drehen an der Steuerschraube und die Steuerbelastung und -entlastung nimmt andere Wege, ein Traum für Etatisten, ein Alptraum für liberale Geister. Auch wäre es ein Leichtes, bei Steuerverzug oder Verdacht auf Steuerhinterziehung sämtliche Bankkonten zu sperren.

Doch was ethisch vorgeschoben wird, hat auch etwas zu tun mit Missgunst, Neid, Rechthaberei, Kontrollgläubigkeit, Unfreiheit. Was technisch möglich ist, muss nicht auch richtig sein. Dem Überwachungsstaat sind Grenzen zu setzen, der Bürger ist vom Staat zu schützen, nicht umgekehrt.

Unsere Vorfahren haben für die Freiheit gekämpft – wir kämpfen nicht mehr, wir lassen es geschehen. Nicht Feinde – Nachbarn, Bekannte, Schweizer Bürger mit hohen moralischen Ansprüchen rufen heute nach staatlichen Überwachungs- und Kontrollmechanismen, die unsere Individualität massiv einschränken. Ohne Widerstand wird uns diese Entwicklung überrollen, nach und nach, auf dem administrativen Weg, schleichend und im Verborgenen. Stoppt diesen Unsinn an der Wurzel, stärkt den Datenschützer.

Die allgegenwärtige Überwachung durch Kameras auf öffentlichem Grund kommt noch hinzu, und das selbst errichtete „Internet der Dinge“ auf privatem Grund ebenso. DemnächstLogo_ImVisier3

 

 

25.02.2016/Renzo Zbinden

Hände hoch – der Kampf ums Bargeld

Es ist nicht lange her, es war im Mai 2013, da stiess ich mit meinem Artikel „Wozu_noch_Banknoten?“ auf viel Unverständnis. Doch heute, nur zweieinhalb Jahre später, findet man es diskutabel, nicht nur auf Banknoten zu verzichten, sondern gleich – wenn schon – auf das gesamte Bargeld. Niemand regt sich auf, denn viele denken: reine Theorie, wird nie kommen. Doch sie könnten sich gewaltig täuschen!

Beim Kampf ums Bargeld stehen in erster Linie geldpolitische Motive im Vordergrund. Und wer mischelt mit: vorwiegend Makroökonomen, Finanz- und Wirtschaftspolitiker von links bis rechts. Sie nicht?

Im Endeffekt wird es uns alle treffen. Denn es hat etwas zu tun mit logischer Konsequenz aus laufenden Massnahmen, mit Argumenten, die ceteris paribus schwer zu widerlegen sind. Am Anfang waren die Nullzinsen, dann die Gebühren auf Bargeld, dann die Negativzinsen.

Die Abwehrschlacht über die Minuszinsen

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) gibt bekannt, dass sie Negativzinsen auf Girokonten bei der SNB einführt (Medienmitteilung vom 18. Dezember 2014). Negativzinsen werden auf jenem Teil der Girokonten erhoben, welcher einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Das Zielband für den dreimonatigen Libor liegt seither bei -1.25% bis -0.25%, angestrebt werden -0.75%.

Wird das Zielband noch tiefer in den negativen Bereich gedrückt, nimmt die Gefahr zu, dass die Geschäftsbanken die Negativzinsen auch an Privatkunden überwälzen. Sollte dies erfolgen, holen die Bürger ihr Geld von den Banken und legen es als Bargeld in die Tresore.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Im Jahr 2014 war im Durchschnitt folgende Stückelung von Banknoten im Umlauf: Von insgesamt 389,9 Mio Banknoten waren 38,3 Mio 1000er Banknoten (oder 9.8%)! Noch aussagekräftiger ist folgende Relation: die Banknoten im Umlauf belaufen sich wertmässig auf 62,7 Mia CHF, davon sind 38,3 Mia CHF 1000er Banknoten (oder erstaunliche 61,1%). Eine Stückelung, die für den alltäglichen Zahlungsverkehr kaum benötigt wird. Ein grosser Teil liegt infolgedessen in den Tresoren! Vgl. dazu meine Ausführungen in „Die_Notenpresse_der_Nationalbank„.

Rein theoretisch könnte ein Banken-Run erfolgen – und um dies zu verhindern, das Halten von Bargeld gesetzlich verboten werden. Und wieder rein theoretisch könnten dann die Zentralbanken das Negativzinsen-Regime hemmungslos ausweiten. Die Sparer würden zwangsenteignet, ebenso institutionelle Einrichtungen wie Pensionskassen. Allfällige Vermögenssteuern auf dem verbleibenden Sparkapital gingen in die gleiche Richtung.

Es ist nicht völlig falsch, dass der Realzins bei einer „Deflationsrate grösser als Negativzins“ immer noch positiv sein könnte. Doch für alle sichtbar liegt Ende Jahr weniger Geld auf dem Konto. Wer will noch sparen in dieser irren Welt (Manna vom Himmel Teil 1), in welcher der Verzicht auf sofortigen Konsum bestraft wird. Überdies ist die Wirkung der Negativzinsen auf steigenden Konsum auch bestritten: Nach der internationalen Bank für Zahlungsausgleich (BIZ) erhöhen niedrige Zinsen die Sparbereitschaft der Konsumenten, weil bei ihnen die Unsicherheit über das zu erwartende Renteneinkommen zunähme! Und die Unternehmen würden die niedrigen Zinsen nicht für Investitionen nutzen, sondern ihre Schulden reduzieren. Die Reinheit der Theorie und die Schweinerei in der Praxis – einmal mehr!

Alternativen zu den Negativzinsen

Zur Diskussion stehen Alternativen wie die Einführung eines Wechselkurses zwischen Bargeld und Buchgeld (auf den Bankkonten) (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Wird Bargeld einbezahlt, wird auf dem Konto weniger gutgeschrieben, wird Bargeld abgehoben, ein höheren Betrag ausbezahlt. Die Differenz zwischen Bargeld und Buchgeld könnte je nach Bedarf gesteuert werden („Ökonomen wollen Bargeld abschaffen“, Finanz und Wirtschaft vom 7. Oktober 2015).

oder eine periodische Steuerbelastung von Bargeld in der Höhe der Negativzinsen.

Im Moment sind es diese geldpolitischen Aspekte, die häufig diskutiert und in den Medien kritisch akzentuiert werden. Doch nicht minder bedeutsam sind daneben auch technologische und sozialpolitische Argumente.

Wir nehmen kein Bargeld – die bargeldlose Gesellschaft 

Das Königreich Schweden war das erste europäische Land, das Banknoten eingeführt hat (1661 – Dukaten und Taler). Nun wird es vielleicht eines der ersten Länder, welches das Bargeld abschafft. Das elektronische Portemonnaie im Handy spielt hier die entscheidende Rolle. „Swish“ ist eine von den sechs grössten schwedischen Banken eingeführte App, die es ermöglicht, einander Geld per Handy zu überweisen. Über ein Fünftel der Bevölkerung soll diese App schon installiert haben.

Überhaupt geht der Norden von Europa im Einschränken von Bargeld voraus. Die dänische Regierung hat vorgeschlagen, Geschäfte wie Restaurants, Tankstellen und kleine Läden nicht mehr zu verpflichten, Münzen und Banknoten als Zahlungsmittel anzunehmen. Und die Zentralbank hat angekündigt, die Herstellung von Banknoten und Münzen einzustellen! Auch hier steht das elektronische Portemonnaie im Vordergrund: die Danske Bank führte vor zwei Jahren eine Mobile-Pay-App ein. Inzwischen sollen über 1.6 Mio Dänen diese App nutzen, das wäre fast jeder dritte Einwohner.

Die Euro-Zone zieht nach: In verschiedenen Ländern dürfen Zahlungen über 500 Euro bzw. 1000 Euro (Frankreich) nicht mehr bar erfolgen. Eine solche Restriktion besteht seit einigen Jahren auch in Italien. Und die Schweiz?

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Auch hier ist man unterwegs, Barzahlungen einzuschränken (zur Diskussion stehen Barzahlungen ab CHF 100’000). Und auch hier soll es bald möglich werden, einer zweiten Person via Handy Geld zu überweisen, idealerweise unter Umgehung der Bank (von Privatperson zu Privatperson, Peer-to-Peer, P2P). In der Schweiz konkurrieren Entwicklungen wie Klimpr, Mobino, Muume, Paymit und Twint um die Gunst der Anwender.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Das System Paymit ist ein Kooperationsprojekt des Schweizer Bankenplatzes (UBS, SIX, ZKB), bis auf weiteres kostenlos für alle, auch ohne UBS-Konto. Swisscom schliesst sich an und zieht bei Tapit die Notbremse. Auch CS und Raiffeisen sollen interessiert sein. Da die SIX-Technologie bei vielen Detailhändlern installiert ist, sieht man hier Akzeptanzvorteile. Twint, eine Tochtergesellschaft der Postfinance, entwickelt eine alternative Technologie – Datenübertragung per Bluetooth, wobei die Postfinance folgende Prioritäten setzen will: Detailhandel (Coop ist in einem Pilotprojekt), E-Commerce, P2P. Ziel: tiefere Transaktionsgebühren für über eine Mio Anwender.

Weltweit mischen die global Player mit, Apple (mit Apple-Watch), Google und Facebook. Wann es soweit ist und wer letztendlich die Standards setzt ist offen, es kann sich noch viel ändern. Google beispielsweise kündigt ein System an, das mündlich funktionieren soll.

Auch das elektronische Geld in Form einer digitalen Währung ist im Vormarsch. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Bitcoin funktioniert ohne physisch existierende Wertträger wie Banknoten und Münzen. Bezahlt wird über Rechner oder Handy. Bitcoin beruht auf der Blockchain-Technologie. Sie besteht, wie der Name sagt, aus einer Kette miteinander verbundener Blöcke. Die verschlüsselten Informationen (für eine Zahlung beispielsweise) werden dezentral und für alle Beteiligten einsehbar auf verschiedene Rechner gespeichert und in einem Block an eine bestehende Kette aufgezogen, wie eine Perle auf eine Perlenkette. Die Blockchain ist eine Art Kontobuch, das alle Bitcoin-Nutzer prüfen können. Wer an einem bestehenden Block Veränderungen vornehmen möchte, müsste alle damit verbundenen Blöcke manipulieren um nicht entdeckt zu werden. Dazu reicht die Rechenleistung nicht aus. Die Blockchain-Technik gilt daher als sicher, ein digitales Zahlungssystem ohne Banken und ohne Staaten. Die kleinste Einheit, ein Hundertmillionstel eines Bitcoins,  ist ein Satoshi, genannt nach dem bis heute unentdeckt gebliebenen Erfinder mit dem Pseudonym Satoshi Nakamoto.

Konjunkturpolitik per Knopfdruck

Sollte in absehbarer Zukunft das digitale Geld das Bargeld verdrängen und die Zentralbank in der Lage sein, Negativzinsen per Knopfdruck einzuführen, wäre folgendes Szenarium denkbar:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die massgebenden „Wirtschafts-Ingenieure“ befürchten eine bevorstehende Deflation. Sie bedrängen die Zentralbank, die Negativzinsen markant zu erhöhen. Die Zentralbank im Schlepptau der Politik kündigt an: „Ab 1. März 20XY werden sämtliche Spar- und Kontokorrent-Konten mit einem Negativzins von 10% p.a. belastet“. Die Konsequenz wäre das Ziel: die überwiegende Mehrheit der Konsumenten und Investoren würde für später vorgesehene Ausgaben vorziehen und damit die Wirtschaft umgehend ankurbeln. Bleibt offen, wer die Zinsbelastung von 10% vereinnahmen dürfte. Sicher nicht die Banken, sicher der Staat. Es wäre eine Art Konsum- und Investitionssteuer, deren Lenkung Konjunktur- und Steuerpolitiker gemeinsam mit viel Phantasie und Begeisterung umsetzen würden.

