Die Solvenz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – ein Update

Wer „die Solvenz der SNB“ googelt findet den Basisbeitrag vom 5. September 2015 ganz oben auf der Seite an erster Stelle. Er hat auch nach über 3 Jahren wenig an Aktualität verloren, namentlich wenn es um Fragen geht wie

  • Macht die SNB mit dem Druck von Banknoten Gewinne?
  • Schafft sie damit Eigenkapital?
  • Wie finanziert sie ihre Interventionen an den Devisenmärkten?
  • Wie wirksam ist die Compliance?
  • Kann sie illiquid werden
  • oder sogar Konkurs gehen?

Der Basisbeitrag schloss mit der Hoffnung, die SNB stabilisiere ihre Devisenanlagen auf 500 Mia Franken bzw reduziere ihre Währungs- und Kursrisiken. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt, im Gegenteil:

Ein Hedgefonds?

Um sich der Aufwertung der Schweizer Währung entgegenzustemmen hat die SNB ihre Politik der Deviseninterventionen ungehindert fortgesetzt mit dem Ergebnis, dass die Devisenanlagen per Bilanzstichtag auf 764 Mia Franken oder um 44.2% gestiegen sind, wie folgende Bilanz per 31.Dezemer 2018 zeigt:

Die Devisenanlagen von 764 Mia Franken betragen 93.5% der Gesamtaktiven. Die Aktivseite der Bilanz gleicht damit einem Hedgefonds (einem Investmentfonds mit hohen Risiken). Bei den Devisenanlagen entfallen 36% auf US-Dollar, 39% auf Euro, 8% auf Yen, 7% auf Pfund und 10% auf übrige Währungen (gegenüber dem Vorjahr unverändert). Als Anlagekategorien nennt die SNB 69% Staatsanleihen, 12% andere Anleihen und 19% Aktien. Das Aktien-Portefeuille beträgt damit rund 145 Mia Franken und umfasst rund 6000 Titel aus 95% aller Aktienmärkte weltweit. („Die SNB investiert passiv, Philippe Béguelin in Finanz und Wirtschaft vom 28. Juli 2018. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Schweiz hat nach Norwegen und China den drittgrössten Staatsfonds der Welt (wobei der Staatsfonds von Norwegen durch Eigenkapital finanziert ist). Heute ist die SNB wohl einer der grössten Aktionäre von Apple, Microsoft, Google, Amazon und Facebook!

Die gigantische Bilanzsumme per 31. Dezember 2018 von 817 Mia Franken ist mehr als die Schweizer Wirtschaft pro Jahr produziert und fast so gross wie sämtliche Pensionskassenguthaben zusammen. („Die Abhängigkeit der SNB“, Philippe Béguelin in Finanz und Wirtschaft vom 29. September 2018). Und in seinem Beitrag vom 25. April 2018 unter dem Titel „Ein Verlustszenario für die SNB“:

„Ihr Portefeuille müsste Schöpfungsfonds heissen, denn sie speist es aus der Geldschöpfung“.

Währungs- und Kursrisiken auf Devisenanlagen


Die Währungs- und Kursrisiken auf den Devisenanlagen (Anleihen und Wertpapiere) sind gigantisch. Für diese Risiken sind zwar Rückstellungen gebildet worden (Rückstellungen für Währungsreserven), diese aber unter dem Eigenkapital aufgeführt. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Dieses Vorgehen entspricht den Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER, sofern die bilanzierten Devisenanlagen per Bilanzstichtag zum Markt- bzw. Verkehrswert bilanziert sind, wovon auszugehen ist.

Die unter dem Eigenkapital bilanzierten Rückstellungen für Währungsreserven von 68 Mia Franken sind prozentual zu den bilanzierten Devisenanlagen von 764 Mia Franken bescheidene 8.9%. Wie weit mit diesen Rückstellungen das inhärente oder mittelfristig latente Währungs- und Marktrisiko abgedeckt ist, namentlich bei rückläufiger Wirtschaftslage, ist schwer zu beurteilen. Im Vergleich zu den Währungs- und Marktrisiken sind die ordentlichen Einnahmen aus Anleihen (Zinseinnahmen), Dividenden und Negativzinsen bescheiden.

(Anzumerken bleibt, dass die SNB weiterhin von Devisenreserven spricht, wenn sie Devisenanlagen meint, was bei Wirtschaftsjournalisten und in der Politik immer wieder zu Fehlinterpretationen führt).

Die Finanzierung der Deviseninterventionen

Die Gesamtaktiven sind zu 85,3% fremdfinanziert. Zur Fremdfinanzierung beigetragen haben vor allem die inländischen Geschäftsbanken und Institutionen mit enormen 481 Mia Franken (Girokonten inländische Banken und Institutionen). Die Zusammensetzung dieser Bilanzpositionen ist nicht bekannt, es ist aber anzunehmen, dass auch die Kantonalbanken dabei sind.

(Auch hier gilt anzumerken, dass die SNB bei den Girokonten inländische Banken unbelehrbar und ungehindert von Sichtguthaben der Nationalbank spricht, eine Terminologie, die von der Wirtschaftspresse weitgehend übernommen wurde. Der Begriff Sichtschulden wird gemieden wie die Pest).