Erschreckend, dass Währungsexperten und Politiker über solche Massnahmen nicht nur träumen, sondern darüber auch diskutieren und publizieren. Natürlich müsste man auch den Besitz von Gold und Fremdwährungen verbieten (Euro-Raum und USA). Doch: Wäre der Besitz von Bargeld, Gold und Fremdwährungen irgendeinmal verboten, nur der Besitz von Schweizer Franken nicht (die schweizerische Bevölkerung stemmt sich mit allen Kräften gegen diese Entwicklung), gewönne der Schweizer Franken zusätzlich an Attraktivität, weltweit, und der Kampf der SNB gegen die Überbewertung des Frankens wäre aussichtslos.

Hehre Motive hinter sozialpolitischen Zielen

Um das politische Umfeld für die Abschaffung von Bargeld nachhaltig zu beeinflussen wird darauf hingewiesen, dass die Einschränkung des Bargelds kriminelle Aktivitäten wie illegale Geschäfte, Geldwäsche, Schwarzarbeit (Schattenwirtschaft) und Steuerhinterziehung erschweren. Auch der Kampf gegen den Terror oder gegen Raub- und Banküberfälle werden als Motive vorgeschoben. Und überhaupt: Bargeld ist unsicher, schmutzig, teuer in der Herstellung und ineffizient als Zahlungsmittel.

Die Summe der technokratischen Aspekte der Geldpolitik, der technologischen Entwicklung im Zahlungsverkehr und der sozialpolitischen Umverteilungsperspektiven führen insgesamt zu einem Gebräu unterschiedlicher Ursachen und Interessen, die das Halten von Bargeld immer mehr einschränken.

Still und leise, nach und nach, auf bürokratischem Weg – und das Bargeld war einmal. Der Kampf ums Bargeld ist eigentlich schon verloren, bevor er richtig begonnen hat. Und die nächste Stufe der finanziellen Repression steht bevor: die totale finanzielle Überwachung durch den Staat.

AIA – der gläserne Konsument im Spiegel derLogo_ImVisier3 Geld- und Sozialpolitik. Demnächst

 

14.01.2016/Renzo Zbinden

 

Zerlegt in IT-Wolken – geschröpft im Alltag

In einem fernen Rechenzentrum pflügt ein Cargo durch eine immense Datenwolke und sammelt dabei alles über Sie – was nutzbringend verwertbar ist.

Ihr Persönlichkeitsprofil nimmt Formen an, gleicht Ihnen immer mehr – wird zum Avatar in einer virtuellen Welt der IT-Giganten; für Sie unkorrigierbar, unlöschbar und immer bedrohlicher. Wie konnte es soweit kommen?

Vor langer Zeit, als Marketing für Jungakademiker noch cool war, stand der Kunde erstmals im Zentrum aller Überlegungen: Was sind seine Bedürfnisse, wo finden wir ihn, wie sprechen wir ihn an. Und um das Ganze ein wenig zu fokussieren bündelte man Kunden in

Zielgruppen

Massgebend dafür waren Merkmale wie Alter, Ausbildung, Einkommen (sog. soziodemographische Segmentierungskriterien).(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Daraus ergaben sich Zielgruppen wie Yupee (Young urban professional people) und Dinky (Dual income, no kids) oder im Rahmen der Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen Zielgruppen wie innovators, early adopters und late adopters. Vorherrschend war die Meinung, dass sich solche Gruppen im Kaufverhalten wesenstypisch beeinflussen lassen. Doch schon damals musste man feststellen, dass sich die Gruppenmitglieder inkohärent verhielten. Sie kauften bei Fein-Kaller teures Tuch (das traditionsreiche Herrenmodegeschäft schloss vor wenigen Jahren in der 4. Generation alle Filialen) und gleichzeitig „billige“ Socken und Hemden bei C&A (über 1’500 Filialen in Europa und gegen 40’000 Beschäftigte).

Die klassischen Zielgruppen waren für das Marketing zu rudimentär, der potentielle Kunde unlogisch, unfassbar, unerreichbar, die Streuverluste in der Marktbearbeitung enorm. Aus dieser Zeit stammt auch der wenig schmeichelhafte Nachruf: Die Hälfte der Werbung ist aus dem Fenster hinaus geschmissen, man weiss nur nicht welche. Also versuchte man, die bisherigen Segmentierungskriterien zu ergänzen durch Variablen wie Lebensstil und Werthaltungen (Bewusstsein für Qualität, Gesundheit, Umwelt, soziale Gerechtigkeit, politische Gesinnung u.a.). Im Endeffekt erhielt man Antworten auf die Fragen: wo wohnt der Zielgruppen-Kunde, welche Tätigkeit übt er aus, was macht er in der Freizeit, wie ist seine familiäre Situation, seine soziale Stellung, was sind seine individuellen Präferenzen usw. Unterstützt wurden die Erkenntnisse durch Marktforschung (desk und field research). Die unerwünschten Anrufe aus den Call-Center an den Randstunden des Tages zeugen noch heute davon, dass diese Art von Marktbearbeitung weiterhin Anhänger findet!

Die Entfaltung der Informationstechnologie erschloss einen völlig neuen Ansatzpunkt: Mit BIG-Data in Verbindung mit Kundenbindungsprogrammen wird nun der Einzelkunde zum Mass aller Dinge. Er hinterlässt eine Unmenge von Daten, ein Paradies für Datensammler.

Hello Family – Supercard, Mondovina Supercard, SUPERCARDplus

Seit dem Sommer 2000 führt Coop ein Treueprämien-Programm. Bei jedem Einkauf erhalten die Kundinnen und Kunden Superpunkte, pro Einkauf von einem Franken einen Superpunkt, zusätzlich Extrapunkte bei Aktionen. Die gesammelten Punkte können gegen Prämien eingelöst werden. Auf den ersten Blick ein sympathisches Give-away, auf den zweiten Blick: Prämien gegen Daten. Coop erhält das Recht, Kundendaten für die Marktbearbeitung zu erfassen und zu verwerten. Datenschutz?(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat das Supercard Programm im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde einer umfassenden Datenschutzkontrolle unterzogen (in Ausübung von Art. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG, SR 235.1). Untersucht wurden die internen Datenabläufe zwischen Coop Supercard und Coop Unternehmung (Programm-Träger) sowie zwischen Coop Supercard und Supercard Programmpartnern. Für den EDÖB ist die im Rahmen des Supercard Programms vorgenommene Datenbearbeitung grundsätzlich datenschutzkonform (Kundenbindungsprogramm Supercard, Zusammenfassung des Schlussberichtes des EDSB vom 23. Mai 2005). In Ergänzung hat der EDÖB u.a. verlangt, dass die potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einsehen können.

Aus den AGB (vom 1. Dezember 2013) geht hervor, dass Coop aufgrund der gesammelten Daten Warenkorbanalysen vornehmen darf. Diese führen ergänzt durch weitere Kundendaten zu einem persönlichen Kundenprofil, das für individuelle Angebote und Leistungen genutzt werden kann (für die Coop-Gruppe und die Supercard Programmpartner). Das persönliche Kundenprofil:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Ein Kundenprofil setzt sich zusammen aus Kontaktdaten, Einkaufsdaten sowie allfällig gesundheitsrelevanten Daten, die im Zusammenhang mit den Einkäufen stehen. Die Kontaktdaten umfassen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Einkaufsdaten setzen sich u.a. aus Ort- und Zeitangaben, den Daten zu den Produkten, Dienstleistungen und der Inanspruchnahme von Vergünstigungen zusammen, bei deren Kauf oder Inanspruchnahme die Supercard verwendet wird“ (AGB Art. 8).

„allfällig gesundheitsrelevante Daten“, wie kommt Coop zu solchen Daten? Im Supercard Programm eingeschlossen ist die Apothekenkette Coop Vitality – ein Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) zwischen Coop (Schweiz) und GaleniCare (Galenica Gruppe). Sollte dies wirklich zutreffen, mutieren Sie mit Ihren Einkäufen laufend Ihr Krankheitsbild!

Warenkorbanalysen bei M-Cumulus

MCumuluswAuch Migros bietet ihren Kundinnen und Kunden ein Bonusprogramm an, M-Cumulus (www.m-cumulus.ch). Nicht überraschend kommt der EDÖB ebenso hier zu einer positiven Gesamtbeurteilung (Kundenbindungsprogramm M-CUMULUS, Zusammenfassung des Schlussberichtes des EDÖB vom 23. Mai 2005). Zu den beteiligten Gesellschaften gehören Migros-Filialen und Migros Fachmärkte:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

SportXX, Outdoor by SportXX, Do it + Garden Migros, melectronics, Micasa, Ex Libris, Migrol, migrolino, OBI, Le Shop.ch, Eurocentres, m-way, Depot, Interhome und weitere Programm-Partner (AGB Art. 5).

Ausserhalb der Migros-Gruppe erfolgt die Weitergabe der Daten an externe Dienstleister in der Schweiz und im Ausland unter – nach ihren Ausführungen – strengen, vertraglichen Datenschutzauflagen.

In der nächsten Phase der Datenerhebung hinterlässt der Kunde nicht nur Spuren über sein Konsumverhalten, zu seinem bisherigen Persönlichkeitsprofil hinzu kommen anderswo tunlichts „unter Verschluss“ gehaltene persönliche Neigungen und Interessen. Am Beispiel

upc cablecom

UPC gehört zum Liberty Global Konzern, führend im Kabel-TV Geschäft in der Schweiz, Grossbritannien, Deutschland und den Niederlanden mit Sitz in Grossbritannien, börsenkotiert in den USA. Der Konzern bezeichnet sich selbst als den grössten internationalen Kabelnetzbetreiber (53 Mio Haushalte).

„Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Kundendaten für unsere Marketing-Zwecke speichern und bearbeiten dürfen“ (AGB Art. 14, September 2015).

UPC will in Zukunft zusätzlich auch Ihre TV-Gewohnheiten und besuchten Websites auswerten! Die Daten sollen genutzt werden, um Ihnen persönliche Film-Empfehlungen oder ähnliche Angebote zu unterbreiten oder Ihre Daten „für andere Zwecke“ anonymisiert und nach Interessengruppen sortiert für Trendanalysen heranziehen. Wohin gehen diese Daten? An Konzerngesellschaften, Partnernetze und Dritte im In- und Ausland – die Frage sei erlaubt, wen UPC mit dieser Formulierung überhaupt noch ausschliesst. Eigentlich verbietet das Gesetz die Weitergabe von Personendaten ins Ausland, wenn dort das Datenschutzgesetz schwammiger gehandhabt wird als in der Schweiz (momentan gilt beispielsweise die Weitergabe in die USA als umstritten).

Als UPC-Kunde können Sie dieser Auswertung nicht entgehen, Sie können der UPC bloss schriftlich untersagen, Ihnen Werbung zukommen zu lassen.

Und weiter geht das Datenassembling

Im März 2015 gaben CNN, Reuters, „Financial Times“, „Guardian“ und „Economist“ bekannt, für die Vermarktung ihrer Online Werbeplätze eine Allianz einzugehen (Pangea), um sich gegen die IT-Giganten zu behaupten. In ähnlicher Absicht wollen sich auch Ringier, SRG und Swisscom zusammenschliessen. Dabei verspricht man sich viel vom Einbezug der Daten über das Nutzverhalten der Kunden (über welche Swisscom aufgrund ihrer Telefon- und Fernsehkunden verfügt!).

Bei Google ist das Interesse am Nutzverhalten der Kunden kaum noch zu überbieten. Ein kurzer Blick auf die Datenschutzerklärung vom 19. August 2015, unmissverständlich steht da: Google erfasst gerätebezogene Daten (Hardware, Betriebssystem, Mobilfunknetz), Protokolldaten („bestimmte“ Daten in Serverprotokollen, Telefonieprotokollinformationen wie Anrufnummern, Weiterleitungsnummern, Datum, Uhrzeit, Dauer, SMS-Routing-Informationen, Browser, Cookies), standortbezogene Daten (ihren tatsächlichen Standort aufgrund von GPS, WLAN-Zugangspunkte, nahe gelegene Mobilfunkmasten). In aller Offenheit erhebt Google auch sensible Daten (wie vertrauliche medizinische Informationen, Ihre Zugehörigkeit zu ethischen und politischen Gruppen, Ihre religiöse Gesinnung oder sexuelle Orientierung). Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Sensible Daten werden nicht verknüpft für persönlich zugeschnittene Anzeigen. Und es bleibt Ihnen die Wahl zwischen

ich stimme zuweitere Optionen

Weitere Optionen? Es wird kompliziert, zeitaufwändig und anspruchsvoll. Die einzig überzeugende Alternative wäre – keine Google-Dienste nutzen. Doch wer will schon darauf verzichten!

Für alles bisher Gesagte gilt grundsätzlich: die Informationstechnologie von heute unterstützt die beschriebenen Datenprozesse (Aufnahme, Speichern, Analysieren, Auswerten) durch sog. Customer bzw. Client Relationship Management Programme (CRM). Verschiedene CRM Lösungen stehen zur Verfügung, die aktuell ausserdem noch den gesamten Kunden-Kommunikationsprozess – den Interaktionsprozess mit Kunden – abdecken (SAP als Beispiel).

Deutlich ausgesprochen: Es geht hier nicht um die massive Ausspähung durch vorwiegend amerikanische paranoische Sicherheitsdienste, es geht hier um uns, uns wohlverhaltende Konsumenten in einem demokratischen Staat. Doch es wird noch schlimmer:

SOCIAL MEDIA: Sonne – Schatten – Twilight

DSC00575Multiple Sensoren strahlen uns an wie Scheinwerfer vor der Kamera: Facebook, Twitter, Youtube, instagram, iphone … allgegenwärtig und unabhängig von jeder Tages- und Nachtzeit. Alles wird digital aufgezeichnet – für die Ewigkeit. Ein grosses Unbehagen breitet sich aus. Und so wollen immer mehr aus diesem künstlichen Licht treten und in den Schatten flüchten, um einen Rest an Persönlichkeit und Individualität zu retten. Sie finden ihren Schatten im Deep Web (oder Darknet). Die Dimensionen verblüffen: Gemäss NZZ (vom 25. Juli 2015) gibt es Quellen, die von einer Grösse zwischen 30 und 50% des gesamten Internets sprechen, wieder andere schätzen das Darknet als bis zu 400 Mal so gross wie das offene Netz.

Ohne Laufpublikum – das Darknet

Wer Zutritt in die Schattenwelt des Darknet sucht, benutzt eine spezifische Software, beispielsweise den Tor-Browser.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Im Darknet wird die Kommunikation mehrfach verschlüsselt und über drei zufällig ausgewählte Stationen verschickt. Tor-Station 1 löst die äussere Verschlüsselung und erfährt dabei die Adresse der nächsten Station. Tor-Station 2 löst die zweite Verschlüsselung und erfährt dabei die nächste Station, erkennt jedoch weder den ursprünglichen Absender noch den Empfänger. Tor-Station 3 löst die letzte Verschlüsselung und sendet die Nachricht an den Empfänger im offenen Internet. Wer den Empfänger der Nachricht sucht, weiss nicht, woher die Nachricht kommt – die Tor-Station 3 ist für ihn der Absender. Werden Daten unterwegs abgefangen, sind sie verschleiert, sie geben weder den Absender noch das Endziel preis.  (DER SPIEGEL 34/2015).

Im Darknet ist die Identität geschützt, jeder Nutzer ist anonym unterwegs – mit Tarnkappe. Ist die Kommunikation mit einer entgeltlichen Ware oder Leistung verbunden, wird mit einer kryptischen Währung bezahlt (wie Bitcoins).

Wer sich im Darknet umsieht, findet sich buchstäblich in einer Schattenwelt. Damit möchte man eher gar nichts zu tun haben. Dass Medien anonyme Briefkästen im Darknet unterhalten (für Informanten) tröstet wenig hinweg über die Tatsache, dass man sich dabei die Hände schmutzig macht: Virtuelle Märkte für Kalaschnikows, Auftragskiller, Drogen, Abgründe offenbaren sich. Das Darknet – das letzte Rückzugsgebiet für den freien Meinungsaustausch – ist nicht jedermanns Alternative. Also doch Vertrauen auf den konventionellen

Datenschutz: Wie weit soll er gehen, wie weit kann er gehen?

Kann das Individuum selbst bestimmen, welche ihn betreffenden Daten geschützt werden sollen bzw. nicht weitergeleitet werden dürfen? Strafrechtrelevante Daten, steuerbestimmende Faktoren, Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen? Sind persönliche Daten an sich schützenswert? Und wie steht es mit mobilen Endgeräten, die über Apps persönliche Gesundheitsdaten erfassen und weiterleiten, um Ihnen individuelle Vorschläge zu Ernährung, Fitness und Medikamentendosierung zu machen; und andererseits selbstschädigendes Verhalten der Krankenkasse weiterleiten, um Ihnen die Krankenkassen-Prämien zu erhöhen? Zukunft?

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht bzw. das Recht, dass jedes Individuum selbst bestimmen kann, welche ihn betreffenden Informationen wann und wo erhoben und an wen weitergeleitet werden dürfen, ist grundsätzlich vor Missbrauch zu schützen: in der Bundesverfassung als Grundrecht verankert und auf Gesetzesebene festgehalten.

Bundesverfassung Art. 13 Abs. 2: „Jede Person hat Anspruch auf Schutz und Missbrauch ihrer persönlichen Daten“.

So regelt das Datenschutzgesetz (DSG), wie private Personen und wie Behörden persönliche und unternehmensbezogene Daten verwenden dürfen. Als Beispiel müssen die Betroffenen wissen, dass ihre Daten erhoben, gespeichert und zu welchen Zwecken verwendet werden. Ebenso verfügen sie über ein Auskunftsrecht. Über besonders schützenswerte Daten (das Strafrecht und die Gesundheit betreffende oder Daten zur Sozialhilfe) müssen sie zwingend orientiert werden.

So weit so gut. Sammeln jedoch Internet-Giganten Daten über die Kaufinteressen und das Kaufverhalten der Internet-User, ist schwer vorstellbar, welche Durchsetzungsrechte dem EDÖB zur Verfügung stehen. Auf „do not Track“ als gerätespezifische Vorinstallation sollten wir auch nicht warten. Und wie sorglos Internet-User mit E-Mail, Social-Media und Datenstreaming umgehen, macht es auch nicht einfacher. „Der Schutz der Privatsphäre wird zunehmend zu einem Luxusgut für Begüterte“ (EDÖB Hanspeter Thür im Interview, Der Bund vom 11. November 2015). In der EU arbeitet man an einer Datenschutzgrundverordnung, eine Art europäisches Grundgesetz für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Und schon in diesem Jahr sollen sich das Parlament, die EU-Kommission und der Rat der Europäischen Union als Vertretung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verordnung einigen. Das Ziel sei, den Flickenteppich der Einzelgesetze in den 28 EU-Ländern zu beseitigen. Da sollte die Schweiz auch mitmachen (wollen), denn auf sich allein gestellt hat die Schweiz keinen überzeugenden Durchbiss. „Die digitale Revolution kriegen wir nicht in den Griff“ (Hanspeter Thür in der NZZ vom 17. November 2015).

Vom Yupee zum Zombie?

Es wird schwierig, ein Doppelleben zu führen, bzw. ein Rollenleben für die Öffentlichkeit und ein privates Leben unter Ausschluss von Dritten. Das Geschäftliche und das Private verschmelzen immer mehr, was in Verbindung mit der fortschreitenden persönlichen Überwachungskultur durch wirtschaftliche und staatliche Institutionen zu einer Art sozialer Totaltransparenz führt und unsere Freiheit bis zur Unfreiheit missgestaltet.

Dem Individuum verbleibt ein kleines persönliches Schattenreich – der Bargeldverkehr. Doch auch der soll eingeschränkt oder besser noch verboten werden  – „Hände hoch – der Kampf ums Bargeld“ – demnächst

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17.11.2015/Renzo Zbinden

Die Solvenz der Schweizerischen Nationalbank

Die Erwartung an die Schweizerische Nationalbank (SNB) war gewaltig:

Sie solle sich verpflichten, unbegrenzt zu einem festgelegten Euro-Wechselkurs Devisen zu kaufen – ohne „wenn und aber“.

Sie müsse dazu nur die eigene Währung verkaufen. Und da sie über das Banknotenmonopol verfüge, könne sie das auch tun. Basta.

Doch sie konnte nicht – mehr. Am 15. Januar 2015 zog sie die Notbremse. Die Folge: Franken-Schock

Derbe Kritik

Es fehle ihr an Führungsstärke und an Mut. Ihr Verhalten sei ängstlich, defensiv und strategielos. Sogar eigene Bankräte gingen an die Medien und kritisierten die Führungsgremien der SNB auf eine Weise, die in der Privatwirtschaft undenkbar wäre. Viele Unternehmen aus der Exportindustrie fühlten sich im Stich gelassen. Der Industriestandort Schweiz dürfe nicht geopfert werden (keine Deindustriealisierung). Auch die Gewerkschaften machten Druck. Doch was als befristete Notlösung funktioniert hat, konnte nicht fortgeführt werden. „Es entspricht nicht dem Mandat der Nationalbank, den Wechselkurs auf Dauer zu subventionieren. Das wäre nichts anderes als Industriepolitik auf Risiken der Öffentlichkeit“ (Niklaus Blattner, der Bund vom 13. Juni 2015). Viel treffender kann man es nicht sagen. Die Überdehnung der Bilanz durch immer höhere Devisenanlagen musste ein Ende nehmen.

Erbsenzähler beugen sich über die Bilanz

Wer sich in die Materie vertieft, wird in Diskussionen als Erbsenzähler disqualifiziert, wer die Konsequenzen ausblendet, zum gefragten Strategen. Wegschauen? Wie stark die SNB mit ihren Engagements am Limit war, zeigt der Zwischenabschluss per 30. Juni 2015:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die finanziellen Mittel der SNB sind zu 91.8% investiert in Devisenanlagen. Die Exponenten der SNB sprechen von Devisenreserven. Die Devisenanlagen sind in den letzten Jahren stark gewachsen durch die punktuellen Interventionen der SNB am Geldmarkt. Heute liegen sie nicht mehr weit entfernt vom BIP der Schweiz und betreffen vorwiegend Euros und US Dollars.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung der Volkswirtschaft. Es wird der Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen gemessen, die sog. Wertschöpfung. Das BIP 2013 beträgt 635 Mrd Franken (Quelle Schweizerische Eidgenossenschaft, Statistik Schweiz).

Die Aktivseite der Bilanz (die Seite der Investierung) zeigt, wohin die Mittel fliessen, zu über 90% in Devisenanlagen. Doch woher kommen diese Mittel? Die Mittelherkunft zeigt die Passivseite der Bilanz (die Seite der Finanzierung)(Klicken Sie zum Weiterlesen)

SNBPassiven

Per Bilanzstichtag (30. Juni 2015) sind fast die gesamten Investitionen in Devisenanlagen (von  530 Mrd Franken) fremdfinanziert (die Girokonten inländischer Banken betragen 385 Mrd Franken). Diesen Devisenanlagen in Fremdwährungen (Aktiven) stehen Giro“schulden“ in Schweizer Franken gegenüber (Passiven). Ein grosses latentes  Währungsrisiko. Dazu kommen zweitens Abschreibungsrisiken, da sich in den Devisenanlagen Staatsanleihen befinden aus Staaten mit geringerem Rating und drittens Kursrisiken.