Die drohende Überschuldung

Ein Einbruch der Wirtschaft würde blutige Wunden bei der SNB hinterlassen. Sie könnte kaum reagieren, ohne den Schweizer Franken zu stärken und dabei hohe Kursverluste zu erleiden.

Rutscht das Eigenkapital aufgrund hoher Kursverluste gegen Null droht eine Überschuldung (bei einer Überschuldung sind die Schulden grösser als das Vermögen bzw. die Passiven grösser als die Aktiven, woraus ein negatives Eigenkapital resultiert). Was für eine Aktiengesellschaft im Allgemeinen und für eine Bank im Besonderen die Weiterführung gefährden würde sei für eine Zentralbank kein Problem, wird immer wieder gesagt. Sie könne nicht Konkurs gehen. Beispiele dazu seien die Zentralbank der noch jungen Tschechischen Republik und die Zentralbank von Chile.

Bild: 10’000 Escudos ND (1970) – vor der Währungsreform

Doch was für ein Benchmark für unsere stolze Nationalbank. Chile kann kein Vorbild sein. Und von wegen Preisstabilität: 10’000 chilenische Pesos entsprechen heute einem Gegenwert von 15 Schweizer Franken!

Von einer drohenden Überschuldung und ihren Folgen spricht niemand. Es würde nicht schaden von der SNB-Spitze zu erfahren, sie würde eine Überschuldung unter keinen Umständen hinnehmen. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Mit grosser Wahrscheinlichkeit macht sie auch einen Stresstest in eigener Sache, einen Stabilitätsbericht wie für die Geschäftsbanken üblich. Als Szenarien wären denkbar: die Folgen bei einer Euro-Krise, einer Schwellenländer-Krise, einem Zinsschock? Wieviel Kursverluste könnte sie hinnehmen, ohne in die Überschuldung zu kommen?

Interessieren würde in diesem Zusammenhang auch:

  • Wer wäre in der Lage und willens, zur Überwindung der Überschuldung neues Eigenkapital einzuschiessen (in der Grössenordnung von 100 Mia Franken)?
  • Die inländischen Geschäftsbanken hätten Guthaben bei einer überschuldeten Zentralbank. Müssten sie diese Guthaben wertberichtigen?
  • Mit einer überschuldeten Nationalbank wäre der Bankenplatz Schweiz am Boden. Wie lange würde die Schweiz diese Situation politisch hinnehmen?

Wie vertrauensbildender wäre es, wenn solche Berichte öffentlich zugänglich wären, vor allem dann, wenn die SNB alles „im Griff“ hat. Zweifel sind angebracht. Warum macht man sich lächerlich wenn man befürchtet, schlussendlich in den Euro gedrängt zu werden?

Eine „taumelnde“ SNB?

Die SNB vertritt die Auffassung, einerseits an den Devisenmärkten weiter uneingeschränkt intervenieren und andererseits die Negativzinsen weiter erhöhen zu können (Fritz Zurbrügg, Vizepräsident der SNB im ECO-Interview vom 7. Januar 2019). Dabei ist folgendes zu beachten:

Weitere Deviseninterventionen können grundsätzlich nicht aus flüssigen Mitteln der SNB finanziert werden (aus Schweizer Franken), ganz einfach deshalb, weil diese fehlen. Infolgedessen: kauft die SNB weitere Fremdwährungen lässt sie, einfach gesagt, bei inländischen Geschäftsbanken „anschreiben“. Sie kauft auf Kredit. Damit sind die neuen Anlagen – wie auch die Mehrheit der alten – fremdfinanziert. Die Folge: die Bilanzverlängerung geht in die nächste Runde und die Währungs- und Kursrisiken nehmen weiter zu.

Die SNB ist gehalten, diese Politik der Bilanzverlängerung zu stoppen und zwar bevor die Devisenanlagen 1,0 Bio Franken überschreiten. Die US-Zentralbank macht es vor: (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Nachdem ihre Bilanz fast drei Jahre auf 4,5 Bio Dollars gehalten wurde, leitete der geldpolitische Ausschuss im Oktober 2017 die Normalisierung ein. Das Fed liess fällig werdende Wertpapiere (Staatsanleihen und Hypotheken) auslaufen und die Erlöse nicht reinvestieren.

Auch die SNB muss diesen Weg beschreiten. Doch einfacher gesagt als getan: (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Denn mit der Bilanzverkürzung macht sie genau das Gegenteil von bisher, mit der Bilanzverkürzung verkauft sie fremde Devisen oder Wertpapiere in Fremdwährung gegen Schweizerfranken. Damit verknappt sie den Schweizer Franken, er nimmt an Wert zu. Das will man nicht, aus Rücksicht auf die Exportindustrie. Überdies führt die Aufwertung des Schweizer Frankens zu Währungsverlusten bei der SNB. Und sollte die SNB einmal ihre Zinsen anheben, wären die Folgen ähnlich: sie würde den Franken tendenziell aufwerten und auf den bilanzierten Devisenanlagen in Fremdwährung Verluste einfahren. Ein Teufelskreis.