Die Eigenfinanzierung ist mit 5.9% minimal. In tabellarischer Form sieht die Fremdfinanzierung wie folgt aus:

Was nicht durch Eigenkapital finanziert ist, muss durch Fremdkapital finanziert werden. Gemäss Zwischenabschluss tragen die Schweizer Geschäftsbanken mit 385 Mrd Franken 66.8% zur Finanzierung der Aktiven bei (Girokonten inländischer Banken). Doch die SNB relativiert den Begriff Fremdkapital wie folgt: „Sichtguthaben bei der Nationalbank … können ökonomisch nicht dem Fremdkapital von normalen Unternehmen oder Geschäftsbanken gleichgesetzt werden. Denn Sichtguthaben … können nur in andere gesetzliche Zahlungsmittel getauscht werden, also wiederum in Sichtguthaben …“ Alles klar?(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Es ist nicht so, wie viele meinen, dass die SNB Guthaben gegenüber den Geschäftsbanken hat, das Gegenteil ist richtig, die SNB hat Verpflichtungen gegenüber den Geschäftsbanken. Weshalb?

Giroguthaben der inländischen Banken bei der SNB sind für die SNB unverzinsliche Sichtguthaben. Sie bilden die Grundlage der geldpolitischen Steuerung durch die Nationalbank. Der Bedarf nach solchen Giroguthaben liegt einerseits begründet in den gesetzlichen Liquiditätsvorschriften (betrifft die Geschäftsbanken) und andererseits im Bedarf nach Arbeitsguthaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken (Interbank-Liquidität). Die Veränderung der Giroguthaben ist ein Indiz dafür, ob die SNB im Devisenmarkt interveniert hat. Sie hat:

Zur Absicherung des Euro-Mindestkurses zwischen dem 6. September 2011 und dem 15. Januar 2015 (Franken-Schock) hat die SNB Euros gegen Franken gekauft (und dabei dem Frankengeldmarkt massiv Liquidität zugeführt und das Zinsniveau gesenkt). Die Giroguthaben der inländischen Banken betragen per Ende Vorjahr 328 Mrd Franken (Zunahme per 30. Juni 2015 +57 Mrd oder +17.4%). Im Geschäftsbericht per 31.12.2014 (Finanzteil) wird diese passive Bilanzposition – als grosse Ausnahme zu den übrigen Positionen – mit keinem Wort erläutert, weder die Zusammensetzung noch die Veränderung. Per Ende 2010 war die Bilanzposition „Girokonten inländischer Banken“ noch bescheidene 38 Mrd Franken – das Ausmass der Zunahme in den letzten 5 Jahren ist erschreckend eindrücklich: +763 %

Die SNB weist per 30. Juni 2015 einen Rekordverlust von 50.1 Mrd Franken aus.

Die Zahl ist gigantisch, absolut wie relativ. Die Reaktion der Öffentlichkeit war milde, denn einerseits hat man einen Verlust in dieser Grössenordnung erwartet, und andererseits hat man sich an grosse Zahlen gewöhnt. Doch die Schweiz ist ein Kleinstaat mit einer ehemals eigenkapitalstarken Nationalbank, kein chinesisches Reich mit einer Bank of China. Der Rekordverlust von 50.1 Mrd Franken entspricht einem hart umkämpften Schweizer Militärbudget von 10 Jahren!

Mit dem rapiden Zerfall des Eigenkapitals ist die Institution SNB, die für Sicherheit und Stabilität in der Wirtschaft sorgen müsste, selbst zum Spielball einer weltweiten Spekulation geworden; in gewisser Weise zu einem riskanten Hedgefund, der sein ganzes Kapital auf wenige Währungen setzt. Doch was passiert, wenn sich die Verluste fortsetzen und das Eigenkapital negativ wird?(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Gemäss Art. 1 Nationalbankgesetz (NBG) ist die SNB eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Subsidiär – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt – gelten die Vorschriften des Obligationenrechts (Art. 2 NBG). Doch bei Kapitalverlust und Überschuldung (negatives Eigenkapital) gelten diese Bestimmungen nicht (Art. 725 f OR). Denn nach Art. 32 Abs. 1 NBG kann die SNB mittels Bundesgesetz aufgelöst werden. Die Rechtslehre ist sich offenbar einig, dass die SNB kein risikotragendes (haftendes) Eigenkapital braucht. Begründet wird dies u.a. damit, dass sich die SNB die fehlenden liquiden Mittel zur Bezahlung der offenen Verbindlichkeiten „aus dem Nichts“ drucken kann. Das ist an sich richtig, doch nur soweit, als unbegrenzt Banknoten stapelweise in Zahlung genommen werden. Und bei einem andiskutierten zukünftigen Bargeldverbot wäre Schluss mit gedruckter Liquidität!

Verwiesen wird auf die Notenbanken von Chile und der Tschechischen Republik, die einen antiinflationären Kurs verfolgen bei negativem Eigenkapital. Vorbilder für unsere Nationalbank? Sicher nicht. Das fehlende Eigenkapital beeinträchtigt die Vertrauensbildung gegenüber Geschäftsbanken und Schweizer Bevölkerung, setzt die SNB unter politischen Druck und gefährdet damit die faktische Unabhängigkeit.

Bei Überschuldung (Summe der Schulden grösser als Summe der Aktiven) kommt hinzu, dass die Geschäftsbanken ihre Giroguthaben bei der Nationalbank in ihrer eigenen Bilanz wertberichtigen (teilweise abschreiben) sollten, eingeschlossen die PostFinance. Und weshalb sollten und nicht müssen, dafür bemüht man: die Seigniorage.

Immerwährende Liquidität – das Mysterium  Seigniorage

Früher sprach man von Münzgewinn, Schlagsatz oder auch Schlagschatz (Münzen als Zahlungsmittel). Bei Banknoten ist es der durch die Notenbank erzielte Gewinn, der durch die Emission von Banknoten (Zentralbankgeld) entsteht. Bei geringen Druckkosten erhalten Private zinsloses Zentralbankgeld ohne Deckung, ein kolossaler Differenzgewinn für die Notenbank. Doch das ist ein Irrtum: es resultieren weder Gewinne noch Eigenkapital.

Die Banknote ist eine Urkunde, die als gesetzliches Zahlungsmittel dient. Mit der Emission gewährleistet die Zentralbank einen Rechtsanspruch des Banknoteninhabers auf eine Gegenleistung. Je nach Ausgestaltung kann diese Gegenleistung ein Umtauschrecht in Sachwerte sein (wie Gold) oder zumindest ein abstraktes Recht auf Werthaltigkeit. Früher war eine prozentuale Goldabdeckung selbstverständlich. Heute kann man die Werthaltigkeit des Papiergeldes bezweifeln.

Dementsprechend werden Banknoten in Zirkulation nicht unter „Flüssige Mittel“ aktiviert, sondern unter „Notenumlauf“ als Verpflichtung passiviert (in vorstehender Bilanz 67.4 Mrd Franken). Geht ein Stapel Banknoten erstmals in den Bargeldumlauf, verbucht die SNB den Nominalwert der ausgegebenen Banknoten unter dem Passivkonto „Notenumlauf“. Liefert sie den Stapel an die Geschäftsbanken aus, belastet sie die Konten dieser Geschäftsbanken.

„Girokonten Banken“ an „Notenumlauf“

so der Buchungssatz in der Buchhaltung. Die Giroguthaben der Geschäftsbanken sinken, während der Notenumlauf im Gegenzug steigt. Kein Gewinn in der Erfolgsrechnung, keine Neubildung von Eigenkapital, nur ein Passivenaustausch. Und sollten dereinst die Banknoten in Zirkulation wieder eingesammelt werden, müsste die SNB nicht Devisen verkaufen, sondern könnte eigene Schuldverschreibungen ausgeben (SNB-Bills).

Die Selbstheilungskraft unterkapitalisierter Zentralbanken hat ihre Grenze im tagesaktuellen Handlungsbedarf.

Richtig ist, dass eine Zentralnotenbank über ein „strukturelles Gewinnpotential“ verfügt. Sie kann Aktiven zinsgünstig finanzieren (im Moment über Negativzinsen) und verfügt damit über eine „fast unerschöpfliche Einkommensquelle“, so die Ökonomen aus dem Elfenbeinturm. Vergleicht man jedoch die aktuellen Devisenverluste mit den potentiellen Anlagerenditen auf Aktivanlagen, wird leicht sichtbar, dass was in der langen Sicht möglich wäre kurzfristig keine Löcher stopft. Kommt hinzu, dass unsere SNB prioritär der Preisstabilität verpflichtet ist und Zielkonflikte vermeiden muss.

Nebelgranaten

Die Homepage der SNB ist ohne Tadel, wer sucht der findet Antworten auf viele Fragen, den aktuellen Zahlenkranz, Stellungnahmen und Studien aller Art. Doch bei brisanten Fragen über Devisenanlagen, Fremdfinanzierung und Überschuldung tragen die Exponenten der SNB unabsichtlich zur Verwirrung bei. Sprechen sie von sich selbst, verwenden sie Begriffe, die nur aus Sicht der Gegenpartei richtig sein können. Sie kommentieren Giroguthaben inländischer Banken, meinen jedoch Giroschulden gegenüber 0943457inländischen Banken, sie reden von Sichtguthaben, meinen jedoch Sichtverbindlichkeiten. Notenumlauf sind für Aussenstehende „Flüssige Mittel“ zum Ausgeben, de facto sind es Verpflichtungen aus Notenumlauf (Passiven). Sie erwähnen Fremdwährungsreserven oder Devisenreserven (bilanztechnisch eine Unterbewertung von Aktiven oder ein Passivum mit Eigenkapitalcharakter), meinen jedoch Devisenanlagen (Aktiven). Ganz unverständlich wird es, wenn es um vorübergehend negatives Eigenkapital geht (aktive Währungsreserven).

Selbst Wirtschaftsjournalisten tappen in die Falle unklarer Fachbegriffe.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

NZZ (Wirtschaftsteil) vom 30. Juli 2015 zum geringen Eigenkapital:“ Alarmierend muss das aber noch nicht sein: So bleibt eine Nationalbank selbst mit negativem Eigenkapital handlungsfähig, da sie dank Notenmonopol langfristig ja stets Eigenkapital aufbauen kann“. Oder „Finanz und Wirtschaft“ vom 5. August 2015 mit dem fetten Titel: „Die Angst der SNB vor dem eigenen Reichtum“. Bei einer Fremdfinanzierung von 94.1 Prozent kann man nicht von Reichtum sprechen.

Der Rechnungslegungsstandard der SNB

Die SNB ist an der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) im „Domestic Standard“ kotiert. Sie verwendet Swiss GAAP FER als Standard zur Rechnungslegung. Was für die Schweiz ein geeigneter Standard sein kann und vorwiegend für KMU zur Anwendung gelangt, ist international als lokaler Standard unbekannt. Paneuropäisch oder global tätige Gesellschaften verwenden den „International Financial Reporting Standard (IFRS) bzw. US GAAP, so auch die beiden Grossbanken der Schweiz. Weshalb verwendet die „Mutter aller Schweizer Banken“ einen weniger anspruchvollen Rechnungslegungsstandard? Als Beispiele verwenden die Deutsche Bank, die Bank of England, die EZB aber auch kleinere Zentralbanken wie die Österreichische Nationalbank und die Nationalbank der Republik Belarus IFRS als Standard. Für die Kohärenz, die Vergleichbarkeit und die Abstimmung internationaler Geldziele und -strategien ist ein weltweit anerkannter Rechnungslegungsstandard conditio sine qua non unter Experten. Mit dem Schweizer Franken steht auch die SNB im internationalen Rampenlicht, ihre Berichterstattung hat auch internationale Erwartungen an die Professionalität zu erfüllen. Bei einer Bilanzsumme von 577 Mrd Franken (nicht weit vom BIP der Schweiz entfernt) ist die Wahl des Swiss GAAP FER zu viel der Bescheidenheit. Kostenüberlegungen vorzubringen wäre bei einem Halbjahresverlust von 50 Mrd Franken geradezu peinlich.

Notbremse

Der Entscheid vom 15. Januar 2015 zur Aufgabe des Euromindestkurses war richtig. Viele sich in die Medien drängende Kritiker haben inzwischen ihre Köpfe eingezogen.