Wo liegt der Handlungsspielraum bei der Zinspolitik? Sollte die Schweiz in nächster Zeit in eine Rezession abrutschen, könnte die SNB den Leitzins von heute – 0,75 Prozent kaum mehr substanziell absenken, beispielsweise auf – 4,0 Prozent. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Negativzinsen betreffen vor allem die Geschäftsbanken. Doch diese geben sie weiter an ihre grossen Kunden, häufig Pensionskassen. Also tragen diese wie auch andere Sparer die Folgen der Zinspolitik der SNB, was wirtschaftlich sehr fragwürdig ist. Kurt Schiltknecht (ehemals Chefökonom bei der SNB, in: „Nationalbank: Wenn nicht jetzt, wann dann?“, NZZ vom 16.11.2018) ist der Meinung, dass die Politiker sich nicht gegen Negativzinsen wehren, da die Zinsbelastung der öffentlichen Hand kleiner und damit der Spielraum für zusätzliche Ausgaben grösser werden.

Geht man davon aus, dass eine weitere massive Ausweitung der Bilanzsumme für die SNB nicht mehr in Frage kommt, ist ihr Handlungsspielraum gering, sie ist mit anderen Worten schachmatt. Sie kann nur hoffen, dass die EZB keine weiteren Kapriolen macht und das Währungsumfeld stabil bleibt.

Man muss sich fragen, ob die SNB überhaupt einmal autonom war.

Die Unabhängigkeit der SNB

Die SNB gleicht einem Wanderer, nicht schwindelfrei, der plötzlich vor einem Bergweg steht. Was soll er machen, bei ungewisser Grosswetterlage? Zurück auf den Wanderweg oder nach vorne auf dem Bergweg (über einen furchteinflössenden Gebirgsgrat)? Eine höchst ungemütliche Lage.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die SNB aus dieser Lage wieder befreien kann. Wir hoffen es. Es wird aber immer schwieriger, denn die Risiken nehmen mit jeder Bilanzverlängerung weiter zu. Kaum jemand ausserhalb der SNB versteht diese Zusammenhänge. (Klicken Sie zum Weiterlesen)

Mit der Vollgeldinitiative hat sich die Schweizer Bevölkerung ein erstes Mal mit der Geldschöpfung befasst und überrascht gezeigt. Noch nicht begriffen hat sie die Geldschöpfung der Nationalbank. Die Schweizer Bevölkerung geht davon aus, dass die Deviseninterventionen der SNB aus eigenen Mittel erfolgen. Nur wenige nehmen zur Kenntnis, dass die SNB ihre Devisenkäufe bei den Geschäftsbanken anschreiben lässt.

Die Unabhängigkeit der Nationalbank ist kein Diskussionsthema. Macht sich jedoch Ueli Maurer Gedanken über die Bilanzsumme der Nationalbank (die Ausweitung der SNB-Bilanz sei „an der Grenze des Erträglichen“), wird er offen kritisiert („Der Grund für die Unabhängigkeit“, Markus Diem Meier, Der Bund vom 2. August 2018). Ist es schon soweit, dass man fürchten muss, die labile Finanzierung der Nationalbank kippe, wenn sich ein Bundesrat öffentlich Gedanken macht über die ungewöhnliche Devisenpolitik. Doch „Hier möchten wir dann auch etwas zurückbauen in Zukunft“ hätte er wohl besser nicht gesagt, denn Weisungsgebunden darf sie nicht werden. (Eine Regierung soll nicht die Befugnis erhalten, die Geldpolitik zur Steigerung der Wiederwahlchancen zu missbrauchen.)

Die Macht der Technokraten

Thomas Jordan will keine „Grenze des Erträglichen“, er will freie Hand.

Dass man jedoch die Zukunft der Schweizer Wirtschaft einem kleinen Gremium von Technokraten überlässt, einem Dreierdirektorium, kann es auch nicht sein.

Das Führungskonzept mit einer Machtkonzentration auf wenige Direktoren geht auf das Jahr 1907 zurück. Es ist nicht mehr zeitgemäss, namentlich, wenn man der Nationalbank Ziele und Massnahmen überlässt, die einen derart grossen Impact auf die Schweizer Wirtschaft haben. Und es ist nicht entscheidend, ob dieses Gremium die fachliche Kompetenz hat und ob es unser Vertrauen verdient. Experten haben sich immer wieder geirrt, wie die Geschichte der Nationalökonomie ausführlich zeigt.

Die Nationalbank soll in ihren Entscheiden unabhängig sein und bleiben. Ist dem so, hat der Gesetzgeber jedoch zu bestimmen, in welchem Rahmen sich diese Unabhängigkeit entfalten darf. Geht man davon aus, dass die Exportindustrie die SNB weiter unter Druck setzt oder es allenfalls versucht oder Gewerkschaften und linke Kreise den Erhalt von Arbeitsplätzen als übergeordnetes Ziel aller Massnahmen erklären, wo liegt dann das Ende der Unabhängigkeit?

Wer hindert die Notenbanker, folgenschwere Fehlentscheide zu fällen? Wir stehen vor der gefährlichen Situation, dass einer Gruppe von Technokraten einerseits grosse Unabhängigkeit gewährt wird, doch damit andererseits die Politik abhängig wird. Die Unabhängigkeit auf der einen Seite führt zur Abhängigkeit auf der anderen Seite, was dann gefährlich wird, wenn diese über keine Kontrollmechanismen verfügt.