Der jüngste Anstieg der Sichtguthaben lässt vermuten, dass die SNB zu einer Politik des Managed Floating übergegangen ist, ein System, bei dem der Wechselkurs zwar grundsätzlich frei schwankt, die Währungshüter aber trotzdem ab und zu intervenieren, damit aber kein fixes Wechselkursziel verfolgen.

Und erstaunlich: Die Schweizer stehen hinter der SNB. Obwohl vielleicht nicht im ganzen Zusammenhang verstanden, das Bauchgefühl sagt dem Schweizer, dass ein Zurückkommen auf einen fixen Kurs pro Euro mit zu viel Risiken verbunden wäre. „Zwei Drittel der Befragten sind für die Aufhebung des Euromindestkurses – und nehmen höhere Arbeitslosigkeit in Kauf“ (SonntagsZeitung vom 12. Juli 2015 gestützt auf eine breitangelegte Onlineumfrage).

Und hoffen wir, dass es der SNB gelingen wird, die hohen Devisenanlagen und dieLogo_ImVisier3 damit verbundenen Verlustrisiken wieder in geordnete Bahnen zurückzuführen. Zugegeben, mit einer EZB die droht, die Liquiditätsschleusen noch weiter zu öffnen (QE 2), ein schwieriges Unterfangen.

Demnächst: Zerlegt in IT-Wolken, geschröpft im Alltag

15.09.2015/Renzo Zbinden

 

Franken-Schock

Donnerstag 15. Januar 2015, 10.30 Uhr: „Die Schweizerische Nationalbank hebt den Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro auf“.

Der Euro fiel in Minuten auf 85 Rappen und erholte sich knapp über der Parität. Ein Schock für die Schweizer Wirtschaft.

Rückblick

Als die Schweizerische Nationalbank (SNB) im September 2011 die Notbremse gegen die Frankenaufwertung zog und den Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro einführte, hat sie der Exportindustrie geholfen, die Nachteile des starken bzw. zu starken Schweizer Frankens aufzufangen. Aus heutiger Perspektive hielt sich die Anerkennung für diesen mutigen Entscheid in Grenzen. Nicht wenige waren damals der Auffassung, der Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro sei zu tief. Er sollte besser zwischen CHF 1.30 und 1.40 liegen.

Die Massnahme galt als vorübergehend. Trotzdem, für viele war der Abbruch der Übung „Out of the blue“ an eben diesem Donnerstag, den 15. Januar 2015. Nicht oder nur teilweise gebilligt wurde die Begründung. „Ein Hinauszögern des Aufhebens des Mindestkurses wäre nur auf Kosten einer unkontrollierbaren Ausdehnung der Bilanz um ein Mehrfaches des schweizerischen Bruttoinlandprodukts möglich gewesen“, so SNB-Präsident Thomas Jordan. Viele für die Bestimmung des Wechselkurses massgebenden Kriterien wiesen unwiderlegbar auf eine weitere Schwächung des Euro-Kurses hin. Und nicht ganz ohne Einfluss war die kurz bevorstehende Euro-Flutung durch die Europäische Zentralbank (QE – Manna vom Himmel Teil 2).

Ob der Zeitpunkt und die Art der Kommunikation richtig waren ist eine andere Frage. Doch seit diesem Beschluss sah sich die SNB einer anhaltenden Kritik aus Wirtschaft und Politik ausgesetzt.

Panik und Besonnenheit

Die Folgen für die Schweizer Wirtschaft waren massiv und unmittelbar. Selten waren die Kurse abgesichert ( weshalb auch, die SNB übernahm die Kurssicherung kostenlos). Euroguthaben mussten wertberichtigt werden (erfolgswirksam mit rd. 15%). Laufende Umsätze in Lokalwährung fielen.

Das Neugeschäft war auf einen Schlag nicht mehr konkurrenzfähig, in Europa 15% zu teuer, in Nordamerika und Asien 10% (über den Dollar). Der Auftragsbestand ging zurück, Margen wurden zusammengestrichen, Kostensenkungen  eingeleitet.  Flankierende Massnahmen: Lohnstopp, Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichem Lohn, Kurzarbeit, Entlassungen, die ganze Krisenpalette. Stark unter Druck sah sich die Maschinenindustrie(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Schweizer Maschinenindustrie erzielt fast vier Fünftel ihres Umsatzes im Export, wovon rd. 60% an europäische Kunden geht. Besonders betroffen sind kleine Zulieferanten, die nicht in der Lage sind, Teile der Wertschöpfung kostenreduzierend ins Ausland zu verlagern. Gemäss Medienmitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom 21. Juli 2015 lagen die Exporte insgesamt umsatzmässig unter dem Niveau des Vorjahres (nominal -2.6%, real allerdings nur -0.8%). Der Exportrückgang der Maschinen- und Elektronikindustrie lag bei -5.2%. Demgegenüber sind die Exporte von Uhren und Präzisionsinstrumenten unverändert.

Schlecht geht es dem Detailhandel und dem Tourismus. Beide Branchen stehen in einem existenzgefährdenden Preiskampf, um dem wechselkursbedingten Abwandern der Kunden zu begegnen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Auf der einen Seite hat der Einkaufstourismus im grenznahen Gebiet noch einmal zugenommen. Auf der anderen Seite können Importeure günstiger einkaufen. Sie geben diese Preisvorteile auch weiter, als Beispiel Fahrzeugimporteure wie BMW, Mercedes und VW, welche unverzüglich Eurorabatte gewährten. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen stellt andererseits aber auch fest, dass Wechselkursgewinne einbehalten werden. Zeitschriften, die schon bisher masslos überteuert waren, bleiben teuer. Als Beispiel „Der Spiegel“, eine in der Schweiz beliebte deutsche Wochenzeitschrift.  Sie kostete in der Schweiz am 10. Januar 1915 CHF 7.40 (bei einem aufgedruckten Europreis von 4.60). Heute kostet „Der Spiegel“ CHF 7.00 (Preisreduktion 5.4%, neuer Umrechnungskurs zum Euro CHF 1.52). Eine unternehmerische Meisterleistung oder eine schamlose Abzocke?

Die Tourismusbranche kann weniger von günstigen Importpreisen profitieren. Das erste Halbjahr hat tiefe Spuren hinterlassen . Oder haben die Touristiker auf Vorrat gejammert?(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Jürg Schmid, Chef Schweizer Tourismus, sagte kürzlich, dass der Geschäftstourismus in den Städten florierte (im ersten Halbjahr 2015 stieg die Anzahl Hotelübernachtungen 4.3% gegenüber der Vorjahresperiode), in ländlichen Regionen jedoch stark rückläufig war.

Zwar kamen weniger Europäer in die Schweiz, dafür mehr Asiaten. Insgesamt lag der Rückgang bei den Logiernächten nach sechs Monaten bei nur 0.6%, eigentlich wenig, auch wenn Verzögerungseffekte (wie Vorausplanungen und abgesicherte Kurse) noch wirksam waren. Bei den Gästen aus Deutschland beträgt das Minus allerdings 9%. Dass die Deutschen Ferien in der Schweiz als zu teuer empfanden, war allerdings keine neue Erfahrung. Dass sie heute für ihren Euro noch weniger Gegenleistung erhalten, ist offensichtlich, ihr Klagen nachvollziehbar.

Nicht unerwartet fordert Schweiz Tourismus weitere Mittel vom Bund, CHF 48 Mio für die nächsten vier Jahre. Hinzu eine Reduktion des Kostensockels durch die Unterstützung der parlamentarischen Initiative „Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland“ sowie das Beibehalten des bis Ende 2017 befristeten Sondersatzes für die Beherbergung (aus STV Medienmitteilung zum Thema Frankenstärke). In diesem Zusammenhang zu denken geben muss, weshalb Zweitwohnungsbesitzer steuerlich gezwungen werden sollen, ihre Wohnung weiterzuvermieten (Kampf den kalten Betten). Damit nimmt die lokale Bruttobettenkapazität zu, was auf die Übernachtungspreise drückt. Vom Hotel  in die Ferienwohnung, staatlich gefördert! Es fehlen die Worte. Und hat man sich einmal daran gewöhnt, nicht immer rund um das Bett wohnen zu müssen, kommt man wieder und wieder, und wird zum Dauergast –  in der Parahotellerie.

Zum anderen sind Megatrends nicht zu stoppen. Als Beispiel die Kreuzfahrtindustrie.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Für bescheidene Budgets zwei Wochen Abenteuerreise, mit oder ohne Kindern, mit Freunden, Bekannten, Jasskollegen. Nur einmal Auspacken, das Hotel fährt mit, wenig DSC01394Stress, kein Portemonnaie (alles über Plastik am Ende der Reise), Arzt an Bord. Und Vorurteile gegen diese Art von Ferien: Kleiderordnung, Völlerei, Enge, Langeweile können nur jene haben, die es gar nie erleben wollten. Ein Abendspaziergang durch die Geschäfte und Restaurants, hoch oben auf der zwölften Etage, mit Blick auf das freie Meer, ein wenig Unterhaltung, je nach Stimmung – für bedeutend weniger als zwei Wochen Skiferien in der Schweiz. Wieso nicht?

Strukturerhaltungspolitik war selten zukunftweisend. Die Touristikindustrie Schweiz braucht eine Nische, welche die aktuellen Kundenbedürfnisse erfolgreich abdecken kann. Sie wird ihren Weg finden.

Robuste Binnenwirtschaft

Durch die Frankenstärke hat die Kaufkraft der Konsumenten zugenommen. (Editorial Numis-Post 2/2015 zur Euro-Preisuntergrenze). Hinzu kommen fallende Energiepreise für Erdöl, Erdgas, Eisen und Stahl. Die Privathaushalte beleben die Nachfrage (das Konsumwachstum der Schweiz war im Zeitraum 1990-2013 mit 0,7% vergleichsweise tief), die Arbeitslosenquote blieb stabil. Der Swiss Performance Index hat das Wegfallen der Eurountergrenze verkraftet. Er notiert im Vergleich zum 14. Januar 2015 3% im Plus (15.7.2015).

Gewisse Branchen haben sich erholt, wie die binnenmarktorientierte Informations- und Kommunikationsbranche (ITC), die Software- und gewisse Beratungsdienstleister. Aber natürlich: die Unsicherheit ist gross, die Margen sind knapp. Im übrigen ist es nicht ausgeschlossen, dass die eine oder andere schon lange vorgesehene Sanierungsmassnahme mit dem starken Franken begründet wird, eine willkommene Gelegenheit für schwer vermittelbare Auslagerungen oder Entlassungen.

Der Ausstieg der SNB war richtig, so sieht es auch die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung, so sehen es auch die Medien. Die Kritik gegen den Entschluss schwindet. Es war nie die Absicht der SNB, den Wechselkurs auf Dauer zu subventionieren. Keine Industriepolitik auf Risiko der Öffentlichkeit (Niklaus Blattner, ehemals Vizepräsident der SNB, im Interview mit dem Bund vom 13. Juni 2015). Heute ist Schadensbegrenzung die Parole.

David gegen Goliath – die verlorene Geld-Souveränität der Schweiz

Wo der Wechselkurs in den folgenden Monaten zu liegen kommt, wird unter Devisenexperten unterschiedlich beurteilt. Sie prognostizieren einen fallenden Wechselkurs, eine Stagnation oder einen Anstieg auf CHF 1.08 pro Euro (am 15. August 2015 lag er bei CHF 1.09). Nicht gerade hilfreich. Zwar zeigt der Konjunkturausblick für Europa auch positive Veränderungen. Und der wiedererstarkte Dollar hilft, in den Dollarraum zu exportieren. Doch die griechische Tragödie hat die strukturellen Risiken des Euro schonungslos offengelegt. Weltweit schwache Konjunkturdaten und die Wirtschaftsentwicklung in China tragen auch in den kommenden Monaten dazu bei, dass die Devisen im sicheren Hafen der Schweiz kumuliert werden, Negativzinsen zum Trotz.

Der Aufwertungsdruck lässt nicht wirklich nach und vieles spricht dafür, dass das derzeitige Niveau nur mit hilfe der SNB gehalten werden kann (kontrolliertes Devisenfloating), immer wieder verbunden mit der Hoffnung, die einheimische Industrie könne durch nie abbrechende Fitnessprogramme den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit kompensieren. Zwar ist die Schweiz mit dem  Franken währungspolitisch souverän, doch sie kann nur aus der Defensive reagieren.

Was wären die Massnahmen der SNB, wenn in einer kommenden Krise grosse Kapitalströme in den Franken flössen? Weitere Devisenmarkt-Interventionen und als Ultima Ratio Kapitalverkehrskontrollen? Wie sieht das Reaktionsdispositiv der SNB aus und wie weit reicht es?

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der nächsten Ausgabe: die Kavallerie der SNB.

Zurück zu den Ferien: Es muss nicht unbedingt eine Kreuzfahrt sein, warum nicht ein Segeltörn auf dem Thunersee?

19.08.2015/Renzo Zbinden

 

Manna vom Himmel – Teil 2

Bei null Komma null null Prozent Zinsen erreicht die expansive Geldpolitik einen ersten Zwischenhalt. Jetzt sind neue Ideen gefragt. Warum nicht gleich die Notenpresse in Gang setzen. Der dafür zutreffende ökonomische Begriff ist schnell gefunden, er ist putzig und liebenswert: monetäre Lockerung – Quantitative Easing (QE). Und der wegweisende Vollstrecker: Helikopter Ben.

Ben Bernanke, von 2006 bis 2014 Vorsitzender der US-Notenbank, hat sich den Kampf gegen die Deflation zur Lebensaufgabe gemacht. Die amerikanische Notenbank (Fed) und in ihrer Gefolgschaft die Europäische Zentralbank (EZB), die Bank of Japan und jetzt auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) ergreifen aus historischer Sicht beispiellose Massnahmen, um die Schlacht gegen die Deflation zu gewinnen.

QE – das grösste geldpolitische Experiment aller Zeiten

NYQE-Massnahmen bestehen im direkten Ankauf von Wertpapieren durch die Zentralbank (Staatsanleihen u.a.), um damit neues Geld in die Finanzmärkte zu pumpen. Historisch einmalig sind die Dimensionen (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Dem Q3 der US-Zentralbank voraus gingen die Programme Q1 (Dezember 2008) und Q2 (Juni 2011). Q3 hatte zum Ziel, monatlich 40 Mia Dollar hypothekengesicherte Wertpapiere (MBS) und 45 Mia Dollar längerfristige US-Staatsanleihen zu kaufen, bis sich der US-Arbeitsmarkt verbessert. Nach einer Reduktion auf 10 Mia Dollar pro Monat beendete die US-Zentralbank ihr Programm im Oktober 2014 – während die EZB damit wieder anfing.

Verblüffend ist, dass das europäische Pendant insgesamt grösser ist als jedes der amerikanischen QE-Programme. Die EZB will ab März 2015 Monat für Monat Staatsanleihen und sonstige Wertpapiere (Pfandbriefe und Hypothekenpapiere – ABS) im Umfang von 60 Mia Euro kaufen. Insgesamt erreicht das QE-Programm ein Volumen von unglaublichen 1’140 Mia bzw. 1,14 Billionen Euro.

Auch die SNB spricht von Lockerung der monetären Bedingungen. Sie kündigt im März 2009 an, Fremdwährungen und Anleihen zu kaufen. Zu ihrem Ziel gehöre auch die Verhinderung einer weiteren Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro.

Weltweit ist die Ausdehnung der Geldmenge durch die Zentralbanken gewaltig. Aus Erfahrung wird es nicht gelingen, die Geldmenge bei Erreichen der Ziele rechtzeitig und umfassend wieder zu reduzieren. Auch können die Zentralbanken niemanden zwingen, das viele Geld, das sie in die Finanzmärkte pumpen, dann auch zu konsumieren. Wer trägt die moralische Verantwortung, wenn das Experiment scheitert, die ultralockere Geldpolitik zum Desaster wird? Wer kümmert sich um die Risikowahrnehmung und -steuerung dieser gigantischen Eingriffe in die Finanzwirtschaft?

Risk Monitoring

Landen wir in einer Inflationsspirale, wie einige befürchten? Zwar hat gemessen am Konsumentenpreisindex bisher kein nennenswerter Anstieg der Inflation stattgefunden. Jedoch zeigen die in Teil 1 (Manna vom Himmel) erwähnten Anlagealternativen (Immobilien, Aktien und Sachwerte) in gewisser Weise eine Vermögenspreisinflation. Dass diese Art Inflation aus keiner Statistik hervorgeht beweist einmal mehr, wie irreführend der Konsumentenpreisindex als alleiniger Massstab für die Inflation sein kann.

Die Sicherstellung der Preisstabilität bzw. eine auf Preisstabilität fokussierte Geldpolitik ist Aufgabe der SNB (Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Die SNB führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Damit setzt sie grundlegende Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wirtschaft“.

Die SNB sieht die Preisstabilität als gewährleistet bei einem Anstieg der Konsumentenpreise von weniger als 2 Prozent pro Jahr. Da die SNB damit eine öffentliche Aufgabe erfüllt, wird sie gemäss Verfassung unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet. Sie ist als spezialgesetzliche AG konstituiert. Die rechtliche Rahmenordnung resultiert aus dem Bankengesetz (BankG), dem Nationalbankgesetz (NBG), der Nationalbankverordnung und dem Börsengesetz. Die Kontrollgremien innerhalb der SNB entsprechen den Erwartungen und sind beachtlich (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Dazu gehören der Bankrat (beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung, setzt einen Prüfungs- und einen Risikoausschuss ein), die Generalversammlung (wobei ihre Befugnisse geringer sind als bei privatrechtlichen Aktiengesellschaften), die interne Revision (dem Präsidenten des Bankrats unterstellt), die externe Revisionsstelle und das eidgenössische Finanzdepartement (EFP).

Der Prüfungsausschuss unterstützt den Bankrat in der Überwachung der internen und externen Revision. Er beurteilt die Angemessenheit und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS), insbesondere der Prozesse zum Management der operationellen Risiken und zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Reglementen und Weisungen (Reglement über den Prüfungsausschuss der SNB). Die Compliance wurde verstärkt durch eine eigenständige Compliance-Stelle (dem Präsidenten des Direktoriums unterstellt) mit Berichterstattung an den Präsidenten des Prüfungsausschusses.

Zum Ausgleich der Unabhängigkeit überträgt das Gesetz der Nationalbank eine dreiteilige Rechenschaftspflicht: gegenüber dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Öffentlichkeit. Im Bereich Finanzstabilität arbeitet die SNB mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zusammen. Die Zusammenarbeit und die Abgrenzung der Aufgaben sind in einem „Memorandum of Understanding“ geregelt (vom 23. Februar 2010). Die SNB übt keine Bankenaufsicht aus und ist nicht zuständig für die Durchsetzung der bankengesetzlichen Vorschriften. Beide Institute haben jedoch gemeinsame Interessen u.a. bei der Beurteilung der Solvenz und Stabilität der systemrelevanten Banken, des Bankensystems insgesamt und der Liquiditäts-, Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften, soweit sie die Finanzstabilität betreffen.

Das EFD hat im April 2011 eine Arbeitsgruppe „Finanzstabilität“ beauftragt, die Ausgestaltung der makroprudenziellen Aufsicht über das schweizerische Finanzsystem zu prüfen (Ziele, Zuständigkeiten, Instrumente) und Vorschläge zu deren Verstärkung zu erarbeiten. In ihrem Bericht vom Februar 2012 beurteilt sie die gegenwärtigen Mandate als hinreichend präzise formuliert. Die Aufsicht allein biete jedoch noch keine Gewähr für die Stabilität des Finanzsystems.

Makroprudenzielle Massnahmen zur Risikoeindämmung

Für den Aussenstehenden sind folgende Massnahmen sichtbar oder in ihrer Zielsetzung erkennbar:

  • Der Aufbau notfalltauglicher Strukturen, um im Krisenfall die systemrelevanten Teile in der „Schweiz-AG“ fortzuführen. Die UBS hat die UBS Switzerland AG gegründet (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der UBS AG mit eigener Banklizenz und getrennter IT-Plattform), die CS die Credit Suisse (Schweiz) AG –  („too big to fail“ Regulierung)
  • Die höhere Eigenkapital-Unterlegung der Banken im Rahmen von „Basel III“ (Kapitalvorgaben in Prozenten der risikogewichteten Aktiven – Eigenmittel-Regime)
  • Schrittweiser Abbau der Staatsgarantien (Kantonalbanken u.a.)
  • Strengere Regulierung zur Liquiditätshaltung
  • Überarbeitung und Reduzierung der Tragbarkeitsrisiken beim Erwerb von Immobilien (Eigenmittelunterlegung)
  • Weitere Stärkung der Kontrollgremien

Nimmt man die Medien zum Massstab, sind die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Gestaltungsmöglichkeit der SNB zu hoch. Und politisch wird mächtig Druck aufgebaut. Keine einfache Sache für die SNB.

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt  …

Ohne irgendeine kritische Qualifikation der Kontrollorgane und -prozesse andeuten zu wollen, sind die Rahmenbedingungen das Eine, die Führung der Banken, die Beurteilung der konjunkturellen Entwicklung und die gelebte Unabhängigkeit das Andere.

Wer darf sagen, man habe das Ganze – schweizweit und weltweit – noch im Griff? Sogar die Bank für Internationalen Zahlungsverkehr (BIZ) warnt vor Langzeitschäden aufgrund der expansiven Geldpolitik. Ist es denkbar, dass die Zentralbanken am Ende das Gegenteil bewirken? Mit dem Sinken der Zinsen erodiert auch die Ertragslage der Geschäftsbanken und damit ihre Fähigkeit, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen. Es mehren sich die Stimmen, die von einem Kollaps des Geldsystems sprechen. Einfacher sei, das viele Geld, das die Zentralbanken zur Deflationsbekämpfung schöpfen, direkt an die Bürger zu verteilen(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Geldempfänger gehen einkaufen und stimulieren damit die lahmende Wirtschaft. Die Unternehmer fahren die Produktion hoch, schaffen neue Arbeitsplätze und können aufgrund der steigenden Nachfrage die Preise wieder erhöhen, Ende der Deflation. Zu einfach um wahr zu sein! Und man könnte mit dieser Idee auch Sozialpolitik betreiben. Helikopter bei Unterbeschäftigung, Helikopter über strukturschwache Gebiete, Helikopter zur Wirtschaftsförderung, Helikopter über 1. August-Feiern. Kampfhelikopter, wenn sie das Geld nicht ausgeben, sondern zur Bank tragen.

Up in the Air

Wir warten besser nicht auf Manna vom Himmel. Wir nehmen den Helikopter 1446226und steigen auf in höhere Sphären, um von oben die Wirtschaft (ins) Logo_ImVisier3 zu nehmen. In einer erfolgreichen Wirtschaft wird nur produziert und geleistet, was nachgefragt wird. Hinter jeder Nachfrage steht ein Individuum in seiner Besonderheit, der Konsument (die Konsumentin). Lebt er in einer deflationären Umgebung , schränkt er den Konsum ein. Lebt er in einer stark inflationären Umgebung, verliert er seine Kaufkraft. Es geht immer um ihn, immer um den Konsumenten, nicht um Banken, nicht um Produzenten, nicht um Dienstleister. Der Konsument will Vertrauen, Vertrauen in das Finanzsystem, Vertrauen in die Politiker, Vertrauen in die Wirtschaftsführer. Doch hat er das?