In einer Demokratie unterliegen wichtige Entscheide einer parlamentarischen Kontrolle. Sieht man die Exportüberschüsse 2018 der Schweizer Exportindustrie stellt sich die Frage, ob die SNB nicht zu viel des Guten getan hat. Es geht schlussendlich um gewaltige Interessen der Exportwirtschaft, die von der heutigen Situation Vorteile erzielt. Und infolgedessen müsste man sich überlegen, ob die Ziele der SNB nicht zu unverbindlich seien.

Die SNB hat das Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten. „Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung“. Ausserdem: „Sie trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei“. Es fehlt die quantitative Messbarkeit, zu viel Wischiwaschi. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die SNB immer mehr Aufgaben an sich reisst, Aufgaben, die ihr eigentlich nicht zustehen (wie den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern). Ganz von der Hand zu weisen ist auch nicht die Kritik, dass es unsinnnig ist, dass die Notenbanken durch die Ausweitung ihrer Bilanzen zu Grossaktionären werden.

Der Ideenreichtum der Politiker

Die Ausschüttung der SNB an die Öffentlichkeit ist ungefährdet(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Die Öffentlichkeit erhält jeweils maximal 2 Mia Franken, falls die Ausschüttungsreserve nicht unter 20 Mia Franken fällt. Im Eigenkapital eingeschlossen und unter dem Begriff Ausschüttungsreserve sind dafür 67 Mia Franken vorgesehen. Die Aktionäre erhalten maximal 1,5 Mia Franken.

Als ob es die Aufgabe einer Zentralbank wäre, Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Dass man mit jeder Ausschüttung das Eigenkapital schwächt und damit die Risiken erhöht, scheint kaum jemand zu interessieren. Auch nicht, ob die empfangenden Kantone und der Bund im Notfall der SNB wieder Mittel zurückführen könnten.

Der Vorschlag gewisser Politiker, das Vermögen der SNB (die Devisenanlagen oder wie viele es immer noch bezeichnen, die Devisenreserven) könne man in einen Fonds ausgliedern zum Wohle der Bürger zeigt nur immer wieder, dass diese nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen, dass die Devisenanlagen vorwiegend durch Fremdkapital finanziert sind.

Es kann doch nicht sein, dass sich Politiker nur dafür interessieren, was man mit dem fremdfinanzierten Vermögen der SNB alles anfangen könnte! (noch schlimmer wäre die Variante, wonach die SNB Banknoten drucken sollte, um damit im Rahmen eines Fonds gewinnbringende ausländische Anlagen zu erwerben).

Leadership

Die SNB unter Thomas Jordan igelt sich ein, lässt keine Kritik zu. Sie schützt sich mit Experten. Doch die kritischen Stimmen nehmen zu.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Wider die Allmacht nicht gewählter Notenbanker“ (Michael Rasch, NZZ vom 2. August 2018) oder „Nationalbank: Wenn nicht jetzt, wann dann?“ (Kurt Schiltknecht, a.a.O.), „Der Boom der Schweizer Notenpresse, Wie die Nationalbank ihre Unabhänggeit verlor“ (Arthur Rutishauser, SonntagsZeitung vom 5. August 2018)

Komplexe Sachverhalte einfach zu erklären ist schwierig, und die Vereinfachung birgt immer auch die Gefahr in sich, Einzelheiten zu übergehen und so die Analyse insgesamt angreifbar zu machen.

Den Franken zu schwächen um den Werkplatz Schweiz zu stärken birgt Risiken. Wie damit umzugehen ist verlangt Leadership. Es ist Zeit zu debattieren, wer diese übernimmt.

Auf jeden Fall gehört das Thema auf den Tisch, heute und ernsthaft diskutiert. Es darf nicht sein, dass man die Themenführerschaft einer Internetplattform überlässt (inside Paradeplatz). Es geht uns alle etwas an, es betrifft uns alle, nicht nur die Exportwirtschaft, die ihre Interessen zu wahren nutzte (Lobbying).

27.02.2019/Renzo Zbinden

Lobbying – der Kampf um die Argumente

Die Entscheidfindung hat etwas gemeinsam mit einem Radwechsel. Man sieht erst im Nachhinein, ob es rund läuft, wie erwartet, oder eben nicht. Wenn nicht, wird nachgebessert, ausgewuchtet. Es bleibt ein Ärgernis, ein ewiges Flickwerk, an dem Herumgebastelt wird.

Kann man vermeiden, Fehlentscheide zu treffen? Davon sei nachfolgend die Rede. Und natürlich auch davon, was es mit Lobbying zu tun hat.

Die Wucht der Argumente

Im politischen Alltag geht es um die Wahl von Handlungsalternativen, wobei auch der Nullentscheid eine häufige Alternative sein kann (es bleibt, wie es ist). Ist der Entscheidungsprozess komplex, was in der direkten Demokratie die Regel ist, sind laufend neue Entscheidungsträger an Bord zu holen, wie Verbände, Parlamentarier und letzten Endes der Stimmbürger selbst. Um das Ganze kompakt und verständlich zu halten, braucht es Argumente. Argumente (lateinisch argumentum) begründen den Zusammenhang zwischen Prämisse (lateinisch praemissa „das Vorausgeschickte“) und Konklusion (lateinisch conclusio „die Schlussfolgerung“).

Nun ist es naheliegend anzunehmen, dass die Qualität der Argumente für die Wahl der Handlungsalternative entscheidend ist, gleichsam einer Wucht (der Argumente), die sich gegen alle Widerstände durchsetzt. Dachte ich.

Wenn ich in meinem Leben etwas Entscheidendes übernommen habe, das sich als falsch herausstellen sollte, so ist es diese Annahme.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Schon als Dreikäsehoch wurde mir beigebracht, dass alles seine Richtigkeit hat, die  „figures and facts“ da sind, wenn man sie einfordert. Der Lehrer hatte immer Recht (früher sprach man von Herrschaftswissen oder Autoritätsargumenten). Und das Suchen, Bewahren und Vertreten von „wahren“ Argumenten war eine Ehrensache. Wer mit den Argumenten richtig umgehen konnte, war eine Persönlichkeit.

Doch in Politik und Wirtschaft geht es nicht um die Qualität der Argumente, in Politik und Wirtschaft geht es um die persönliche Vorteile.

Im Schatten der Argumente

und nur mit Mühe erkennbar laufen vielseitige Interessen mit. Es können parteipolitisch weit abgesteckte gemeinsame Interessen sein oder einfach nur wirtschaftliche Partikularinteressen. Entscheidend ist, dass nicht diese Interessen vom Absender kommuniziert und vom Empfänger aufgenommen werden, sondern die vorgeschobenen „unwahren“ Argumente. Nicht selten kommt es sogar vor, dass die Reihenfolge von Prämisse und Konklusion umgekehrt wird. Die Schlussfolgerung steht fest, ebenso die Argumente, es werden die Prämissen angepasst (als Variable). Zwei Beispiele:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Holt sich der Verwaltungsrat bzw. der Entschädigungsausschuss (das Compensation Committee) Hilfe von aussen für den Vergütungsbericht, weiss der beigezogene externe Berater sehr wohl, was von ihm erwartet wird: Prämissen aus dem internationalen Umfeld, die zu den Argumenten passen (angebliche Spitzengehälter vergleichbarer internationaler Konzerne beim „search of talents“).

Ein anderes Beispiel: Wer klettert die Karriereleiter empor? Wer nach Argumenten die besten Voraussetzungen erfüllt? Ein Top Shot mit herausragenden Prämissen wie berufliche Erfahrung, Netzwerke, Erfolge (proven track records)? Eine Binsenwahrheit. Es sind Beziehungen, Vorteilserwartungen, Partikularinteressen der Entscheidungsträger. Mag sein, dass auch aus diesem Grund an der Spitze von Konzernen nicht immer jene vertreten sind, die man sich dort eigentlich wünscht. Jedenfalls keine kaschierten Selbstoptimierer und Narzisse.

Die Legitimität eigener Interessen

Letztlich geht es um die Frage, ob es legitim ist, vorwiegend oder ausschliesslich die eigenen Interessen wahrzunehmen.(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Um beim Alltag zu bleiben:

Der Stimmbürger: Er findet, ein Parkplatz pro Neubauwohnung sei ausreichend, basta. Doch nicht aus ökologischen Gründen sondern nur, weil ihn der Nachbar ärgert, der sich zwei Autos leisten kann. Oder die Medien: Sie nehmen für sich in Anspruch, im Allgemeininteresse und immer nur der Wahrheit verpflichtet zu berichten. Eine linke und rechte Presse dürfte es dann eigentlich nicht mehr geben. Und wie steht es mit der Verwaltung (Dienerin im Volksinteresse), wenn es um die eigenen Arbeitsplätze geht? Und schlussendlich der gewählte Politiker: inwieweit muss und darf er die persönlichen Erwartungen seiner Wähler berücksichtigen?

Sind Einzelinteressen subjektiv und Volksinteressen objektiv. Was sind überhaupt Volksinteressen und wer nimmt diese wahr? Wird das Volksinteresse durch Einzelinteressen korrumpiert? Um es vorwegzunehmen:

Es darf nicht sein, dass Volksinteressen vorgeschoben werden, wo nur Einzelinteressen im Fokus stehen(Klicken Sie zum Weiterlesen)

Der Schweizer Bauernverband hat mit seiner Initiative zur „Ernährungssicherheit“ in Kürze 150’000 Unterschriften gesammelt. Nun wird am 24. September 2017 über den Gegenvorschlag des Parlaments abgestimmt, ein Verfassungsartikel, der vom Bund die „Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln“ verlangt. Doch wer sich die Mühe nimmt, den Entwurf zu studieren, entdeckt ganz andere Ziele unter dem Dach der „Ernährungssicherheit“. Es geht um den Schutz des Kulturlandes, um eine standortangepasste ressourceneffiziente und auf den Markt ausgerichtete Lebensmittelproduktion und um grenzüberschreitende Handelsbeziehungen. Einfacher drückt sich Markus Ritter aus, Präsident des Schweizer Bauernverbandes: „Wir (die Bauern) brauchen vor allem Stabilität und Verlässlichkeit“ (im Bund Interview vom 14. Juli 2017).