Die Geschäftsbanken sind keine Sympathieträger mehr. Die Grossbanken treten von einem Fettnapf in den nächsten. Die Zentralbank kämpft an allen Fronten. Überall Partikularinteressen, überall Zielkonflikte. Fährt sie die Zinsen hoch, was eigentlich erwünscht wäre, stärkt sie den Schweizer Franken (Safe Haven). Sie kann nicht, sie muss das Gegenteil machen, sie muss die Zinsen drücken, im Notfall unter Null, Strafzinsen. Und um Strafzinsen nicht umgehen zu können, stehen flankierende Massnahmen zur Diskussion: den Bargeldverkehr einschränken oder besser noch ganz verbieten.

Die Frage muss man stellen: Haben die Finanzmärkte überhaupt noch etwas zu tun mit der Realwirtschaft oder führen sie völlig abgehoben und entkoppelt ein Eigenleben? Und ist die auf kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Feinsteuerung der Wirtschaft nicht eine gewaltige Illusion, ein Spielfeld für Experten?

Auf Eingriffe folgen Eingriffe, auf Experimente folgen Experimente – und über alles flutet der Euro Tsunami –  Fortsetzung folgt.

16.07.2015/Renzo Zbinden

Manna vom Himmel – Teil 1

Es ist Mittwoch, der 21. Juli 20XX, 08.15 Uhr. Sie öffnen die Post und halten einen Scheck in Ihren Händen – 5‘000 Franken – mit freundlichen Grüssen, die Schweizerische Nationalbank.

Ein schöner Traum? Nicht unbedingt. Es ist eine der letzten verzweifelten Massnahmen, die drohende Deflation zu stoppen, sog. Helikoptergeld. Doch der Reihe nach.

Als Deflation bezeichnet man ein sinkendes allgemeines Preisniveau über einen Zeitraum von mehreren Quartalen. Das Gegenteil – uns gut bekannt – die Inflation ist sinngemäss ein steigendes allgemeines Preisniveau. Ökonomen sind der Ansicht, dass

  • erstens eine Inflationsrate von weniger als 2 Prozent erstrebenswert ist
  • zweitens eine darüber hinausgehende Inflation jederzeit unter Kontrolle gehalten werden kann
  • drittens eine Deflation ungenannter Grösse unter allen Umständen zu verhindern sei

Weshalb ist die Deflation gefährlich?(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Ein Beispiel aus der Konsumgütertechnologie: Fernsehapparate werden immer billiger, trotz zunehmender Leistungsfähigkeit. Preissenkungen dieser Art heben das Realeinkommen der Bevölkerung. Das ist auch der Fall, wenn Importgüter aus Gründen des starken Schweizer Frankens billiger werden. Deflation, die es zu verhindern gilt, hat andere Ursachen: sie ist gefährlich, wenn die Nachfrage nach Gütern dauernd unter der aktuellen Produktionskapazität liegt. Dann erfolgen Preissenkungen, um überhöhte Lager abzubauen. Und in dieser Erwartung verschieben die Konsumenten ihren Kaufentscheid immer wieder, was zu weiteren Preissenkungen und damit verbunden zu Umsatzeinbussen, Gewinneinbussen und Entlassungen führt. Liegt gleichzeitig eine hohe Verschuldung der Haushalte und Unternehmen vor, steigt überdies der reale bezüglich Kaufkraft effektive Wert der Verschuldung. Haushalte und Unternehmer sehen sich gezwungen, Vermögenswerte zu verkaufen, was die Preise noch einmal ins Rutschen bringt. Zahlungsausfälle häufen sich. Die Banken halten Sicherheiten, die zur Deckung der gewährten Kredite nicht mehr ausreichen, Wertberichtigungen drängen sich auf, die Bankenkrise ist da und das Karussel dreht sich weiter bis tief in die Rezession.

Wenn eine Zentralbank die Wirtschaft stimulieren will, senkt sie normalerweise den Leitzins. Die Geschäftsbanken können sich dann bei ihr billiges Geld besorgen, um dieses günstiger an Haushalte und Unternehmen weiterzugeben. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Sinkt der Zinssatz gegen Null, fehlt der anderen Seite der Medaille, dem Geldgeber (ausserhalb der SNB) bzw. dem Anleger der Anreiz, in die Realwirtschaft zu investieren. Das überschüssige, nicht „konsumierte“ Geld wird heimatlos, es bleibt der produktiven Wirtschaft fern.

Dem Kapitalmarkt ist der Kompass abhanden gekommen

Anleger, die höhere Erträge erzielen wollen (oder müssen), sehen sich gezwungen, auch höhere Risiken einzugehen. Und sie finden Alternativen:

Alternativen sind erstens Direktinvestitionen in den Immobiliensektor. Wer heute in Immobilien investieren will, muss tief in die Tasche greifen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Namentlich Institutionelle Investoren sehen sich in einem Anlagenotstand. Die sog. Buy-to-let-Strategy (Kauf von Immobilien zur Weitervermietung) wird mit steigenden Immobilienpreisen immer riskanter. Nicht viel besser ergeht es dem Privatanleger der Wohneigentum erwerben will. Attraktive Wohnobjekte werden immer teurer. Das zeigt sich u.a. am Immobilienindex ImmoScout24/IAZI: Seit Januar 2011 sind Einfamilienhäuser um über 10% gestiegen, Eigentumswohnungen um gegen 20% (Stand 18.6.2015).

Mehr oder weniger bewusst geht der Privatanleger Risiken ein, die er – aufgrund der aktuell tiefen Hypothekarzinsen – unterschätzt. Er rechnet: die Miete für eine  Neubauwohnung in Stadtnähe für eine 4-köpfige Familie beträgt CHF 2’250 monatlich oder CHF 27’000 jährlich (ohne Nebenkosten). Kann er die minimale Eigenfinanzierung aufbringen, stemmt er bei einem Hypothekarzins von 1.5% einen Kaufpreis von CHF 1.8 Mio. plus Eigenkapital. Damit ist er voll im Markt. Und sollte der Hypothekarzins nach Ablauf der Festhypothek gestiegen sein, hat er insofern kein Problem, als er inzwischen Karriere gemacht bzw. Reallohnerhöhungen erhalten hat.

Doch die Risiken sind beträchtlich. Steigt der Hypothekarzins auf 5%, steigt die jährliche Zinsbelastung von CHF 27’000 auf CHF CHF 90’000. Nach Ablauf der Festhypothek verlangt die Bank eine jährliche Amortisation und zusätzlich fallen namhafte Unterhaltskosten an. Geht er später der Pensionierung entgegen, macht sie eine sog. Tragbarkeitsrechnung. Sie rechnet (unabhängig von der möglicherweise immer noch tiefen Zinssituation) eine jährliche Zinsbelastung von 5% und stellt diese in Relation zum Ersatzeinkommen (Renteneinkommen) und Vermögensertrag.

Immer häufiger stellt die Bank eine ungenügende Relation zwischen hochgerechneter Zinsbelastung und Ersatzeinkommen fest. Sie drängt den Haus- oder Wohneigentümer, das Objekt zu verkaufen. Vermutlich sind die heute in den Medien aufgeführten Beispiele noch exemplarische Einzelfälle, doch die Absicht ist klar erkennbar: bei Kreditnehmer vor oder nach Pensionierung Kreditrisiken reduzieren.

Alternativen sind zweitens Investitionen in den Aktienmarkt.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Rally der Schweizer Aktien dauert bereits über sechs Jahre. Das deutsche Börsenbarometer DAX ist in den vergangenen drei Jahren um rund 75% gestiegen. Nach Ankündigung des Anleihekaufprogramms der EZB im laufenden Jahr ging es gleich weiter. Per Mitte Juni liegt der DAX rund 15% im Plus. Das Bewertungsnivau ist hoch und ebenso die Volatilität. Paradoxal ist der Gesamtanstieg auch deshalb, weil die Gesamtrisiken im Aktienmarkt stetig zugenommen haben.

Heute sind die Unternehmen selbst aktive Investoren in den Aktienmarkt. Da ihre überschüssigen Mittel im Tiefzinsumfeld kaum Rendite abwerfen, investieren sie ihre Cashflows in eigene Aktien, und nicht in die Realisierung ehrgeiziger Ziele. Damit treiben sie ihre eigenen Aktienkurse zusätzlich in die Höhe.

Alternativen sind drittens Investitionen in Edelmetalle, Rohwaren,  Kunst und exotische Sachwerte (wie Bauernhöfe, Imkereien, Weingüter, Oldtimer und Banknoten).

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Cape Verde 500 Escudos ND (1971), Color Trial 152, unzirkuliert
(Klicken Sie zum Weiterlesen)
Aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg geht hervor, dass bei Auktionen in New York im Mai 2015 Kunstgegenstände im Wert von $ 2,7 Mrd. verkauft worden sind, ein Plus von 23% gegenüber dem Vorjahr. In Europa noch weniger bekannt sind Investitionen in historische Wertpapiere, Anlage-Münzen und -banknoten. Dazu Investieren_in_Banknoten

Das tiefe Zinsumfeld ist auch für die Zentralbanken auf längere Sicht unerwünscht. Sollten sie die Zinsen wieder erhöhen – der Zins als Steuerungselement der Mittelallokation eine Renaissance erfährt – drohen reale massive Vermögensverluste. Denn letztendlich war das billige Geld unproduktiv investiert. Hoch verschuldete Haus- und Wohneigentümer, Haushalte und Unternehmen geraten dann reihenweise ins Straucheln. Dazu kommen Banken und Versicherungen, deren Hypothekarkredite im fallenden Immobilienmarkt ungenügend gedeckt sind. Bei erodierender Ertragslage der Banken entfällt auch ihre Fähigkeit, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen.

Der Immobilienboom, die Börsenhausse, die Schuldenwirtschaft fordern ihre Opfer. Dabei ist der weltweit aggregierte Schuldenberg grösser als je zuvor.

Die Krise entstand durch niedrige Zinsen und billiges Geld. Die Lösung liegt in noch mehr Geld und in negativen Zinsen.

Es kommt die Zeit von Helikopter Ben – Manna vom Himmel – Teil 2.

20.06.2015/Renzo Zbinden

 

 

 

Industrie 4.0

Das Mittagessen in der City war hervorragend. Zufrieden setze ich mir die Cyber-Brille auf und gehe kurz die nächsten Termine durch. Ich spreche mit meiner Apple-Watch und bestelle den nächstgelegenen Fahrzeugautomaten meiner Wahl: geräumig, Fenster abgedunkelt, voll „connected“. Er meldet Minuten später seine Verfügbarkeit vor Ort. Einsteigen, ein kurzer Power-Nap,  Aktenstudium. Die Flatrate für den Fahrzeugautomaten wird dem Firmenkonto belastet. Ich bin fit für die nächste Besprechung.

Willkommen bei Industrie 4.0, dem vierten Quantensprung in der Technologie. Drei liegen hinter uns:

1. die Mechanisierung mit Wasserkraft und Dampfmaschinen
2. die arbeitsteilige Massenproduktion auf Fliessband
3. die Einführung von Elektronik und Informationstechnologie

Geschichten sind einfacher zu verstehen als abstrakte Trendextrapolationen in die unmittelbare Zukunft: wie die Geschichte von der Zukunft der Autoindustrie.

In wenigen Jahren haben fette Luxuskarossen als Statussymbole ausgedient, sie verbringen ihren Lebensabend in Schwellenländern als Taxifahrzeuge. Die Fahrzeugautomaten von morgen – auf dem Reissbrett der Entwicklungsabteilungen von heute – repräsentieren nicht mehr, ihre äussere Erscheinung ist sekundär, wie auch ihre Motorisierung.

Wer sitzt in einem Fahrzeugautomaten und wünscht sich hohe Beschleunigungswerte beim Kaffeetrinken oder einen sportlichen Sound beim Kommunizieren.