Nicht nur die Bauernlobby (vgl. dazu „Hochpreisinsel Schweiz“) steht unter dem Generalverdacht, im Parlament Partikularinteressen zu vertreten, auch die Verwaltungsräte sollen in erster Linie unternehmerische und parteipolitische Interessen verfolgen. Doch kaum jemand unterstellt den Funktionären von Gewerkschaften und den Mitarbeitern von NGO’s, vorwiegend sozialpolitische Interessen wahrzunehmen.

In der direkten Demokratie finde der Interessenausgleich im Parlament statt.

Der Interessenausgleich über die Institutionen

Im Parlament prallen die Interessen aufeinander. Da wird gezogen und geschoben, von links nach rechts, von hinten nach vorne, gedroht und belohnt, Fraktionen gebildet und aufgekündigt. Und das Ergebnis aus dem Kampf dieser Interessen: die besten Entscheide im Gesamtinteresse des Volkes? Wohl kaum! Mit der Initiativ- und Referendungsmöglichkeit überlässt man dem Stimmbürger das letzte Wort. Auf diese Weise ist der Interessenausgleich gesichert. Richtig? Oder ist der Interessenausgleich letzten Endes doch nur eine Folge machtvoller Einwirkungen einflussreicher und tonangebender Parlamentarier?

Die NZZ vom 14. März 2016 berichtet in ihrem Artikel über „Aktive Interessenvertreter von links bis rechts, wie die National- und Ständeräte unter dem Bundeshaus lobbyieren“. Gemäss Erhebung der NZZ sind 1671 Organisationen im National- und Ständerat vertreten. Erstaunen mag, dass es nicht die Bauern sind und nicht die Wirtschaftsdachverbände, welche über die grösste Lobby verfügen, es sind mit grossem Vorsprung Hilfswerke, soziale Institutionen und Nicht-Regierungs-Organisationen, gefolgt von „Kultur, Medien, Telekommunikation“ und „Industrie, Energie“.

Swiss Air Force für den Bundesrat

Gemäss NZZ vertreten 200 National- und 46 Ständeräten in zwei Ratssälen partikuläre Interessen. Sie holen sich Lobbyisten zur Informationsbeschaffung und -auswertung, lassen sich zum Informationsaustausch einladen, die Spesen erstatten, in Gremien und Verwaltungsräte wählen.

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, soweit es offen erfolgt, oder besser gesagt, soweit es sich theoretisch recherchieren (aufspüren) lässt. Stehen die Parlamentarier zur Wahl oder Wiederwahl, stehen jedoch ganz andere Motive im Vordergrund: „für eine offene Schweiz“, „für Arbeitsplatzsicherheit“, „gleicher Lohn für alle“ … Vereinsmitgliedschaften sind wichtig, Hobbys sind wichtig, doch Interessenbindungen gegen Aufwandentschädigung, um Gottes Willen! Kaum einer lässt sich freiwillig in die Lobbyistenschmudelecke stossen. Im Scheinwerferlicht der Presse und an gesellschaftlichen Anlässen sehen sie sich lieber – verständlicherweise – als Volks- oder Standesvertreter.

In der gleichen NZZ-Ausgabe unter dem Titel „Heimlifeisse Lobbyisten“, immerhin keine liebenswerte Überschrift, steht: „Zu beklagen ist das nicht. Lobbyismus ist integrierter – und legitimer – Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie“.

Wer so argumentiert, spricht dem Stimmbürger eine überdurchschnittliche Intelligenz zu, viel Verständnis und eine hohe Toleranzschwelle. Er steht so quasi über der Sache und lässt sich durch wohlfühlende Argumente nicht übertölpeln und zum Narren halten. Und genau hier liegt der Irrtum. Es stimmt nicht. Den in diesem Sinne gescheiten Stimmbürger gibt es ebenso wenig wie den homo oeconomicus oder den der Ratio verpflichteten Konsumenten. Emotionen sind im politischen Entscheidungsprozess unentbehrlich und essenziell. Alle wissen das.

Die erfolgreiche Beeinflussung durch Lobbyisten fängt beim Bauchgefühl an. Und damit auch die Gefahr wirtschaftlicher und politischer Irreführung. Das erklärt auch, weshalb das Wettbewerbsrecht derart stumpf und der Konsumentenschutz derart harmlos geblieben ist. Lobbying funktioniert.

Lobbying – im Notfall auch gegen den Wind

Mit Lobbying, aus dem Englischen für „to seek to influence on an issue“, nehmen „Lobbys“ Einfluss auf die Meinungsbildung der Entscheidungsträger (in Politik und Wirtschaft). Sie beschaffen sich Informationen, suchen und knüpfen persönliche Beziehungen, erarbeiten Stellungnahmen und beeinflussen die öffentliche Meinung. Sie handeln auftrags- oder mandatsbezogen für Interessengruppen, ihre Kunden.

Lobbying, eine Randerscheinung in einer demokratischen Entscheidfindung, ein berechtigtes Anliegen übergangener Minderheiten? Die Relevanz von Lobbying in der Schweiz wird krass unterschätzt, was schon folgende Zahlen eindrucksvoll bezeugen: Gemäss Magazin (25/2015) erzielen an die tausend Lobbyisten eine Milliarde Umsatz p.a. Eine Milliarde, um notfalls auch gegen den Wind Entscheide zu erwirken, Partikularinteressen zum Durchbruch zu verhelfen?