Fahrzeugautomaten fährt man nicht, besitzt man nicht, man nutzt sie. Sie sind, um es einfach auszudrücken, Transportmittel von A nach B, unfallfrei, leichter, hochkomfortabel und voll „connected“, wie das einleitende Beispiel zeigen soll. Zur Disposition steht die langfristig aufgebaute und mit hohen Investitionen verbundene Markenprofilierung (die Marke) bzw. die ästhetische und technologische Profilierung zum Erhalt der USP (Unique Selling Proposition). Hinzu kommt, dass die dauernde Nutzung der Fahrzeuge zur Folge hat (heute sind es überwiegend Stehzeuge und nicht Fahrzeuge), dass die Nachfrage nach Neufahrzeugen markant sinken wird – die Privatgaragen stehen leer bzw. werden als Fitness- und Saunaräume einer neuen Nutzung zugewiesen. Um die verbleibende Restnachfrage ringen branchenfremde Konkurrenten aus der IT-Branche, viele davon aus dem Silicon Valley. Start-ups und globale Technologieunternehmen mit prall gefüllten Geldsäcken wie Apple und Google sehen in der Autoindustrie neue lukrative Geschäftsfelder. Sogar Facebook investiert in die Entwicklung von Maschinenintelligenz und Amazon ist mit der Tochter Kiva mit von der Partie.

Die Frage muss man stellen: wo finden hochpreisige Volumenfahrzeuge von Audi, BMW, Mercedes u.a. zukünftig ihre Käufer?

Horrorszenarien für die deutsche Autoindustrie mit grossen Auswirkungen auf die Schweizer Komponenten- und Teilefertiger (und den Arbeitsmarkt) wie beispielsweise für die börsenkotierten Gesellschaften Autoneum, Feintool, Ems-Chemie und Georg Fischer (GF Automotive). Andererseits: Keine Geschwindigkeits-, Führerausweis- und Alkoholkontrollen, keine Staumeldungen, es hat wieder Platz in den Städten. Die Verbrennungsmotoren sind im Verkehrshaus und in Oldtimer-Vereinen. Sicher gibt es eine Übergangsphase, bevor der Fahrer „sein“ Lenkrad definitiv abgibt. In dieser Übergangsphase ist er noch im „driver seat“ und lässt sich assistieren, auf langen Fahrten, in schwierigen Verkehrssituationen, bei Stau, einfach überall dort, wo ihm das Fahren keine Freude mehr macht. Doch wir stehen vor einem Megatrend(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Es ist müssig darüber zu streiten, wann es soweit sein wird. Die Mobilitätsangebote verändern sich stetig. Der Trend zur geteilten Nutzung (car sharing) und zur Nutzung auf Abruf (on demand) ist ungebrochen. Mobility erzielt 2013 mit 2650 Fahrzeugen und 112’000 Kunden einen Umsatz von CHF 70,3 Mio. Mit dem Erwerb einer 11% Beteiligung am Jungunternehmen Sharoo – mein Auto ist dein Auto – erweitert sie ihr Angebot in Richtung Teilen von Privatfahrzeugen. Die Mehrheit von Sharoo hält M-Way, eine Tochtergesellschaft der Migros.

Daimler  und Europcar sind mit dem Sharing-Angebot Car2go auf dem Markt, BMW mit „Tausende Autos. Eine APP“. Alternative Angebote wie der Taxidienst Uber oder die neuen Fernbusse kommen dazu. Auch von der technischen Seite ist der Wandel voll im Gang. Schon heute verfügen die Fahrzeuge der gehobenen Klasse über eine Vielzahl von Assistenzsystemen die mithelfen, die Spur zu halten, den toten Winkel zu überwachen, im Notfall zu bremsen, einzuparken, Verkehrszeichen zu lesen, Parkplätze zu suchen. Dazu kommen Navi (mit hinterlegten Verkehrszeichen, Höchstgeschwindigkeiten, Fussgängerstreifen u.a.), Fern- und Nahbereichsradar, Kameras, aber auch optische Sensoren wie  Distanz-, Rad- und Parksensoren, alle Systeme und Sensoren mit Redundanz.  Es fehlt nur noch die Vernetzung aller Systeme und Sensoren zu einem Gesamtsystem, das die Daten liefert, um gestützt auf Algorithmen Entscheide zu treffen und das Fahrzeug autonom zu fahren. Denn das Fahrzeug muss in der Lage sein, die aktuelle Verkehrssituation zu erkennen, wie Umleitungen, neue Tempolimiten und die Nachbarverkehrsteilnehmer.

Die Überwachungspflicht der Fahrzeughalter und -mieter führt zu rechtlichen Fragen (die Versicherungsbranche wird nicht untätig bleiben), wie auch die Produkthaftung der Fahrzeughersteller und der Datenschutz. Es entstehen neue Stellen für Absolventen der Jurisprudenz! Die Finanzierung und der Unterhalt der mit Verkehrssensoren umgebenden Infrastruktur wird die Politiker beschäftigen.

Das Beispiel der Autoindustrie soll zeigen, wie radikal Änderungen sein können und werden.

Auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern wurde in den letzten Jahren Branche um Branche zerlegt: der Handel (E-Commerce), die Medien (Abkehr von den Print-Medien), Entertainment (neue Vertriebswege für Film und Musik) – und jetzt die Industrie.

Der technologische Quantensprung in der Fertigung

Es war und wird immer eine strategische Kernfähigkeit der Schweizer Exportindustrie sein, den Fertigungsprozess zu optimieren und die Produktentwicklung  und -gestaltung den wechselnden und steigenden Kundenbedürfnissen laufend anzupassen. Zukünftig erlauben cyberphysische Systeme, die Produktentwicklung und den Produktionsprozess derart miteinander zu vernetzten, dass Kundenbedürfnisse (kleine und variierende Losgrössen bis hinunter zu einem individuell gefertigten Produkt für einen einzigen Kunden) und Lieferzeiten unmittelbar in den Produktionsprozess eingehen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Schon heute kennt die Autoindustrie „kleine“ Losgrössen: Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über Internet, nachdem er seine individuellen Bedürfnisse bezüglich Motorisierung (Hubraum),  Aussengestaltung (Lackierung, Glas- und Schiebedach, Felgen) und Innengestaltung (Navi, Sound, Sitze, Zierelemente) selbst gewählt hat, wobei er seine Wahl optisch auf dem Bildschirm präsentiert bekommt wie auch die Auswirkungen auf den Gesamtpreis.

Möglich wird diese Vitalisierung und Beschleunigung der Produktionsprozesse durch Milliarden von Sensoren, die allgegenwärtig gigantische Datenmengen erfassen, in IT-Wolken bündeln, analysieren („intelligence on demand“) und im Ergebnis den Produktionsprozess steuern.

Morgen sind die Werkshallen menschenleer, der Produktionsprozess ist voll digitalisiert und vernetzt.

Die voll digitalisierten Antriebs- und Steuerungstechnologien werden unterstützt durch Industrieroboter der letzten Generation: kleiner, schneller, intelligenter („Smart Factory“). Computerbrillen (Cyberbrillen) in den Werkshallen (wie Google Glass, Hololens von Microsoft oder Oculus Rift von Facebook) mögen wohl noch lange Zukunft bleiben und sich vorerst in der Unterhaltungsbranche Achtung verschaffen müssen (für den Mix aus realer und virtueller Realität auf der Basis von Windows Holographic Cumputing), gefolgt von professionellen Anwendungen in Medizin und Architektur. Ein Hack nach vorne könnte die Lancierung der Apple Watch bedeuten.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die digitale Assistentin Siri bildet den Kern der Apple-Watch-Benutzeroberfläche. Von gestern ist die mühsame kleinformatige und berührungsgesteuerte Kommunikation. Siri kann Ihre Stimme erkennen, Applikationen öffnen, Nachrichten versenden, Fragen beantwortet. Ihr Internet am Handgelenk, sprachgesteuert:

„Siri, ich habe Probleme …“ Nicht Ihre Finger als Benutzerschnittstelle, Ihre Stimme. Sie sprechen mit Ihrem Computer, trotz starken Hintergrundgeräuschen! Kann sein, dass Sie vorerst ein kleines Spracherkennungsprogramm über sich ergehen lassen müssen, so wie beispielsweise bei den Navi-Geräten von Mercedes von heute. Kann sein, dass erst fortgeschrittene Versionen diese Möglichkeit eröffnen, doch die allgemeine Richtung ist verblüffend.

Kompliziert? Ihre Interaktion mit der digitalen Realität und der künstlichen Intelligenz wird vielleicht noch einfacher als die gegenwärtige fingergesteuerte Applikation. Man muss sich das einmal vorstellen!

Ist unsere Wirtschaft, sind wir als Gesellschaft oder Einzelperson vorbereitet auf diese Veränderungen? Wo laufen wir mit, an der Spitze, im Mittelfeld oder am Schluss als Getriebene, vor oder hinter dem Besenwagen?

Die Richtung ist das Ziel

Jerome6Vor allem KMU scheinen mit Industrie 4.0 überfordert. Sie sind noch mitten im dritten technologischen Quantensprung – der Digitalisierung mit ihren Folgen. Auch ist das Ziel am Horizont für viele nicht klar genug. Experimente erhöhen das Risk-Exposure. Die Themenführerschaft übernehmen ohnehin globale Gesellschaften oder Start-ups. Auf der anderen Seite wird das „Entry Ticket“ für  Industrie 4.0 immer teurer und ultimativer, die „Claims“ für Hochtechnologie laufend von Konkurrenten besetzt und heftig verteidigt. Man riskiert, völlig abgehängt zu werden. „Wer zu spät kommt,  bestraft das Leben“ trifft hier voll zu. Und die Entwicklung verläuft disruptiv!

Erfolgreiche Unternehmer müssen das Ziel Industrie 4.0 Logo_ImVisier3haben und sich laufend nach diesem Ziel ausrichten, zwar im Rahmen ihrer Möglichkeiten, aber mit Leib und Seele.

Dazu ein mögliches Vorgehen in Schritten:

Schritt 1: Erkennen, Antizipieren, Ziele setzen. Unternehmer/ Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) erkennen die Veränderungen im branchenspezifischen Markt: Produkte, Verfahren, Kundenbedürfnisse, Kunden.

Sie setzen Industrie 4.0 Ziele und bestimmen die Zuständigkeiten. Industrie 4.0 ist zukünftig Bestandteil der Standard-Traktandenliste.

Schritt 2: Fach-Support, Teaming. Den Zuständigen zur Seite stehen Industrie 4.0 „Experten“: Kader aus Fabrikation, Produktgestaltung und -entwicklung (Forschungsressort), Verkäufer mit Fronterfahrung (Client Service Executives), diese ergänzt durch Kunden (wie „Key Account Clients“ und „Early Adopters“). Sie sind zu vernetzen in einem Competence-Center 4 G oder einem Office 4.0.

Schritt 3: Lösungen suchen. Sofortmassnahmen (SOMA) einleiten und mittelfristige Massnahmen auf vorbehaltene Entscheide formulieren und quantifizieren. Als Diskussionsgrundlage für die Fertigung in den Werkshallen dienen die Fertigungs-Kernprozesse, in einer ersten Stufe vorteilhafterweise in einer vereinfachten bzw. verdichteten Prozessdarstellung. In der Folge sind diese „High Level Flowcharts“ herunterzubrechen auf konkrete Fertigungsprozesse, was zeitaufwändig und anspruchsvoll sein kann  (grundsätzlich stehen dafür Softwareprogramme zur Verfügung).

Schritt 4: Improvement. Die diskutierte und beschlossene weitergehende Digitalisierung/intelligente Automatisierung führt zu einem Teil-Reengineering bzw. zu einem „Process-Improvement“. Davon betroffen sind auch die Unterstützungs- bzw. Supportprozesse, wie die IT-Prozesse und das Rechnungswesen (Controlling und Kostenrechnung).

Schritt 5: Controlling. VR/GL bestimmen für das Controlling einen CTO Industrie 4.0 ( Chief Jerome8Technology Officer). Er kennt die Entwicklung an der Front, die Umsetzung bei Konkurrenten und bei potentiellen Kunden und pflegt ein Beziehungsnetz zu Beratungsunternehmen (für Process-Reengineering, Softwareentwicklung u.a.) bzw. zur digitalen Avantgarde.

15.05.2015/Renzo Zbinden