Wer wissen will, was Lobbying alles umfasst, soweit es nicht in der Dämmerung stattfindet, sondern im vollen Licht und geregelt im Rahmen der Standesregeln der Lobbyistenvereinigung, der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (Spag), findet in Art 1 unter dem Begriff „Interessenvertretung“:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Die Interessenvertretung bezweckt die Teilhabe betroffener Kreise aus Wirtschaft und Gesellschaft an staatlichen Vorhaben. Sie ist verfassungsrechtlich verankert (Art. 147 BV) und stellt einen unverzichtbaren Bestandteil demokratischer Meinungsbildung dar“. Art. 6 „Sorgfaltspflichten und Offenlegung“ gibt Einblick in das Tätigkeitsgebiet der Lobbyisten. Lobbying umfasst:

  • Informationsvermittlung bei und Einflussnahme auf Regierungsmitglieder, Verwaltung sowie von der Regierung und der Verwaltung eingesetzte Gremien, Parlamentsmitglieder und deren Mitarbeiter, Gremien und Mitarbeiter politischer Parteien
  • Medienarbeit mit dem Ziel der Beeinflussung der Akteure
  • Übernahme politischer Ämter
  • Einsitznahme in Gremien, die von der Regierung und der Verwaltung eingesetzt sind
  • Issue-Monitoring, -Management und Stakeholder-Management
  • u.a.

Professionelle Einflüsterer? Reicht nicht, mehr als das. Schon die Informationsvermittlung kann gezielt erfolgen. Und die Einflussnahme per se wirkt manipulativ und schränkt die Unabhängigkeit der Entscheidungsträger ein.

Unabhängigkeit, doch für wen?

Der Transparenz dient ein Register der Mitglieder, das im übrigen öffentlich zugänglich ist (Homepage SPAG). Das Register enthält neben den persönlichen Angaben die Arbeitgeber und die Funktionen. Unter Funktionen finden sich Geschäftsführer von Verbänden, wissenschaftliche Mitarbeiter, Public Policy-, Public Relations- und Public Affairs-Manager, Mitarbeiter Business Communications und Consultants.

Wieweit die Offenlegung gehen und welche Auftraggeber und Mandate sie umfassen soll wird hingegen kontrovers diskutiert. Wo enden die Public-Relations und Corporate-Communications Mandate, die keinem eigentlichem Lobbying entsprechen und wo beginnen die offenlegungspflichtigen Mandate mit Kontakten zu Dritten, wie Medien, Verwaltung, Politik? Eigentliche Lobbyagenturen wie Burson-Marsteller, Furrerhugi und Farner, die auf Mandatspraxis arbeiten, wollen offenbar keine weitergehenden Transparenzanforderungen erfüllen. Andererseits haben fest angestellte Interessenvertreter von Banken-, Pharma- und andere Verbände weniger Mühe damit (Mitglieder).

Dabei darf nicht übersehen werden, dass mehrere promintente Lobbyisten nicht Mitglieder des Spag sind. Das Image der Branche bleibt widersprüchlich bis schlecht. Eine Abkehr der löcherhaften Selbstregulierung durch eine gesetzliche Regelung (Lobbygesetz) ist deshalb vermutlich nur noch eine Frage der Zeit.

Jeder Vergleich hinkt, und doch kann er wertvolle Parallelen aufzeigen. Die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer(Klicken Sie zum Weiterlesen)

und Revisionsstellen – in der Sache völlig unbestritten – ist heute ausufernd geregelt. Dem Grundsatz nach umschreibt Art. 728 OR, was mit der Unabhängigkeit unvereinbar ist. Darüber hinaus zeigen die Standes- und Berufsregeln der EXPERT Suisse (die „Richtlinien zur Unabhängigkeit 2007“, mit Änderungen per 1. Dezember 2014) im Einzelnen, was die Unabhängigkeit gefährden könnte. Lebensabschnittspartner und nahe Verwandte (Eltern, Geschwister und finanziell unabhängige Kinder) bleiben nicht unerwähnt.

Es ist schon merkwürdig bis auffallend: da regelt der Gesetzgeber, die Bundesparlamentarier, die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer in aller Breite und Tiefe, mit grosser Zustimmung der Medien und der Stimmbürger. Doch geht es um sie selbst, um ihre freie Meinungsäusserung und Unabhängigkeit, sind sie sehr grosszügig bis ahnungslos mit sich selbst. Sie dürfen das, abhängig sein. Es ist schliesslich kein Berufsparlament. Und von Art. 161 BV (Instruktionsverbot) spricht überhaupt niemand:

1 Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.

2. Sie legen ihre Interessenbindungen offen.

Und warum eigentlich schlägt niemand eine Brücke in Richtung Bestechung und Korruption:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

StGB Art 322 sexies1, Bestechung schweizerischer Amtsträger/Vorteilsnahme: „Wer als Mitglied einer richterlichen oder anderer Behörde, als Beamter, als amtlich bestellter Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher oder als Schiedsrichter im Hinblick auf die Amtsführung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“, in Verbindung mit Art 322 quater (Vorteilsgewährung).

Wie unabhängig müssen gewählte Politiker in einem Milizparlament sein?

Sind wir nicht alle der Meinung, die Parlamentarier vertreten in erster Linie die Interessen der Schweiz, vielleicht noch unter dem Dach parteipolitischer Vorstellungen?

Wussten Sie, dass sich Parlamentarier bezahlen lassen. Sie dürfen Einsitz nehmen in Verbände und Gewerkschaften, Zutrittsberechtigungen zum Parlament (Badges) an Lobbyisten verteilen:(Klicken Sie zum Weiterlesen)

„Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen“ (Art 69 Abs 2 Parlamentsgesetz).

Kampfflugzeugbeschaffung: Lobbying für den „Gripen

und selbst Lobbying Mandate übernehmen. Unsere Bundesparlamentarier müssen ihre Nebeneinkünfte noch nicht einmal detailliert offenlegen. Die SonntagsZeitung vom 14.5.2017 machte es zum Thema: „Lobbyisten drängen an die Macht“. Wobei offenbar viele ihre Mandate erst erhalten, nachdem sie Einsitz genommen haben in wichtige parlamentarische Kommissionen. Die Entschädigungen sollen bis zu 10’000 Franken für vier Sitzungen pro Jahr betragen. Gemäss den Lobbyverbänden gehe es dabei um „informellen Austausch“. Vermuten darf man eine brachiale Einflussnahme auf politische Entscheide gegen rüde Bezahlung!

Über hundert Verbände schmücken sich mit einem Präsidenten in den beiden Räten! Und nach vorherrschender Meinung sei es sogar Courant normal, dass diese ihre Verbands- und Geschäftsstelle auf dem Laufenden  halten („Direkter Draht ins Parlament“, NZZ vom 8.7.2015). Neue Traktanden aus den Kommissionssitzungen finden auf diese Weise, trotz Kommissionsgeheimnis, eine rasche Aufarbeitung bei den betroffenen Interessenten. Hinzu kommt, dass die Verbände einen verfassungsmässig garantierten Anspruch haben, bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse zu einer öffentlichen Stellungnahme eingeladen zu werden. Dieses Vernehmlassungsverfahren ist weltweit einzigartig. Ressourcenstarke Verbände aus der Finanz- und Pharmaindustrie gehen frühzeitig und kraftvoll in die Startpflöcke. Ressourcenschwachen Verbänden zugunsten der Konsumenten, Patienten, Arbeitnehmern geht schon nach wenigen Metern die Luft aus (schon in der vorparlamentarischen Phase).

Es sind nicht Argumente, die sich durchsetzen, es sind – wie eingangs erwähnt – die Partikularinteressen. Viele Initiativen zur Korrektur dieser Art von Entscheidbildung sind bisher ergriffen worden, alle sind stecken geblieben. Neue sind in der Pipeline: wie die angestrebte Volksinitiative der Sozialdemokraten, nach welcher die Bundesparlamentarier kein Mandat mehr bei einem Krankenversicherer ausüben dürfen.

Milizparlamentarier sollen berufstätig bleiben, Interessenkonflikte seien hinzunehmen. Doch nicht einmal die Mindesterfordernis, volle Transparenz der Geschäftsbeziehungen, lässt sich durchsetzen. Gibt das nicht zu Denken?

Licht durch Transparenz

In Anlehnung an den Lösungsansatz von Eric Martin, Präsident von Transparency International Schweiz, in seinem Gästekommentar vom 6. April 2017 in der NZZ, könnten kurzfristig folgende Massnahmen realisiert werden:

  1. Ein öffentliches Akkreditierungssystem mit einem für alle einsichtbaren Register (im Internet) mit Mandaten (Auftraggeber) für alle Interessenvertreter (Verbände, Agenturen, NGO’s), die nicht selbst im Parlament sitzen
  2. Für Parlamentarier eine lückenlose Offenlegung ihrer Mandate
  3. Ein legislativer Fussabdruck über den Meinungsbildungsprozess (nachvollziehbar über Aufnahme- und Beschlussprotokolle), eingeschlossen die finanziellen Mittel, die dazu zur Verfügung stehen
  4. Eine gesetzlich verankerte Karenzzeit für Parlamentarier einerseits und für das Kader der öffentlichen Verwaltung andererseits, um zu verhindern, dass diese unverzüglich nach Beendigung ihrer Tätigkeit „die Seite wechseln“.

Ob das hilft? „Wenn die Bevölkerung nicht erfahren darf, wer mit welchen Mitteln in wessen Auftrag auf welche politischen Entscheidungen einwirkt, wird das für eine Demokratie zum Problem“ (Das Magazin 25/2015).

Und man darf nie vergessen: Im Mittelpunkt des Problems steht nicht der akkreditierte Lobbyist in der Wandelhalle des Parlaments, und nicht die erfolgreiche Lobbyagentur mit einem zwielichtigen Image. Im Auge des Tornados steht der gewählte Parlamentarier, der unabhängig von persönlichen Vorteilen die Interessen der Schweiz wahrnehmen sollte. Wir sind schliesslich keine Bananenrepublik, oder doch?

Als junger Kantonsschüler habe ich gemeinsam mit Kollegen eine neue Partei gegründet und im Jugendparlament vertreten: die „Objektive Partei“. Rundum wohlwollendes Grinsen. Ich kann es heute verstehen.

28.07.2017/Renzo Zbinden